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Thema: Fahrerlaubnis nach Hirnoperation

Fahrerlaubnis nach Hirnoperation
Klaus[a]
03.11.2001 16:38:27
Darf man nach einer Hirnoperation wieder Autofahren? Muss man bestimmte Fristen einhalten? Leider kann ich die Seite im Archiv nicht öffnen, kann jemand weiterhelfen. Danke
Klaus[a]
Kay[a]
04.11.2001 08:12:50
Das hängt von mehreren Faktoren ab. Wenn Sie einen oder mehrere epileptische Anfälle hatten, müssten Sie eine Zeit anfallsfrei sein (INFO: http://www.epilepsie-online.de/). Dann ist es wichtig, was Sie für einen Tumor haben (können Sie gut sehen? Gesichtsfeld in Ordnung?, haben Sie eine Parese?).
Außerdem: schauen Sie in Ihre Versicherungspolice: da steht fast imer etwas drin.

Gruß

PD Dr Mursch
Neurochir. Zentralklinik Bad Berka
Kay[a]
Klaus[a]
05.11.2001 21:12:26
ich habe keine Probleme mit Ausfällen usw., auch keine epil. Anfälle vor oder nach der OP, hab aber irgendwo mal gelesen, dass ein generelles Fahrverbot von 3 Monaten gilt, bei Epil. Anfällen von 2 Jahren, bin mir aber nicht sicher. In der Police steht nichts. Und die betreffende Seite im Archiv lässt sich einfach nicht öffnen (auch von einem anderen PC aus nicht)
Trotzdem vielen Dank für die Antwort
Klaus[a]
Kay[a]
06.11.2001 14:17:17
Das mit dem generellen Fahrverbot ist m.E. ncht so, aber für unsere Patienten ist 3 mon sicher das absolute Minimum (meist eher länger). Wie gesagt, man muß aber auch wissen, wo der Tumor liegt und was es war, um genau zu beraten.

Gruß

Kay Mursch
Kay[a]
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