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Thema: Fahrtauglichkeit(GBM)

Fahrtauglichkeit(GBM)
Carmen[a]
23.04.2001 20:18:02
Hallo Anja,
mein Vater wurde im November 2000 operiert (GMB). Kein Arzt hatte
uns was dazu gesagt. Auf mein Nachfragen hin besteht wohl grund-
sätzlich erst einmal ein Fahrverbot von 3 Monaten. Mein Vater
hatte jedoch einen Tag vor seiner OP einen epel. Anfall, ein
Neurologe soll nun über seine Fahrtauglichkeit entscheiden und
teilte Ihm mit, dass aufgrund seinen Anfalls erst einmal ein
Fahrverbot für 6 Monate besteht, sollte noch ein Anfall folgen
wären es dann 2 Jahre. Die 6 Monate sind nun bald vorbei und mal
sehen was der Arzt dann sagt. Mich würde auch mal interessieren
wie in diesem Fall die rechtliche Lage aussieht, falls man doch
Auto fährt. Würde mich auch über Antworten freuen.
Carmen[a]

 

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