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Thema: Fahrtüchtigkeit

Fahrtüchtigkeit
Pippi lotta
03.12.2016 13:28:20
Hallo.
Ich melde mich vermutlich mit einem eher ungewöhnlichen Anliegen.
Vor einigen Monaten erhielt ich völlig überraschend die Diagnose, dass ich mehrere Meningeome habe. Die Diagnose hat mich völlig aus der Bahn geworfen. Zunächst stand die Frage im Raum, ob eine OP nötig ist bzw. durch die Lage der Tumore wären mindestens 2 OPs erforderlich und bei der Erstdiagnose hieß es, dass ich im Falle der OP für ca. 6 Monate auf der Arbeit ausfallen würde.
Ich habe in der verzweifelten Situation meinen Fachvorgesetzten darüber informiert und auch darüber, dass weitere Untersuchungen anstehen.
Inzwischen haben weitere Untersuchungen stattgefunden und die Ärzte sehen zum jetzigen Zeitpunkt keinen Grund zur OP, sondern raten zur Beobachtung und engmaschigen Kontrolle. Auch hierüber habe ich den Fachvorgesetzten informiert. Er hat mir absolute Vertraulichkeit zugesagt.
Wenige Wochen später hat er mir ohne Anlass ein Fahrverbot ausgesprochen und die Personalabteilung eingeschaltet. Nun muss ich mich in einem Personalgespräch verantworten.
Es ist also nicht genug, mit der Diagnose klarkommen zu müssen, sondern ich muss mich dem Arbeitgeber gegenüber offenbaren. Einziger Grund dafür ist, dass mein Vorgesetzter sich absichern will.
Was ich menschlich von diesem Vorgehen halte, mag ich hier gar nicht schreiben. Aber weiß jemand, ob das rechtens ist? Auf Krankmeldungen steht ja grundsätzlich keine Diagnose, weil es den Arbeitgeber nichts angeht. Muss man den Arbeitgeber in diesem Fall über die Diagnose informieren und ist ein Fahrverbot angemessen? Es war eine absolute Zufallsdiagnose und ich nehme weder Medikamente noch spüre ich Symptome.
Pippi lotta
styrianpanther
03.12.2016 15:50:53
Liebe Pipilotta!

Das ist jetzt eine Hypothese. Offenbar geht es aktuell nur um die Fahrtauglichkeit. Mit der offenen Info gegenüber dem Arbeitgeber hast du ihn auch in die Pflicht genommen. Stelle dir vor, es passiert was bei einer Dienstfahrt und dann käme die Frage, warum die dich fahren ließen, obwohl du ihnen gesagt hast, es stünden Hirn OP 's an.
Frage nach, warum das Fahrverbot ausgesprochen wurde, welche Fahrzeuge lenkst du eigentlich ( LKW,AUTOBUS,Taxi...oder Pkw alleine) und welche Auswirkung hat das Fahrverbot auf deine Arbeit?

Ich meine, du hattest keine Epilepsie bisher, oder? Ich würde mir von einem Arzt die Fahrtauglichkeit bestätigen lassen und dass dem Arbeitgeber zur Absicherung vorlegen.Diagnose brauchst keine nennen und auch nicht über deine Krankheit berichten.

Alles Gute !

Styrianpanther
styrianpanther
Pippi lotta
03.12.2016 15:56:45
Danke für die Rückmeldung.
Im Moment stehen keine OPs an und laut Arzt spricht nichts gegen das Autofahren. Es ist also rein prophylaktisch und genau das ist meine Frage. Gibt es Erfahrungen, dass die Fahrtüchtigkeit plötzlich nachlässt ohne, dass man vorher etwas spürt. Und bin ich mit der Diagnose gefährdeter und gefährdender als alle anderen Verkehrsteilnehmer?
Pippi lotta
SpinEcho
03.12.2016 17:09:49
> Muss man den Arbeitgeber in diesem Fall über die Diagnose informieren und ist ein Fahrverbot angemessen?

Die Diagnose an sich geht den Arbeitgeber einen feuchten Kehricht an.

Was eventuell von Belang ist, ist die Einschätzung des Arztes zur Fahrtauglichkeit/Fahruntauglichkeit. Dafür gibt es festgelegt Kriterien (z.B. in der Fahrerlaubnisverordnung). Die Antwort kann sich dort auf die Fahrtauglichkeit beschränken (ja; ja mit Einschränkungen; nein).

Was der Fachvorgesetzte macht, würde ich als einen Fall für den Betriebsrat bzw. einen Anwalt ansehen.

> Und bin ich mit der Diagnose gefährdeter und gefährdender als alle anderen Verkehrsteilnehmer?

Mit der Diagnose alleine nicht.
SpinEcho
TumorP
03.12.2016 17:41:48
Hallo Pippilotta,
die Diagnose geht den Arbeitgeber grundsätzlich nichts an. Aber da Du wahrscheinlich nichts genaues weißt, was an Informationen weitergegeben worden ist, bringt die BR und Anwaltsgeschichte, außer Stress nichts. Wenn die Personalabteilung ein Gespräch haben möchte, werden Sie Fragen haben. Nicht auf alles muss man sofort antworten. Du kannst sagen, das sich die ärztliche Einschätzung zu Deiner Erkrankung geändert hat, und das ganze beobachtet wird. Dabei musst Du keine Diagnose nennen. Vielleicht erfährst Du geschickt was Dein Arbeitgeber weiß, bzw. was weitergegeben wurde. Zu dem Gespräch kannst Du auf jeden Fall ein BR Mitglied mitnehmen, oder eine andere Person Deines Vertrauens. (Zeugen) Ich würde keine Drohkulisse aufbauen.
Was kann passieren? D
ein Arbeitgeber schickt Dich zum Betriebsarzt / Vertrauensarzt. Der möchte von Dir Unterlagen, bzw. fordert sie evtl. an. Deshalb wäre ein "Gutachten" / Bescheinigung vom Neurologen, das Du fahrtüchtig bist schon wertvoll. Dabei musst Du auf keinen Fall sagen, das Du so etwas hast. Das würde ich dann erst dem Vertrauensarzt übergeben, wenn es soweit ist. Der Arzt darf deinem Arbeitgeber keine Diagnose mitteilen, sondern nut fahrtüchtig bzw. für die Arbeit einsatzfähig oder nicht.
Viel Erfolg
TumorP
TumorP
Duden888
04.12.2016 11:47:28
Hallo Pippilotta, das was Styrianpanther und TumorP geschrieben haben, sehe ich exakt genauso! Ich arbeite in dem Bereich und kenn mich damit aus (Arbeitsrecht).
Grundsätzlich ist Deine Krankheit reine Privatsache. Erstmal gibt es dem nichts hinzuzufügen.
ABER: ein Arbeitgeber hat auch eine sog. "Fürsorgepflicht", d.h., wenn er das Gefühl hat, dass Du nachweisbar Schäden durch Deine Arbeit erleidest, muss er etwas tun. Ich denke, in diesem Spannungsfeld befindet sich Dein Vorgesetzter. Wenn ich das wäre, hätte ich auch erstmal Befürchtungen, dass Dir bei einer Autofahrt etwas passieren kann.
Mein Rat wäre, mit den Ärzten dieses Risiko abzuwägen (es scheint ja derzeit noch keines zu bestehen) und dies mit Deinem Vorgesetzten zu besprechen (u.auch mit BR und Perso). Sei nicht sauer auf Deinen Chef, ich finde er macht das genau richtig, er hätte aber vorher mit Dir sprechen sollen, und Dir erklären, warum er das tut. Denn machen wir uns nichts vor: wenn dann was passiert, sagen alle danach "Naja, wir haben es eigentlich alle gewusst". Das will er wohl verhindern. Und er ist ja kein Mediziner, er weiss nur, dass Du was im Kopf hast. Das macht ihm wohl Angst bzw. hat er Befürchtungen, dass Deine Fahrtüchtigkeit eingeschränkt sein könnte. Ich bin aber überzeugt, mit Hilfe Deiner Ärzte kannst Du ihn, die Perso und den BR beruhigen und Deinen Job wieder normal machen. LG Anja
Duden888
Pippi lotta
04.12.2016 18:25:29
Mir geht es hier ganz sachlich darum, ob ein Vorgesetzter ohne jeglichen Vorfall aus eigener Sorge und "Fantasie" oder Spekulation ein Fahrverbot aussprechen darf.
Und ich vermute, dass er sich juristisch da auf sehr dünnem Eis bewegt.
Ihr appelliert an Verständnis und Nachvollziehbarkeit. Das ist sehr ehrenhaft. Aber ehrlich gesagt ist mir mein Wohlbefinden erheblich wichtiger als das meines Vorgesetzten.
Und mir ist der Umgang mit der Diagnose Herausforderung genug. Ich brauche da nicht noch künstlich konstruierte Nebenbühnen.
Pippi lotta
asteri1
04.12.2016 19:12:16
Hallo Pippilotta,

Ich habe nicht ganz verstanden, was Du beruflich machst.
Bist Du Berufsfahrerin? Wenn ja, sind Deine Vermutungen falsch. Dein Arbeitgeber kann nämlich im Falle eines Verkehrsunfalls für Dein Verschulden mithaften.

Es sei denn er kann sich exculpieren.

Da Du das Thema zur Sprache gebracht hast, liegt es jetzt an Dir, die berechtigten Zweifel Deines Arbeitgebers zu widerlegen und Deine Fahrtüchtigkeit mittels ärztlichen Gutachtens zu belegen.
asteri1
SpinEcho
04.12.2016 19:16:14
> Da Du das Thema zur Sprache gebracht hast, liegt es jetzt an Dir die berechtigten Zweifel Deines Arbeitgebers zu widerlegen und Deine Fahrtüchtigkeit mittels ärztlichen Gutachten zu belegen.

Der Arbeitgeber hat ohne Konsultation eines Mediziners irgendwelche Schnellschussentscheidungen getroffen. Da würde ich erstmal dicke Backen machen.
SpinEcho
asteri1
04.12.2016 19:23:58
Das nützt Dir bloß nichts.
asteri1
SpinEcho
04.12.2016 19:40:48
> Das mützt dir bloß nichts.

Mit der Begründung kann man jeden Murks schlucken, den einem der AG vorsetzt.
SpinEcho
asteri1
04.12.2016 19:59:11
Nein, das sicher nicht. Aber die Rechtslage ist, was die Sicherheit des Straßenverkehrs anbetrifft, sehr streng und da ist es nur folgerichtig, dass ein verantwortungsvoller Chef gleich Konsequenzen zieht.
asteri1
SpinEcho
04.12.2016 21:14:34
> dass ein verantwortungsvoller Chef gleich Konsequenzen zieht.

Verantwortungsvoll und korrekt wäre es, den MA zum Betriebsarzt (oder zu einem vom Fachgebiet her geeigneten Arzt) zu schicken und von diesem den Grad der Fahrtüchtigkeit feststellen zu lassen.

"Personalgespräch" und "rechtfertigen" ist dann auch nicht notwendig. Entweder ist der MA fahrtauglich oder nicht.

Was der Vorgesetzte da betreibt, sieht weniger nach Verantwortung als nach klassischem CYA aus.
SpinEcho
Pippi lotta
04.12.2016 21:29:20
Es freut mich, dass es so viele Rückmeldungen gibt. Bis jetzt haben mehrere geschrieben, dass der Arbeitgeber zum Handeln verpflichtet ist. Aber wo steht das denn?
Pippi lotta
asteri1
04.12.2016 21:30:53
@SpinEcho wieso regst Du Dich so auf? Wir wissen ja nicht mal ganz genau, was Pippilotta macht.- eigene schlechte Erfahrungen?
asteri1
Pippi lotta
04.12.2016 21:32:05
Für mich wäre das Einfordern eines ärztlichen Gutachtens oder eine fahrtauglichkeitsprüfung deutlich nachvollziehbarer als ein auf eigene Faust verhängtes Fahrverbot
Pippi lotta
Pippi lotta
04.12.2016 21:32:55
Ich bin im Außendienst tätig
Pippi lotta
asteri1
04.12.2016 21:35:47
Dann besorgst Du Dir eben eines und gibst es ab.
Nimm es nicht persönlich, Deine Chefs sind ja sicher medizinische Laien und gehen vom schlimmsten aus.
asteri1
asteri1
04.12.2016 21:48:19
Ich habe mal bei einer akreditierten Fahrerlaubnisbehörde gearbeitet- aus der Zeit weiß ich noch, dass manche Ärzte befähigt sind Gutachten über die Fahrtauglichkeit
auszustellen.

Bei weitergehenden Zweifel besteht auch noch die Möglichkeit bei einer solchen Fahrerlaubnisbehörde freiwillig eineTestfahrt zu absolvieren.

Manchmal übernimmt sogar der Arbeitgeber die Kosten.
asteri1
Pippi lotta
04.12.2016 21:49:14
Und genau das finde ich anmaßend. Wenn ich nicht krankgeschrieben bin, bin ich arbeitsfähig
Pippi lotta
Pippi lotta
04.12.2016 21:51:51
Hier schreiben ja jede Menge Betroffene. Fahrt ihr alle kein Auto bzw. habt ihr eure Fahrtauglichkeit prüfen lassen?
Denn ein Risiko besteht ja nicht nur bei Dienstfahrten, sondern bei jeder Fahrt - für euch nicht weniger als für mich.
Pippi lotta
asteri1
04.12.2016 22:02:14
Du fragst nach Rechtsnormen- Google mal $ 831 BGB, das ist eine der Normen, nach der ein Arbeitgeber haften muss.

Und dann verdeutliche Dir welche Kosten auf den Arbeitgeber zu kommen, wenn es bei einem Unfall zu einem dauerhaften Personenschaden käme.
asteri1
Pippi lotta
04.12.2016 22:08:17
Asteri1, vielen Dank.
Fährst du Auto?
Pippi lotta
asteri1
04.12.2016 22:11:57
Nein, ich verzichte darauf, weil ich zu Ausfällen neige und es für unverantwortlich halte. Das muss für Dich aber nicht gelten. Hättest Du mal bloß auf der Arbeit nichts gesagt.
asteri1
Pippi lotta
04.12.2016 22:13:43
Darf ich fragen wie sich die Ausfälle zeigen und ob sie völlig überraschend oder mit "Vorankündigung" kommen?
Pippi lotta
asteri1
04.12.2016 22:23:00
Vorzugsweise wenn ich müde bin und /oder unter nervlicher Anspannung leide, kann es sein, dass ich Krämpfe im Kopf bekomme und infolgedessen äußere Reize wie Lärm und Lichteinflüsse nicht mehr ertragen kann. Ich fange an zu torkeln, traue mich als Fußgänger keine Straße überqueren, weil ich das Gefühl von Geschwindigkeit verloren habe und denke, ich stürze gleich. Zudem leide ich unter Aufmerksamkeits- und Konzentrationsstörung etc. Nach ca 20 Minuten ist dann wieder alles gut.
asteri1
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