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Thema: Fahrtüchtigkeit, medizinisch und rechtlich

Fahrtüchtigkeit, medizinisch und rechtlich
Morty
29.07.2021 11:56:43
Hallo beisammen,

Vor 2 Monaten wurde ich operiert. Durch eine offene Craniotomie wurde ein Hirntumor (histologisch mittlerweile als Gangliogliom Grad I klassifiziert) entfernt. Dieser Tumor wurde durch eine symptomatische Epilepsie entdeckt. Vor der OP wurde ich auf Carbamazepin eingestellt und nehme es jetzt prophylaktisch postop weiterhin ein. Am 30.August erfolgt ein Kontrolltermin.
Ich möchte so schnell wie möglich die Medikamente absetzen, warte natürlich aber erstmal die Meinung der Ärzte ab.

Weiß jemand wie es mit der rechtlichen Fahrtüchtigkeit in meiner Situation aussieht? Nach Absetzen/Ausschleichen der Medikation in bestenfalls 1-2 Monaten?

Im Internet finde ich alles nur auf generalisierte Epilepsien bezogen. Die Form der Epilepsie unter der ich litt, war ja symptomatisch und lag am Tumor, der nun weg ist.

Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen. Vllt kann mir jemand helfen.

Eine schöne Woche noch.
Lg
Morty
KaSy
29.07.2021 12:35:10
Hallo, Morty,
Fahruntüchtigkeit besteht medizinisch und rechtlich (Ärzte wirkten bei diesen Empfehlungen bzw. Verboten mit.):
- 3 Monate nach einer Hirntumor-OP
- nach einem oder mehreren epileptischen Anfällen mit Medikation 1 Jahr seit dem letzten Anfall
- bei Verringerung der Medikation 3 Monate seit jeder Verringerung der Dosis
- Generell gilt, dass Du Dich selbst vor Antritt und während der Fahrt fahrtüchtig fühlen musst, nicht nur wegen Hirntumor-OP und Anfällen, sondern auch in Bezug auf alles, was das Fahren (mit jedem Fahrzeug) beeinträchtigen könnte.

Es gibt hier im Forum viele Themen zum Autofahren, da kannst Du sehr viele Antworten und Meinungen finden, aber auch Quellenangaben.

Da es immer mal wieder Unfälle gibt, die von einer Person, die von sich wusste, dass sie eine Hirntumor-OP bzw. epileptische Anfälle hatte, verursacht werden, kann im Interesse des Geschädigten per Gerichtsbeschluss die ärztliche Schweigepflicht aufgehoben werden. Auch die eigene Versicherung kann in einem solchen Fall die Zahlung verweigern oder sie zurück fordern.
Das kann auch dann sein, wenn man schuldlos in einen Unfall gerät und bekannt wird, dass einer der Unfallbeteiligten fahruntüchtig war.

(Stell Dir mal vor, Du wärst die Person, die von einem Epileptiker über den Haufen gefahren wird ... )

Dass der Tumor, der möglicherweise die Anfälle verursacht hat, entfernt wurde, hat nicht zwangsläufig zur Folge, dass keine Anfälle mehr auftreten können. Es war eine Tumor-Entfernung und keine "Epilepsie-OP". (Selbst im letzteren Fall wird nicht von einer Anfallsfreiheit ausgegangen.) Der Tumor ist zwar entfernt worden, aber durch den Eingriff in das Gehirn sind hirnorganische Veränderungen erfolgt, deren Folgen kein Mensch (auch nicht der Operateur) vorhersehen kann. Nicht umsonst sind Dir die Antikonvulsiva (Medikamente, die die Anfallsschwelle erhöhen) weiterhin auch nach der OP gegeben worden. Diese verhindern derzeit (vermutlich erfolgreich) weitere Anfälle, die ihre Ursache sonstwo haben könnten. Wenn ihre Dosis verringert wird, besteht die Gefahr, dass wieder Anfälle auftreten, deswegen wartet man 3 Monate ab. Nach dem völligen Absetzen gilt dasselbe.

Die oben genannte Zeiten sind die für Dich geltenden gesetzlichen Regeln, in denen meines Wissens keine Unterscheidung zwischen generalisierten und symptomatischen Anfällen vorkommt.

Sollte ein Arzt Dir persönlich etwas anderes sagen und bescheinigen, dann kann das auch anders sein.

KaSy
KaSy
Morty
29.07.2021 13:20:19
Hallo KaSy,

Danke für die zügige und ausführliche Antwort. Hab mich gerade mal durch die Chats und Quellen gewühlt. Sehr hilfreich danke danke!

Insgesamt beziehen sich die Aussagen, vor allem bspw auf dem Beipackzettel ja auch auf das generelle Führen von Maschinen. Ich selber bin Krankenschwester und arbeite in der Intensivpflege und bediene somit Beatmungsmaschinen.
Wie sieht dazu die rechtliche Lage aus? Bzw wo kann man dazu mal was finden?

Liebe Grüße
Morty
KaSy
29.07.2021 14:50:32
Liebe Morty,
Das mit den Maschinen bezieht sich darauf, dass man durch die Bedienung der Maschine selbst in Gefahr geraten oder andere gefährden könnte.
Ich denke, dass es sich dabei um solche Maschinen handelt, wo man herabstürzen kann (Kran) oder in rotierende Teile geraten (Drehmaschine) oder irgendwo hineingezogen werden kann.

Ich glaube nicht, dass es sich um Beatmungsgeräte handelt, wo Du daneben stehst und "Knöpfe drücken" musst. Aber insgesamt fordert die hervorragende und bewundernswerte Tätigkeit einer Intensivkrankenschwester sehr viel mehr von Dir.
Ich würde an Deiner Stelle mit Deinen Vorgesetzten reden, um sicherzugehen, falls Du z.B. durch eine noch verzögerte Reaktionsfähigkeit irgendetwas Lebenswichtiges bei Deinen Schwerkranken verpasst und sie durch Dich in größere Gefahr geraten als sie es jetzt bereits sind. Auch ein epileptischer Anfall kündigt sich ja nicht unbedingt an und es wäre fatal, wenn dadurch das Leben der Dir Anvertrauten gefährdet würde.
Vermutlich greift in Deiner Klinik ein Versicherungsschutz, aber falls ein Schwerkranker durch Dein Verschulden mehr zu leiden hat oder stirbt, können die Verwandten klagen. Und da wäre es sehr sinnvoll, wenn Deine Vorgesetzten über Deine Situation Bescheid wissen und Dich beraten.
Alles Gute!
KaSy
KaSy
Mirli
29.07.2021 17:50:09
Hallo Morty,

die medizinische Einordnung deines Behandlers hast du hier in deinem Beitrag nicht erwähnt. Also welches Fahrverbot aus medizinischer Sicht wurde dir momentan auferlegt/empfohlen?
Ärztliche Fahrverbote sind rechtlich nicht grundsätzlich relevant und der empfehlende Arzt muss auch nicht dafür haften (es sei denn er ist Gutachter der Fahrerlaubnisbehörde!). Es besteht aber eine Hinweispflicht des Arztes gegenüber seines Patienten wenn die Fahreignung oder Fahrsicherheit aus medizinischer Sicht eingeschränkt ist.

rechtlich verbindlich betrachten Gutachter wie folgt:
1. eine plausible anfallsauslösende Bedingung = 3 Monate Anfallsfreiheit/Fahrpause
2. unprovozierter erstmaliger Anfall = 6 Monate Anfallsfreiheit/Fahrpause
3. mehrere Anfälle (Epilepsie) bzw. der dringende Verdacht auf Wiederholungen = 1 Jahr Anfallsfreiheit/Fahrpause mit der Auflage einer jährlichen ärztlichen Nachkontrolle
4. Persistierende Anfälle ohne zwangsläufige Einschränkung der Kraftfahreignung a) schlafgebunden = dreijährige Beobachtung bzw. b) einfache fokale Anfälle ohne Bewusstseinsstörung und ohne motorische, sensorische oder kognitive Behinderung nach mindestens einjähriger Beobachtungszeit. Dies muss allerdings durch Fremdbeobachtung gesichert sein und darf sich nicht allein auf die Angaben des Patienten stützen.
5. Anfallsrezidiv = 3 bis 6 Monate Fahrpause (je nach Fall)
6. Beendigung einer antiepileptischen Therapie = für die Dauer der Medikamentenreduzierung + danach 3 Monate


Führerscheinrechtliche Regelung beschreibt rechtsverbindlich die Fahrerlaubnisverordnung (FeV §§ 46,47) sowie die dazugehörige Anlage 4 der FeV Tabelle Punkt 6.6 Epilepsie.


Interessante Informationen findest man auch hier:
https://www.bussgeld-info.de/epilepsie-autofahren/#autofahren-nach-einem-epileptischen-anfall-wann-ist-das-wieder-erlaubt

Ergänzend möchte ich noch erwähnen, dass der Arzt sich auch selbst von der Schweigepflicht entbinden kann, wenn er dringenden Verdacht auf Missachtung des Fahrverbots bei uneinsichtigem Patienten wittert. Das ist rechtlich abgesichert (Offenbarungsbefugnis des Arztes gegenüber staatlichen Stellen).

Gruß Mirli
Mirli
Mirli
29.07.2021 17:57:20
@Morty

1.Zahlreiche Berufe und Tätigkeiten dürfen nach einem
Jahr Anfallsfreiheit wieder ohne Einschränkungen
ausgeübt werden.
2. Bei bestimmten wenigen Berufen ist ausnahmsweise eine anfallsfreie Zeit von mindestens zwei Jahren erforderlich.
3. Bei Berufen mit einem hohen Gefährdungspotenzial ist eine anfallsfreie Zeit von fünf Jahren (nach Absetzen der Medikamente!!) erforderlich. Diese Berufe sind für Menschen mit Epilepsie in der Regel nicht mehr möglich.
Quelle: https://www.epilepsie-vereinigung.de/

Solltest du tatsächlich neu an Epilepsie leiden und für Beatmungsmaschinen in der Intensivpflege verantwortlich sein, ist das je nach Arbeitsvertrag vllt. dem Arbeitgeber meldepflichtig. Eine Offenbarungspflicht besteht, wenn wesentliche Teile der Arbeit aufgrund der Epilepsie nicht sicher ausgeführt werden können, die laut Arbeitsvertrag ausgeführt werden müssen. Es gibt hier ganz viele Fallstricke. Nicht einfach nach Gutdünken und Ratschlägen handeln, das kann in heutigen Zeiten in "Teufels Küche" führen. Ich bin in diesen Dingen immer sehr vorsichtig und denke auch an das BGB.


„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet“ (§ 823 BGB).

hier eine wertvolle Broschüre online:
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/345

Gruß Mirli
Mirli
beniklir
06.09.2021 08:04:19
guten Morgen,
jetzt möchte ich mich auch mal dazu melden, da ich als Betroffener sehr unter dem " Fahrverbot " leide.
Am 02.08 wurde mir eine Biopsie entnommen. danach sind es 3 Monate welche medizinisch von der Teilnahme am Straßenverkehr abraten würden.
Einen epileptischen Anfall hatte ich bis jetzt wissentlich nicht, nehme aber dazu auch vorbeugend Levetiracetam, auf rat der Ärzte. jedoch geht es mir gesundheitlich nach nun 10 Tagen Bestrahlung und Chemo ganz gut.
Ich würde jetzt ein Anfallsbuch führen, steht natürlich nichts außer der Biopsie drin und regelmässig beim Hausarzt darauf bestehen das er notiert das ich keinen weiteren Anfall hatte.
So könnte es doch nach 3 Monaten möglich sein zumindest mit Beifahrer das Steuer zeitweise wieder zu übernehmen?
Die 3 Monate würde ich als vernünftiger Mensch denke ich schon aushalten. 1 er is ja schon rum.
Ich werde auch nicht beruflich unterwegs sein sondern ausschließlich am WE mit meiner Frau als Beifahrer im Campingbus
Wie handhabt ihr das ?
beniklir
GMT
06.09.2021 10:16:01
@ beniklir

Ein "Anfallsbuch schreiben" ist eigentlich gar nicht nötig - aus meiner Sicht sogar kontraproduktiv!
Wenn Du bisher gar keine epileptischen Anfälle hattest gilt da auch die 3-Monatsfrist nach der OP.
Mit Fortschritt der Strahlenchemo wirst Du selber merken ob Du dich gut genug fühlst wieder Auto zu fahren.
Eventuell ist es noch hilfreich beim Neurologen die Anfallsneigung untersuchen zu lassen.
Unverständlich ist, dass "Ärzte" raten Medikamente zu nehmen ohne Anlass....die haben ja Nebenwirkungen & leider bedeutet die Einnahmeverordnung ja, dass der Patient epileptische Anfälle "hatte".

Niemand sollte auf Verdacht oder Kristallkugel hin Therapien verschrieben bekommen....Man macht ja auch nicht auf Verdacht eine Chemotherapie weil (statistisch) betrachtet bald sehr viele Menschen eine Krebserkrankung bekommen "könnten".

Vielleicht solltest Du das da noch mit anderen Ärzten abklären.
GMT
beniklir
06.09.2021 12:18:41
Danke CMT
so habe ich mir das auch gedacht bzw aus verschiedenen Beiträgen zusammen getragen.
Klar 3 Monate ist sicherlich vernünftig und in dieser Zeit die Medikamente weitestgehend zu reduzieren auch um zu sehen ob oder wie weit dies möglich ist.
Sonnige Grüße Klaus
beniklir
KaSy
06.09.2021 13:27:07
Hallo, beniklir,
Wenn Du wissentlich nie einen epileptischen Anfall hattest, dann ist es sinnlos, vorbeugend Medikamente (Antikonvulsiva) zu nehmen, die die Anfallsschwelle erhöhen. Das wurde früher, also bis vor nahezu 10 Jahren gern vor OPs oder Biopsien getan, bis es nachgewiesen war, dass das keinerlei Nutzen hat, jedoch dem Patienten Nachteile bringt.
- Antikonvulsiva wirken auf das Gehirn und können Nebenwirkungen haben, das sollte man niemandem geben, der es nicht wirklich benötigt.
- Mit der Gabe von Antikonvulsiva ist automatisch ein Fahrverbot verbunden, da davon ausgegangen wird, dass es einen Anfall gegeben hat. Das kann bei privater PKW-Nutzung (Dein "Bus" gehört dazu, glaube ich.) sogar ein Jahr sein!
Also rede mit Deinem Neurologen, frage ihn, ob Du wirklich keinen Anfall hattest und wenn er das bestätigt, dann schleiche die Antikonvulsiva langsam wieder aus.

Die andere Frage ist, ob Du es Dir tatsächlich zumuten willst, Dich während der Strahlentherapie mit Deinem Bus im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen??
Man gilt aus gutem Grund während der Strahlentherapie als fahruntauglich. (Die Radioonkologen empfehlen allgemein, nach der Beendigung der Bestrahlung sicherheitshalber noch zwei Wochen mit dem Autofahren zu warten.) Deswegen hast Du ja auch die Möglichkeit, mit einem Taxi dorthin gefahren zu werden, das von der Krankenkasse bezahlt wird.
(Es ist ansonsten kaum möglich, dass die Krankenkassen Fahrkosten übernehmen, da muss man schon "außergewöhnlich gehbehindert" sein (Merkmal "ag" im Schwerbehindertenausweis) .
Die Bestrahlung wirkt auf Dein Gehirn und kann Deine Konzentrationsfähigkeit, Dein Kurzzeitgedächtnis, Deine Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen und sie kann Dich rascher ermüden lassen. Das sind alles Eigenschaften, die Du für die volle Beherrschung Deines Busses (!) im Straßenverkehr benötigst, auch und gerade am Wochenende, wo Fahrer unterwegs sind, die - wie Du jetzt - eben nur "Sonntagsfahrer" sind.
Sie haben weniger tägliche Erfahrung im Straßenverkehr und Du hast Einschränkungen, die Du nicht bemerkst. Glaube mir, Du merkst dieses langsame Verringern dieser verkehrstechnisch wichtigen Eigenschaften nicht.
Und dann willst Du Dich am Wochenende an das Steuer Deines Campingbusses setzen und Deine Frau, die neben Dir sitzt und Dich selbst und andere in Gefahr bringen?!?!?
Du wirst Deines Lebens nicht mehr froh, falls Du es überlebst!

Nimm die Warnungen Ernst, bitte!

Es ist doch wirklich genug Schicksal, einen Hirntumor zu haben, der Dein Leben bedroht. Dafür kann keiner etwas. Aber da muss man nicht ein weiteres Schicksal wissentlich herausfordern, das viel Leid, hohe Kosten und einen kaputten "Bulli" zur Folge haben könnte.


Ich selbst hatte 2 epileptische Anfälle, durfte danach ein Jahr (seit dem letzten Anfall) nicht Auto fahren. Es gab keine Unterstützung der Krankenkasse, auch nicht zu den Fahrten zu Ärzten, von denen ich einige nicht wahrnehmen konnte. Von Freizeit oder Urlaub war da nicht mal die Rede. Einkaufen ging zu Fuß und mit Hilfe. Die Apotheke lieferte die Medikamente. Das war blöd!
Ich verstehe es auch überhaupt nicht, dass ein Fahrverbot aus medizinischen Gründen die Krankenkassen nicht dazu bewegt, wenigstens für medizinisch notwendige Fahrten die Kosten zu übernehmen oder zu erstatten. Leider ist das so. Ich habe es akzeptiert und mir viel Hilfe holen müssen. Es ist wirklich nicht schön, aber möglich.
Keinesfalls wäre ich das Risiko eingegangen, anderen oder mir selbst Schäden zuzufügen! Ich habe doch nun wirklich genug mit diesen Hirntumoren zu tun, da brauche ich weder eigene weitere Unfallschäden noch die Schuldgefühle, wenn ich andere geschädigt oder gar getötet hätte, ob ich oder sie Schuld gewesen wären.

KaSy
KaSy
beniklir
07.09.2021 07:41:19
Hallo Kasy, danke für die ehrlichen Worte.
sie haben natürlich bedingt recht.
Es geht hauptsächlich um Fahrten am WE zu zweit um die Freizeit angenehm zu gestallten die täglichen Fahrten zu den Ärzten oder Strahlentherapie teils Arbeitsplatz werden mit den Öffis oder Taxi erledigt.
auch wird die Bestrahlung nach den 3 Monaten zu ende sein und sich dann in eine nur Chemo ändern( kein Plan wie es mir dann ergeht?
evtl.ist fahren dann gart nicht drin keine Ahnung.
Ich denke bis jetzt einfach in kleinen Abständen nach vorne um zumindest einen Plan zu haben.
Sonnige grüße
Klaus
beniklir
KaSy
07.09.2021 10:24:46
Na, dann, weiterhin viel Erfolg mit den Therapien und immer ein gutes Stück Verantwortungsgefühl vor der Fahrt in die Sonne!
KaSy
udo1969
08.09.2021 08:53:24
Hier kann es jeder selbst nachlesen:


Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung : Stand: 31.12.2019

https://bast.opus.hbz-nrw.de/opus45-bast/frontdoor/deliver/index/docId/2330/file/M115-2019.pdf

ab Seite 30
udo1969
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