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Alois

Ich vermute, dass meine Frau nicht korrekt therapiert wurde. Infolgedessen ist sie nun ein Pflegefall. Muss ein Arzt für die wirtschaftlichen Folgen Schadenersatz oder Schmerzensgeld leisten, wenn er nachweislich eine Fehldiagnose stellt oder einen Kunstfehler begeht. Wie sollen wir uns verhalten? Wer kann uns beraten? Was sollten wir beachten, bevor wir den Fall an die große Glocke hängen?

Vielen Dank im voraus!

Mel[a]

Lieber Alois,
suche Dir einen Anwalt mit Schwerpunkt "Arzthaftungsrecht", dem Du vertraust und dem Du die Angelegenheit überlassen kannst. Ggf. hilft die Rechtsanwaltskammer bei der Suche nach einem Spezialisten.

An die große Glocke hängen würde _ich_ nichts, wenn es nicht nachweisbar echte und ggf. regelmäßige Schlampigkeit des Arztes war. Ärzten können Fehler passieren, wie uns auch, und für diese Fälle sind sie versichert. Wer einen Fehler gemacht und dafür (und sei es über die Haftpflichtversicherung) bezahlt hat, muß nicht noch an den Pranger gestellt werden. Auch wenn der Fehler für Dich so eine immense Bedeutung hat. Bleib besonnen! Du brauchst Deine Kräfte für Dich und Deine Frau.

Ich wünsche Euch alles Gute.

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