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Katlo

Hallo zusammen,
Ich bin 2017 operiert worden und habe heute noch Schwierigkeiten mit der rechten Kopfhälfte. Nun ist es so, das ich mit diesen Schwierigkeiten nicht arbeiten kann. Wenn das Krankengeld in ein paar Monaten ausläuft, welche finanziellen Unterstützungen habe ich dann, um nicht unter die Räder zu kommen? 2 Wochen vor der Diagnose bin ich arbeitslos geworden. Ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Danke

2more

Hallo Katlo,

ein herzliches Willkommen hier.
Wurde Dir eine spezielle Therapie verordnet, um Deine Beschwerden zu lindern bzw. bestehende Einschränkungen zu verbessern?
Was Deine Frage zur finanziellen Unterstützung betrifft, so solltest Du rechtzeitig bei der Arbeitsagentur vorsprechen. Nach Ablauf des Krankengeldes ist ein Bezug von ALG I möglich, der Antrag sollte vor allem rechtzeitig gestellt werden, falls noch nicht geschehen.
Möglicherweise wird man Dich dem ärztlichen Dienst vorstellen, der unabhängig von der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes seine Empfehlung abgeben wird.
Ich würde aber auch beim Integrationsfachdienst vorsprechen, den man in jeder größeren Stadt finden sollte- Die Mitarbeiter dort beraten in schwierigen Situation Arbeitnehmer mit gesundheitlichen Einschränkungen.
Sofern es Dir möglich ist, würde ich die Termine frühzeitig vereinbaren, damit Du nicht ins Ungewisse fällst.

Viele Grüße
2more

2Federbomber

Hallo Katlo

Bist Du schon 78 Wochen krankgeschrieben???

Ich bekomme von DAK lohnersatzzahlungen...

Unser Lager wurde letztes Jahr geschlossen..,Monatelang freigestellt, Nachdem es immer leerer Wurde , Und immer weniger Kollegen übrig waren,Musste ich mich immer öfters beherrschen nicht zu heulen..20. Jahre war ich in Firma rund...Kann all das Zeugs von Pc, Führerschein, keine tolle Noten,Schule etc..nicht...Deswegen auch mit bin ich 2 Wochen VOR Schluss krank reingerutscht...Im Dez. Dann eine Meningeom OP...

Weil wenn ich pc kurs mache, bin ich dann schon in Arbeitslosigkeit ,bis ich dann alles im Schlaf kann vergeht mind Jahr..In dieser Zeit kommen Junge die lernen das alles ja schon im Kindergarten...Bin 49....In 9 Jahren kann ich zum Amt und dennen Sagen ich bin nicht mehr vermittelbar...Wenn ich da keine Arbeit habe bez. Wieder keine haben sollte....Meine Ex Firma hat mich meine Gesundheit gekostet...Psychisch und körperlich
Ich habe das Glück schon Jahrzehnte eine Berufsunfähigjeitsversicherung zu besitzen



Kannst Du nicht noch länger Krank machen ?


Informiere Dich doch mal bei Deiner Krankenkasse,Arzt ....Mache eine Kur,Reha.....Es giebt bestimmt irgendeine Lösung...Gutachten wegen Belastbarkeit etc...

Ich weis nicht wie alt Du bist...Aber ich würde alles versuchen was mir einfällt....

Lena333

Hallo Katlo,

wenn Du KEINE Berufsunfähigkeitsversicherung hast, dann kannst Du-
wenn Du KRANKHEITSBEDINGT nicht mehr arbeiten kannst- bei der BfA einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.
Dazu müsstest Du ärztliche Befunde vorlegen, die bescheinigen, dass Du KEINERLEI Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kannst- WEGEN Deiner Krankheit.

Falls Du hierzu Fragen hast, kannst Du Dich auch an den VDK an Deinem Wohnort wenden, hier bekommst Du Hilfestellungen dafür.

Grüsse

Lena

2more

Hallo,

es ist richtig, dass sie einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung auf Erwerbsminderungsrente stellen kann. Allerdings dauert die Bearbeitung dieses Antrags mitunter Monate, bei Ablehnung und Widerspruchsverfahren sogar noch länger. Ich spreche da aus eigener Erfahrung.
In der Zwischenzeit muss sie ja finanzielle Hilfe bekommen. Also wird sehr wahrscheinlich zunächst ALG 1 gewährt, auch dann, wenn sie weiter arbeitsunfähig ist. Ob überhaupt eine Erwerbsminderungsrente in Betracht kommt, wird anhand der Beitragszahlungen in Jahre bestimmt. Das muss vorab geklärt werden,
Der Tipp, sich mit der örtlichen Rentenberatungsstelle diesbezüglich in Verbindung zu setzen, ist hilfreich.

2more

Katlo

Hallo zusammen,
also, ich bin 45 Jahre. Seit Januar 2017 bin ich arbeitslos. Hab in der letzten Firma über 16 Jahre gearbeitet.... bis sie dann geschlossen hat. Hab mich erstmal darauf gefreut, mehr Zeit mit meinen Kind verbringen zu können....und dann kam am 17.01.17 die Diagnose....30.01. die OP. Nach der Reha war es auch erstmal gut, aber nach 4 Wochen ging's dann los....alles wurde immer schlimmer. Bei mir wurde die rechte Kopfhälfte geöffnet...ich hab jeden Tag Knochenschmerzen, Kopfschmerzen, die rechte Gesichtshälfte schmerzt, ohr, Augen, eigentlich alles. Das Gehirn macht nicht wirklich mit....ich kämpfe jeden Tag.
Vor der Krankmeldung war ich 2 Wochen arbeitslos gemeldet.... eigentlich hätte ich ja noch 11monte Anspruch...oder verfällt dieser?
Ärzte helfen mir nun nicht weiter...ich muss wohl damit leben, heißt es. Jetzt hoffe ich, das ich wenigstens nicht in ein finanzielles Loch falle.
Grüße

Lena333

Hallo Katlo,

das tut mir sehr leid für Dich, sowohl gesundheitlich als auch finanziell.
Ich würde- wie 2more und ich beschrieben- zunächst Beratungsstellen aufsuchen, um konkrete Hilfestellungen und Tipps zu bekommen.
Wie 2more richtig schreibt, kann das der Integrationsfachdienst in Deinem Wohnort sein, oder evtl. Agentur für Arbeit oder- wie ich geschrieben habe- den VDK.
Bzgl. der von mir beschriebenen Erwerbsminderungsrente ist das zwar ein langes Verfahren, da hat 2more Recht, aber - wenn Du aufgrund Deiner Krankheit nicht mehr arbeiten kannst- ist das wohl die einzige Lösung, wenn Du KEINE Berufsunfähigkeitsversicherung hast. Hast Du eine?
Der Weg zur Erwerbsminderungsrente ist lang und braucht dringend Unterstützung und Tipps, hierfür ist der VDK geeignet.
Ich kenne mich damit gut aus, da ich hier leider selbst Erfahrung habe. Wenn Du magst, kannst Du mir diesbezüglich eine PN schreiben.

Alles Gute Dir, ich weiß, wie es ist, wenn man krankheitsbedingt nicht mehr arbeiten darf.

LG

Lena

Bruja

Hallo Katlo,

nach § 161 Abs. 2 SGB III kann der Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht mehr geltend gemacht werden, wenn nach seiner Entstehung vier Jahre erstrichen sind. So wie ich das verstehe, ist dein Anspruch auf Alg I im Januar 2017 entstanden, du könntest den Restanspruch also noch geltend machen, wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind. Da du durch deinen Krankengeldbezug höchstwahrscheinlich versicherungspflichtig warst, könnte sogar ein neuer Anspruch entstanden sein, das kann aber immer nur vor Ort abgeklärt und entschieden werden, wenn wirklich alle Unterlagen, Daten etc. vorliegen.
Ansonsten läuft es so, wie 2more es geschrieben hat, rechtzeitig arbeitslos melden, Abklärung durch den ärztlichen Dienst und dann Aufforderung, Rente, med. Reha oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragen.

Lass dich beraten (Rentenamt, Agentur für Arbeit), im Internet ist das immer extrem schwierig, weil man ja nicht alle nötigen Infos hat.

LG Bruja

2Federbomber

Hallo Katlo

Es giebt auf Facebook auch geschlossene Gruppen, Erwerbsminderung,oder EU Rente unddergleichen....Auch welche Behindertenausweis....
Und es giebt noch einen Verband, in Richtung VDK, einen neueren. Ich weiß nur im Momend nicht den Namen

Ach ja stelle am besten auch einen Antrag auf einen Behinderungsgrad, oder Schwerbehindertenausweis.....

Ich bin in Klage, nicht wegen Meningeom sondern wegen Kreuz

Rehsis

Hallo Katlo,
es ist schon richtig, dass man im Anschluss an das Krankengeld, Arbeitslosengeld bekommen kann, wenn man noch nicht wieder erwerbsfähig ist. Man muss aber höllisch aufpassen, wenn man zum Arbeitsamt geht, denn: Dir steht Arbeitslosengeld nach § 145 SGB III (Nahtlosigkeitsregelung) zu. Und das ist wichtig, denn diese Regelung dient dazu, dass erkrankte Menschen im laufenden Rentenverfahren nicht zum Sozialfall werden und soll verhindern, dass die Ämter mit diesen Menschen Ping-Pong spielen. Dieses Geld muss solange gezahlt werden, wie das Rentenverfahren andauert, inkl. Widersprüche, Klage vorm Sozialgericht usw. Darum ist es auch wichtig, erst den Antrag auf Erwerbsminderung zu stellen.
Das Arbeitsamt neigt jedoch dazu, nach Prüfung der Unterlagen durch die eigenen Ärzte Arbeitslosengeld I gem. §136 SGB III zu bewilligen. Damit haben sie einen als erwerbsfähig eingestuft, sagen einem sie wüssten ja, dass man nicht kann und würden einen auch nicht vermitteln. ABER: nach einem Jahr läuft der Anspruch aus und man steht da und das Rentenverfahren ist noch lange nicht abgeschlossen, doch das Arbeitsamt hat Dich aus der Zahlung und Du musst doch zum Sozialamt. Das hat Methode und darum ist es auch so wichtig, sich vom VdK beraten und helfen zu lassen. Sonst tappt man in die Falle und hat zu all seinen Einschränkungen und Beschwerden auch noch existenzielle Probleme und Ängste. Ich hatte gedacht, ich wäre informiert, aber sie haben mich auch reingelegt, weil man die Paragrafen nicht auseinander halten kann und es im Bewiligungsbescheid überliest. Wenn der endlich mal kommt, (dauert ja auch immer etwas länger,) ist man so froh, dass es bewilligt wurde und man seine Miete bezahlen kann, dass man die Fallstricke übersieht. Darum auch diesen Bescheid vom Fachmann prüfen lassen.
Viel Kraft und Ausdauer wünsche Dir und starke Nerven,
denn all das brauchst Du. Alleine ist das nicht zu schaffen und ich war froh, Hilfe vom SoVD zu bekommen, ein Sozialverband, genau wie der VdK. Ich hoffe, Du hast auch einen guten Neurologen an Deiner Seite, es ist wichtig, dass alle Ärzte, die Dich behandeln, in ihren Berichten sehr, sehr, sehr ausführlich sind, damit Du Dein Recht bekommst. Und nimm Dir, wenn es irgendwie geht, zu jedem Gespräch/ Termin eine Begleitperson mit. Mach Dir zuhause Notizen zu Deinen Fragen und Beschwerden. Im Gespräch fallen sie einem nicht mehr ein. Nach einer Weile aufmerksamen Zuhörens ist die Konzentration weg, dann ist es gut, wenn noch zwei andere Ohren mithören und nach diesen Gesprächen ist das Gehirn wie leer gefegt, dann ist es gut, wenn da noch jemand ist, der sich erinnert. Wenn Du keinen hast, ist auch hier der Integrationsfachdienst hilfreich, die begleiten einen auch, machen sich Notizen und stellen die richtigen Fragen.

So, das war jetzt ganz schön viel, aber es hängt auch viel für Dich daran und man kann ja jederzeit wieder rein lesen.
Ich hoffe, meine Erfahrungen helfen Dir ein bisschen weiter,
herzliche Grüße,
Iris

Bruja

Hallo Katlo,

eines muss ich korrigieren: Das Arbeitslosengeld nach § 145 SGB III wird nur gezahlt, solange der Rentenversicherungsträger noch nicht über eine Erwerbsminderung entschieden hat. Wird der Rentenantrag abgelehnt, endet auch die sog. Nahtlosigkeitsregelung, während eines Widerspruchs- oder Klageverfahren wird nicht nach § 145 SGB III weitergezahlt.

Aber wie schon gesagt, am besten lässt du dich vor Ort beraten.

LG Bruja

Katlo

Hallo zusammen,

Ich danke euch sehr für eure Antworten.
Allerdings habe ich auch ganz schönen Bammel, denn es zeigt mir, das ich das Thema nicht weiter vor mir her schieben darf und mich wieder intensiv mit diesem blöden Hirntumor auseinander setzen muss. Es ist so schwer zu akzeptieren, das dieser mein ganzes Leben verändert hat und so viele Probleme mit sich bringt. Dafür hasse ich ihn und mich so sehr.
Danke, daß ihr mich bei den finanziellen Dingen unterstützt.
Wünsche euch ein schönes Wochenende.
Grüßle
Kathleen

Rehsis

Oh je, da habe ich wohl auf veraltetes Wissen zurück gegriffen. Das tut mir leid. Natürlich will ich hier keine Informationen vermitteln, die falsch sind. Ich habe aber vergessen, dass Zeit vergeht und Gesetze sich ändern. Gut, dass jemand aufpasst.
Allen ein schönes Wochenende :-)

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