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Himmelsstürm

Hallo zusammen,
ich habe da zwei Fragen.
1. Weiterzahlung der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
2. Neufeststellung des Grads der Behinderung.
Krankheitsverlauf:
24.09.09: Grand Mal-Anfall mit Bewusstlosigkeit (Einmaliger).
24.09.09: Beim MRT wurde ein Oligodendrogliom WHO Grand III, links frontal 3 x 2,5 x 2 cm diagnostiziert.
29.09.09: Mikrochirurgische Tumorresektion.
30.09.09: Postoperatives MRT mit Nachweis einer inkompletten Resektion.
27.10.-09.12.09: Postoperative kombinierte Radiotherapie mit 5 x 2
Gy/Woche (Gesamtdosis 60 Gy) & Chemotherapie mit Temodal täglich über die gesamte Dauer.
01.01.-30.03.10: 1. Bis 6. Zyklus adjuvante Chemotherapie mit Temodal (150mg absolut über jeweils 5 Tage).
01.10.-30.11.10: 2 Zyklen palliative Chemotherapie mit Temodal (200mg/m²-KOF absolut über 5 Tage alle 4 Wochen).
25.11.10: MRT-Kontrolle mit geringgradiger Größenremission.
02.12.10: Resektion des Oligodendrogliom links frontal.
Seit 2011 keine Indikation für eine erneute Therapie mit Temodal! Alle MRT-Kontrollen ohne Hinweis für Rezidiv!
Seit den 01.03.11 bin ich wieder am Arbeiten. Mehr als 25 Stunden pro Woche geht nicht mehr. Mein Grad der Behinderung liegt z. Zt. bei 80.
Folgende körperlichen Veränderungen habe ich bzw. meine Familie festgestellt:
Verstärkte Müdig- und Erschöpfbarkeit, Konzentrations- und Schlafstörungen,
Vergesslich-, Kraftlosig- und Unaufmerksamkeit, Wortfindungsschwierigkeiten sowie psychische Niedergeschlagenheit.
Vor der Erkrankung hatte ich diese Symptome nicht!
Leider haben die Ärzte, in ihren Befunden, diese Symptome nicht oder nur als gering bzw. gelegentlich vermerkt.
Jetzt zur 1. Frage: Wegfall der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
Meine Rente ist bis zum 30.06.216 befristet. Ich werde jetzt einen Antrag auf Weiterzahlung der Rente stellen. Wie soll ich die betroffenen Ärzte darüber in Kenntnis setzen? Schriftlich, telefonisch oder persönlich? Um sie dann zu bitten mir einen Befund auszustellen in denen alle meine Symptome aufgeführt werden.
Und die Begriffe wie „gering oder gelegentlich“ in den Befund weglassen.
In der Hoffnung das die Rente weitergezahlt wird.
Jetzt zur 2. Frage: Neufeststellung des Grads der Behinderung.
Nach der Neufeststellung beträgt der GdB ab den 01.03.16 nur noch 30.
Ich werde gegen diesen Bescheid ein Wiederspruch einlegen und die neuen Befunde (s. 1. Frage) beifügen. Jetzt wollte ich wissen wie die Chancen sind ein GdB von 50 zu bekommen. Laut Amt für Versorgung ist der Heilungsbewährungszeitraum positiv verlaufen und es liege kein Anhalt für ein Rezidiv vor. Der Neurologe spricht von einer Restitution in Bezug auf den Tumor. Bedeutet das eine vollständige Heilung? Ist der Tumor weg? Ist das möglich?
Vielleicht kann der eine oder andere mir helfen!
Freue mich über jede Antwort von euch.

Vielen Dank!

Irmhelm

ich kann Dir nur raten dem VdK beizutreten. Die sind kompetent und stehen einem mit Rat und Tat zur Seite.
Viel Glück und Erfolg.

alma

Der GdB wird meist nach Aktenlage entschieden. Die Einstufungen sind sehr unterschiedlich. Es hängt auch von dem Wohnort ab. In meiner (neuen) Stadt gibt es viele Behinderte, weil viele alte Menschen, daher sind die Kriterien strenger als anderswo.
Eine vollständige Heilung ist eher unwahrscheinlich. Aber das interessiert das Amt oft nicht. Bei Verschlechterung kann man ja aus Sicht der Sachbearbeiter eine Neufestsetzung beantragen.
Ansonsten schließe ich mich Irmhelm an: VdK. Mitgliedsbeitrag sehr gering.
Und natürlich Widerspruch einlegen.

schulze72

Hallo Himmelsstürm,
ich habe mit meinem Tumor viele verschiedene Dinge bzgl. GdB, DRV, Arbeitgeber etc. durchgemacht und würde empfehlen, dass Du mit wichtigen Ärzten, die befragt werden könnten selber redest. Ich habe bei solchen Anträgen mit meinem Hausarzt und der Neurologin der MRT-Untersuchungen geredet und stets Hilfe bekommen.
Vor Gesprächen mit Gutachtern der DRV bereitet man sich am besten vor, dass man alle Punkte zum Gespräch bringt, die einem selber wichtig sind. Auch hier haben die Gutachter der DRV (bei mir) stets viele Fragen gestellt, mir aber auch über Probleme mit Kurzzeitgedächtnis etc. zugehört.
Auch für den Behindertenausweis würde ich den Neurologen der regelmäßigen Nachuntersuchung fragen, was man tun kann. Der Arzt wird bestimmt mit einer kurzen Stellungnahme helfen können.
Zum GdB kann man selber nachschlagen und lesen um was es bei der Einstufung geht. Such bei Google mal "behinderung und ausweis ", dort kann man dann z. B. Infos vom Integrationsamt (pdf) über "Merkmale, Nachteilsausgleich, GdB-Tabelle" lesen.
Den Link kann ich auch gerne per E-Mail schicken, zum Abtippen ist er aber zu lang.
Hier steht aber: "Bei Tumoren wie Oligodendroglyom (...) wenn eine vollständige Tumorentfernung nicht gesichert ist, nicht niedriger als 50 anzusetzen."

TumorP

Hallo Himmelsstürm,
mit den behandelnden Ärzten sprechen, bzw. wenn es weit weg ist schreiben. Sage worum es geht, damit alles richtig formuliert wird. Hoffentlich hast Du alle Berichte zur Verfügung. Dann ist der VDK sicherlich auch eine Gute Adresse. Oder ein Fachanwalt für Sozialrecht und ggf. Arbeitsrecht. Dazu ist dann eine bereits vorhandene Rechtschutzversicherung notwendig. Sonst wird es "teuer".
Viel Erfolg
TumorP

KaSy

Hallo, Himmelsstürm,
zusätzlich zu den bereits empfohlenen persönlichen Gesprächen mit den Ärzten wegen der Berichte in Deinem Interesse bin ich gut damit gefahren, selbst schriftlich zu schildern, wie sich mein häuslicher und beruflicher Alltag durch die Folgen des Tumors und der Therapien verändert haben.

Bei einem Oligodendrogliom WHO III darf das Amt nicht von einer vollständigen Heilung ausgehen! (Dir ist sie natürlich sehr zu wünschen!)

Du schilderst auch eine "psychische Niedergeschlagenheit". Das kann ein sehr wichtiger Teil in einem "Verschlimmerungsantrag" für den GdB sein, da es eine zusätzliche Krankheit ist. Du musst nur einen Arzt finden, der Dir das bestätigt.

Du schreibst auch, dass Du nicht mehr voll arbeiten kannst. Auch hier sollte ein Arzt das für die Weitergewährung der EU-Rente ganz deutlich bestätigen.

Am besten ist es natürlich, wenn sogar in den Berichten mehrerer Ärzte die gleichen Einschränkungen aufgeführt werden.

(Ich kam ohne VdK klar, hatte wohl Glück.)

Ich wünsche Dir viel Erfolg beim Erreichen der beiden Ziele, vor allem aber wünsche ich Dir, dass Du tumorfrei bleibst und sich die Einschränkungen nach und nach verringern.
(Ich hatte/habe auch diese Schwierigkeiten und stelle im langen Rückwärtsdenken mitunter freudig fest, dass einiges doch wieder besser gelingt.)

Alles Gute
KaSy

Andrea 1

Hallo Himmelsstürm (-er?),
willkommen im Club? Oder wie soll man es nennen, dass es nicht blöd klingt.
Als Du bereits deinen ersten Tumor hinter dich gebracht hast und wieder arbeiten gehen konntest, habe ich gerade mal damit angefangen. Ja, darauf hätte ich auch gerne verzichtet.. ;-)
Anfang 2011 auch ein Oligodendrogliom WHO lll, nur vorn rechts frontal, etwa faustgroß - Rezidivgefahr. Gut abgekapselt, ca. 98% chirurgisch entfernt, es folgten 6 Zyklen Temodal, 3 weitere lehnte ich ab. Seit dem alle 3 Monate MRT-Kontrolle und Levitiracetam (Keppra) 500-0-500.

Anfang Mai erneute Kontrolle. Danach, weil 5-jähriges Jubi schon war, wird auf 4 Monate verlängert. Ich stecke inzwischen in der vollen Erwerbsminderung (zum 2. Mal auf Zeit) drin, weil meine Konzentration für meine beruflichen, wie auch privaten Abläufe oft nicht mehr ausreicht. Ich brauche sehr lange Erholungsphasen, um wieder ausgeruht zu sein. Solange ich keine Veränderungen in meinen täglichen Abläufen habe, geht es ganz gut, aber wehe es kommt etwa unverhofft dazu, dann haperts gewaltig. In etwa die selben Symptome wie Du und an Schlaf brauche ich da kaum bis gar nicht denken, was einem zusätzlich dann zu schaffen macht.
Am besten immer alles schön gleichbleibend ruhig und "Action" nur, wenn man es vorab gut einplanen konnte. Spontanität fast NULL.
Aber, ich habe bis heute keinen Behinderungsantrag gestellt. Anfangs aus falscher Rücksichtsnahme, dann nicht, weil ich dachte, dass man es so spät nicht mehr machen könne usw...
Was uns allen bewusst sein sollte, dass ab WHO lll Tumore als bösartig eingestuft werden, schon von daher sollte man wohl besser doch über einen Behindertengrad nachdenken, bzw in deinem Falle den Verschlechterungsantrag stellen. Hast Du Medikament(-e) gegen Epilepsie einzunehmen? Könnte/müsste man mit einbringen und alle, wirklich alle Symptome, welche seit dem auftraten aufschreiben und seien sie dir noch so geringfügig, immerhin können sich solche "Kleinigkeiten" verstärken, durch was auch immer.
An KaSy's Ausführungen möchte ich mich gerne anschließen. VdK hilft sehr gut und unkompliziert, gerade wenn man selber nicht kann oder es einen überfordert. Aber eine monatliche Gebühr von 5 € sollen wohl anfallen. Sollen sie sofort aktiv werden, zahlt man wohl rückwirkend einen Jahresbeitrag nach. Ich finde das fair, immerhin haben sie einen wirklich guten Ruf.
Du könntest dir noch psychologische Unterstützung suchen, dann werden Defizite irgendwie ernster genommen.
Halt die Öhrchen steif...
LG Andrea

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