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Thema: Gesund schreiben

Gesund schreiben
Sandra
31.07.2012 13:23:57
Hallo
mein Name ist Sandra und mein Mann hat im Januar 2012 die Diagnose Astrozytom II bekommen. Nach erfolgreicher op und Reha möchte er nun wieder in seinen Beruf als Maler und Lackierer zurück, es geht ihm wirklich sehr gut (Gott sei Dank) . Der Hausarzt meint er könne ihn nicht gesund schreiben da ja immer mal was passieren könnte zb. er lässt einen Eimer Farbe fallen usw. und man würde das dann auf seine Erkrankung schieben . Sorry weis gerade nicht wie ich mich ausdrücken soll. Vielleicht kennt sich hier ja rechtlich jemand aus und könnte uns vorschlagen was wir tun können! Vielen Dank
LG Sandra
Sandra
Prof. Mursch
31.07.2012 17:35:45
Prinzipiell ist das bei einem Menschen ohne schwere Beeinträchtigung nicht gerechtfertigt.
Was haben denn die Rehaärzte geschrieben? Die müssten Empfehlungen zur Arbeitsfähigkeit geben.
Hatte Ihr Mann Anfälle? Dann darf er ggf. nicht Auto fahren.
Wenn der Hausarzt das nicht so sieht, konsultieren Sie die anderen behandelnden Ärzte.

Prof. Dr. med. Kay Mursch
Neurochirurg
Zentralklinik Bad Berka
Prof. Mursch
Harry1962
01.08.2012 16:18:12
Er brauch wieder eine Aufgabe bzw. seinen Beruf. Der Hausarzt reagiert meiner Meinung nach falsch. Hatte selbst ein Astrozytom Grad II und habe nach der OP wieder meinen Beruf aufgenommen und auch ein KFZ gefahren.
Harry1962
alma
01.08.2012 19:55:43
Höchstwahrscheinlich hätte auch der Hausarzt mit einem Astro II seinen Beruf bald wieder aufgenommen.
Das Jobcenter kümmert das jedenfalls nicht, ob ein zu Vermittelnder einen (niedriggradigeren) Hirntumor hat. Nur mal ein Beispiel zur rechtlichen Lage.

Gruß, Alma.
alma
schorsch
02.08.2012 15:41:01
Hallo, viele wichtige Gründe wurden schon zusammengetragen, die möglicherweise ein Grund sein könnten für die Haltung des Hausarztes. - Eine gute und sinnvolle Möglichkeit zur Arbeitsaufnahme nach längerer Krankheitsunterbrechung ist die stufenweise Wiedereingliederung nach dem "Hamburger Modell". Die Wiedereingliederung kann über max. 6 Monate mit geminderter Stundenzahl stattfinden. Kostenträger und Ansprechpartner ist die KK. Der AG muss informiert werden und natürlich sein Einverständnis geben. Der behandelnde Arzt füllt ein Formular dazu aus, in dem ein Stundenschema/Woche eingetragen wird. Dieses kann allerdings duch den Arzt geändert werden. Eine sinnvolle und nützliche Hilfe bei der Rückkehr in den Berufsalltag. Viel Glück!
schorsch
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