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maru3

Hallo in die Runde,

Vor einem Jahr wurde bei mir ein AKN entfernt, ich würde sagen ziemlich erfolgreich. Der Hörnerv konnte erhalten bleiben. Der Facialisnerv wurde nur minimal gereitzt.

Links höre ich nur noch wenig und habe einen Tinnitus, den ich bereits 2 Jahre vor der OP dauerhaft hatte, behalten.

Bei der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises wurden mir genau diese beiden Einschränkungen (Schwerhörigkeit und Tinnitus) im Widerspruchsverfahren mit 30% anerkannt.

Eigentlich hatte ich der zuerst nur 20% GdB widersprochen, da der Tumor (wenn auch entfernt - so doch nun mit Folgen der OP) und der entfernte Gleichgewichtsnerv, der bei mir weiterhin Probleme verursacht, keinerlei Beachtung gefunden hat.

Nun habe ich einmal den Operationsbericht durchgelesen und musste feststellen, dass in sämtlichen Unterlagen der Neurochirurgie kein Vermerk in Bezug auf meinen Gleichgewichtsnerv gemacht wurde.

In einem Randvermerk der HNO vor Ort wurde abgekürzt das Gleichgewicht als nicht mehr vorhanden angegeben. Dieser Bericht war jedoch lediglich ein interner Bericht der Uniklinik, den ich jedoch anstandslos auch zugesendet bekommen habe.

Es hat mich dann auch überhaupt nicht mehr gewundert, dass in Bezug auf das (fehlende)Gleichgewicht gar keine GdB in Betracht gekommen sind.

Nun meine Frage: ist das so selbstverständlich, dass der Gleichgewichtsnerv durchtrennt wird, dass er gar nicht mehr erwähnt werden muss? Was steht denn bei Euch eventuell in dem Operationsbericht?

Im Juli 2022 habe ich einen Kontrolltermin und bitte dann um eine Verschriftlichung, was den mit meinem Gleichgewichtsnerv überhaupt passiert ist.

Schöne Grüße und Frohe Ostern Euch allen

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