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Thema: Gleichstellungsantrag

Gleichstellungsantrag
Wolke16
21.03.2018 12:58:15
Hallo zusammen,

Da mein Arbeitgeber Stress macht , überlege ich einen gleichstellungsantrag zu stellen. Ich habe ein GdB von 30. widerspruchsverfahren auf höheren GdB läuft.
Ich habe im Internet gelesen, dass es auf die Begründung ankommt und das diese Anträge auch abgelehnt werden.
Mich würde interessieren, wer einen Antrag gestellt hat, ob der Antrag abgelehnt wurde und welche Begründung ihr im gleichstellungsantrag geschrieben habt.
Hat euch bei der Begründung jemand geholfen ?
Freue mich auf eure Beträge.
Wolke16
Bruja
21.03.2018 16:59:57
Hallo Wolke16,

für eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten muss dein gesundheitlich geeigneter Arbeitsplatz aus behinderungsbedingten Gründen gefährdet sein. Eine behinderungsbedingte Gefährdung liegt z.B. bei häufigen Fehlzeiten, eingeschränktem Arbeitseinsatz oder geringer betrieblicher Einsatzmöglichkeit vor.

Die Anträge werden abgelehnt, wenn der bisherige Arbeitsplatz nicht (mehr) geeignet oder eben nicht aus behinderungsbedingten Gründen gefährdet ist.

Was heißt denn, dein Arbeitgeber macht Stress? Hat er mit einer Kündigung gedroht oder dir einen Aufhebungsvertrag angeboten?

LG Bruja
Bruja
2Federbomber
26.03.2018 20:01:13
Zum Arbeitsanwalt...
Beraten lassen...
Soweit ich weiß kann man sich Gleichstellung lassen,
soweit ich noch in Erinnerung habe geht das auch so, ab 30...
Hab 20 ,damals noch ohne richtigen Namen für mein Rücken ( oesteochondrose ) mit zufallsbefund Zystenleber, die gottseidank NOCH nichts von sich giebt
Dann nachgereicht im Wiederspruch gegen Ablehnung....
Jetzt läuft Klage...

Lasse Dich beraten, falls Du ne Rechtschutzversicherung hast...


Bin auch nur über Arbeitsanwalt gegangen wegen ex Firma...

Komisches Angebot bekommen ich solle gehen ..Was ich nicht annahm...
Ich weiß ja wohl besser als die, wies um mich aussieht..
Wie die...

Monate danach haben Sie das Lager geschlossen und fast alles was Logistik was durfte gehen....

Geh zum Anwalt
2Federbomber
2Federbomber
26.03.2018 20:16:31
Habe gegoogelt...
Wenn Du deinen Arbeitsplatz nicht behalten kannst, oder keinen mehr findest...

Also jeder ab Grad 30
2Federbomber
Wolke16
09.04.2018 20:27:53
Dank euch für eure Antworten.
Bin jetzt entspannter. Habe heute die Info vom VDK erhalten, daß ich nun Grad 60 habe.
Mein Widerspruch hat dann etwas gebracht.
Wolke16
2Federbomber
29.04.2018 16:29:34
Schön, weil nach wiederSpruch ablehnung, hättest Du klagen können...

Meiner liegt seit Februar in Ludwigsburg amt....

Da hat Anwalt noch nicht alle aktuelleren Briefe von mir mitgeschickt... mal sehen was dabei rauskommt...


Was neu ist Depression, Etwas Beinnervenschädigung, so wie aussieht vieleicht Migräne...

Bei Zystenleberkontrolle, Leber ne Zyste gewachsen..seit 9.3.17 letzter Kontrolle

2,5 cm Zyste war 2017 noch nicht da und anscheinend eine etwa 5,5cm Nierenzyste, war auch noch nicht da 2017,...Muss Ende nächsten Monat ins MRT Abdomen...



Dir alles gute...
2Federbomber
2Federbomber
29.04.2018 16:36:34
Und seit dem 20.2.17 ist mein Kopf 3x mrt und 1x CT

gottseidank endlich erst wieder in 6 Monaten Kopf MRT.

Weil immernoch großflächige Kontrastmittelaufnahme da ist...

Habe jedesmal in Klinik vom Doc gehlrt, er kann sich das nicht erklären....Letztes mal dann endlich "richtige" Ausage,wie manns nimmt...


Er weiß nicht ob das Narbe ist oder da was wächst......

Er wird schon "deutlicher" lol :-))))))))))
2Federbomber
KaSy
29.04.2018 19:21:11
@ 2Federbomber
Für den Grad im Schwerbehindertenausweis ist die nachgewiesene (!) Depression mit entscheidend.
Wie viele MRT / CT Du hattest, spielt keine Rolle.
Deine anderen Krankheiten solltest Du auch mit Befunden nachweisen, die möglichst aktuell sind.
(Ich glaube, älter als zwei Jahre sollten die Befunde nicht sein, aber das weiß ich nicht so genau.)
KaSy
KaSy
Hopeness
30.04.2018 20:19:49
Damit wir nicht alle bald Depressionen bekommen, könnte 2Federbomber mal ihr Profilbild wechseln. Ist ja wie auf der Zigaretten Werbung und man traut sich fast nicht mehr sich anzumelden...
Hopeness
2Federbomber
28.05.2018 16:49:55
.
2Federbomber
2Federbomber
28.05.2018 16:54:13
Hoppeness

Mache ich doch sofort...
Extra für Dich ;)

War noch vor OP
2Federbomber
Hopeness
28.05.2018 17:46:20
Danke, du bist ein Schatz!

Gefällt mir doch gleich viel besser :)
Hopeness
2Federbomber
02.06.2018 00:49:41
Hopeness

Bitteschön...
2Federbomber
2Federbomber
02.06.2018 01:45:47
Kasy

Ich weiß es auch nichtmehr...Auf jeden Fall kann ich seit 2016 wo ich Antrag gestellt habe mit mehreren "Handfesten" Befunden aufwarten, auch habe ich mir 2 oder 3 Schreiben von Ärzten besorgt,und hebe alle Termin zettel auf ,schreibe nochmals extra zettel wann wo warum...Weil in 10 Jahren weiß ich sowiso nicht mehr wo warum ich war... Wenn das Amt dann kommt und alles nochmals und mehr wissen will.

1. RÜCKEN Oestochondrose, L5/S1 mit angr. Markraumödem und paar
Vorwölbungen.(MRT2016) habe Rückenstützgürtel, für Belastungsphasen, Zufallsfund die Zystenleber.

2. 2017 Kopf MRT weg. Chronischen Tinnitus, Zufallsfund das Meningeom,
OP ja 6.12.17...

Glaukom (grüner Star) beide Augen, anf. Grauer Star...Hochtonschwerhörigkeit beide Ohren..
Dez.2016 wurde uns Logistiker gesagt das Lager schließt wir "dürfen" gehen...
Vorher schonmal vor Jahrzehnt leichte Depri vom Hausarzt diagnostiziert ...
Das Jahrelange Gezerre in Firma, Kündigung, Gesundheit, und Zukunftsorgen/Ängste...Haben Depri mehr werden lassen....

Neurologin sagte letztens was von etwas geschädigte Beinnerven.....Immer irgendwo ein Zwicken, bis richtig gute Schmerzen. Vom Rücken etc.

3. 2018 Bei Leberkontrolle, Internist Zufallsfund angebl. Große Nieren Zyste.
Adomen MRT vor ca. 1 Woche rum...
K E I N E Nierenzyste, sondern eine Ausgedehnte kraniale supkapsuläre
Milzzyste von 5,2×3,9×4,6 cm, 3 kleine Nierenzysten (10mm) links im
mittleren Nierendrittel linkslateral supskapsulär, mutmaßlich eingeblutende
Befund.
An der Leber größte Zyste 3,8×2,6×2 cm.
Mit einer kranialen Ausdehnung von 16 cm gering vergrößerter rechter
Leberlappen .Im gesamten Leber Bereich finden sich multiple difuss verteilte vorwiegend kleine T2-hypertense glattkonturierte Läsionen
Weit nach links ausladender linker Leberlappen mit Kissingphänomen mit der Milz



und die üblichen Zipperleins deswegen...
2Federbomber
Lena333
02.06.2018 09:58:24
Hallo Federbomber,

für den Gleichstellungsantrag/ GdB Antrag sind weniger die Krankheiten an sich, als deren AUSWIRKUNGEN und FOLGEN für Dich im täglichen Leben, hier auch natürlich für Deinen bzw. irgendeinen Arbeitsplatz maßgeblich.
Aber das müsste Dein Anwalt doch eigentlich wissen?
Im übrigen müssten Deine behandelnden Ärzte auch vom Versorgungsamt angeschrieben worden sein und um Übersendung von Befunden gebeten worden sein, ist das erfolgt?
Vielleicht schreibst Du für die Deinen Anwalt mal ausführlich auf, inwieweit Dich Deine Erkrankungen, vor allem auch die Depression, im täglichen Leben und insbesondere bei der Ausübung Deiner/ einer berufl. Tätigkeit beeinschränken.
M. E. sind die Zystenleber und die regelmäßigen MRT Kontrollen nicht so sehr entscheidend, vielmehr die Auswirkungen, die die Depression und die Rückenbeschwerden sowie der chron .Tinnitus/die Schwerhörigkeit und die Augenerkrankungen (schlechtes Sehen??) mit sich bringen.

Du schreibst ja, dass Du schon jahrelang immer wieder an Depressionen leidest, die sich- nachvollziehbar durch Deine unsichere berufl. Situation- gesteigert haben. Dies ist enorm wichtig für diesen Antrag. Sollte Dein Anwalt dies (noch)nicht wissen, reiche ihm unbedingt Befunde zu der PSYCHISCHEN Beeinträchtigung nach, diese sind - wie KaSy richtig schreibt- in diesem Fall weitaus WICHTIGER als die KÖRPERLICHEN Einschränkungen, die Du aber natürlich auch erwähnen solltest.
Auch die körperlichen und psychischen FOLGEN/ Beeinträchtigungen Deiner Kopf-OP sind natürlich wichtig!

Alles Gute für Deine Klage.

Lena
Lena333
2Federbomber
02.06.2018 17:53:29
Ich weiß Lena333
Das "NUR" Befunde nichts bringen.. Einschränkung,obs länger wie monate besteht, Ob es "heilbar" ist in Zukunft. Etc etc. Etc.
2Federbomber
2Federbomber
02.06.2018 18:07:00
Lena333
klage läuft, mit hauptsächlich wegem Rücken, weil Std. Am Tag arbeiten, mit Gürtel, früher in Blechhalle,lager. Moderner.Arbeitsplatz, da nee. 35 Grad im Sommer Nach Arbeit Schmerzen ohne Ende.. Schon alleine Gürtel ist Behinderung genug gewesen, damit körperliche Arbeit verrichten und Schmerzen ausblenden....

Ich weiß GDB,
Und Dad andere GD GB oder s ähnlich sind Zweierlei Sachen...

Wird nicht aufsummiert. Jetzt abwarten was rauskommt. Dann mit Anwalt beraten. wenn dann alles mit Anwalt gelaufen und abgeschlossen ist. Werde ich in VDK eintreten.
2Federbomber
ElArch
02.06.2018 18:38:32
Gleichstellungsantrag muss jeder selbst beantragen -online geht das schnell und unkompliziert

Arbeiten kann man natürlich trotzdem..den ganzen tag zuhause bringt nur schwere Depressionen.man ist zu nix Nutze
ElArch
Lena333
02.06.2018 19:02:48
Hallo Federbomber,

verstehe nicht ganz, ob Du einen Gleichstellungsantrag stellst oder einen GdB Antrag?
FÜR einen Gleichstellungsantrag wäre gut- wenn Du einen GdB hättest, aber Dein Anwalt müsste das doch wissen? Und: Befunde sind auf jeden Fall wichtig und unerlässlich, OHNE ärztliche Befunde geht es leider in beiden Fällen nicht.

Schreibst Du mir vielleicht per PN?

LG

Lena
Lena333
Lena333
02.06.2018 19:36:46
Hallo Federbomber,

nochmal zur Klärung: Wenn Du Deinen alten Arbeitsplatz (noch) hast, hilft Dir sowohl ein GdB als auch ein Gleichstellungsantrag, damit wirst Du schwerbehinderten Mitarbeitern an Deiner Arbeitsstelle "gleichgestellt",d.h. Du hättest dann die gleichen besonderen (Schutz-) Rechte wie diese, z.B. ein besonderer Kündigungsschutz.

Ich denke, die Einzelheiten wären besser, per PN zu klären.
Gut ist schon mal, dass Du einen Anwalt hast, allerdings wäre auch der VDK hier sehr hilfreich.

LG

Lena
Lena333
Aziraphale
06.06.2018 13:35:47
Einen Gleichstellungsantrag kann man ohne GdB überhaupt nicht stellen. Gleichstellung heißt, dass ein behinderter Mensch unter GdB 50% einem mit >=50% gleichgestellt wird (außer Mehranspruch an Urlaub). Der Antrag wird bei der Arbeitsagentur gestellt. Helfen kann hierbei die Schwerbehindertenvertretung im Unternehmen (so vorhanden).

Ich verstehe Dich aber so, dass der GdB überhaupt nicht zugestanden wird. Der wird nicht aufsummiert, es wird nur der Grad der schwersten Behindung gezählt. Der dürfte aber bei Deinen Beschwerden durchaus 50% erreichen (meine Einschätzung nach Deiner Schilderung).
Aziraphale
ElArch
06.06.2018 13:49:58
Die Beschwerden müssen aber laut Gutachten wirklich da sein. Wenn nur gejammert und nicht real was der Medizinische Dienst ja feststellt dann gibt es auch keinen Behindertenausweis ,den man übrigens beim Versorgungsamt nicht bei der Arbeitsagentur beantragt.
ElArch
Aziraphale
06.06.2018 13:57:35
ElArch

Lesen bildet. Das Gelesene verstehen kann man leider nicht durch Bildung erreichen, wie Ihr Beitrag verdeutlicht.

Der Gleichstellungsantrag wird bei der Arbeitsagentur gestellt. Vom Behindertenausweis habe ich überhaupt nicht geschrieben...
Aziraphale
Margarete2
08.07.2018 10:20:57
Hallo, zur Gleichstellung kann ich nichts sagen, aber zur GgB. Ich habe das bekommen, wegen meine Knie ( Arthrose ). Alles hängt von deinen Einschränkungen und dann wie du das begründest. Na ja auch von dem Arzt , der das Beurteilt. 30% ist wenig. Du musst kämpfen, mit 50% hast du mehr Schützt. Dann ist auch einfacher das andere zu bekommen. Vielleicht kann dir, dein Arzt helfen. Er kann dir sagen, wie du das schreiben sollst.
Manchmal muss man auch Rechthilfe sich holen.
Ich braucht das nicht. Ich habe 40% bekommen - Widerspruch - 50%- nach 5Jahren Überprüfung - Untersucht -60% unbeschränkt. Der Arzt hat einfach meine Einschränkungen gesehen. Aber nicht alle Einschränkungen kann man sehen.
Ich wünsche dir viel Erfolg
Margarete2
2Federbomber
08.07.2018 11:18:21
Aziraphale

Ja ohne GDB ab 30 geht's nichts in Richtung Gleichstellung. Deswegen wollte mein Anwalt mind. 30 Raus holen eher mehr....Damals noch wegen meinem Exjop

Wenn das Durch ist, weil ich am 29.6. Gutachtertermin hatte,wg.Antrag 2016, dann kann ich gleich einen Verschlimmerungsantrag stellen..Weil ich jetzt auch paar neue Diagnosen habe,schwarz auf weis auch deswegen paar leichte Einschränkungen, und im Hinblick auf meine Gesundheit, und fehlende Qualifikationen auf Arbeitsmarkt, kennt der Fachanwalt bestimmt noch'n paar Schlupflöcher.Bei Berufsunf.vers. mal angefragt über Teilerwerb, Aufstockung zu Teilzeit.......etc..
Antrag hätte ich schon da liegen........ Abwarten....

Margarete2

Das stimmt, jede Einschränkung sieht man, am Gut.a.Termin ausgerechnet waren die Schmerzen im Rücken etc. Fast nicht da, also ging einiges mehr ,ohne zu jammern.....War eh ein eigenwilliger Gutachter.....
Aber seit geraumer Zeit Probleme mit kopf,auch Gefühl kurz Schwindel/komisches Gefühl im kopf, danach oder gleichzeitig Gefühl von "stolpern" beim Herzschlag, das öfters, erst Nacht als ich ins Bett ging aufgefallen , jetzt auch Tagsüber ...Ich,sehe auch ganz komisch wie doppelbilder oder übereinanderbilder.........War dieses Jahr bei Kardiologen,unsere Familienanamese ist öfters,mit Herzinfarkt Vater,COPD Mutter,Vater's Mutter Angina Pektoris ..etc............Nichts rausgekommen,auch net bei Belastungs EKG, nur das ich ziemliche Schwierigkeiten zuletzt beim Treten weg. Der Kraft hatte.....Neurologin meinte lange nach EKG meine Beinnerven wären etwas geschädigt.....

Im Kopf geht auch noch was vor sich, Doc weiß net was, ob Narbe oder was wächst.
Noch zuviel Kontrastmittelaufnahme , und unterm knochendeckel auch kleines Stück....Entzündungsparameter hat Klinik doc auch gemesen, fast bei null...
2Federbomber
Marianne31
08.07.2018 12:07:37
Warum hast du einschränkungen? dein Tumor ist doch weg. Bist also gesund .

Verstehe ich nicht
Marianne31
KaSy
08.07.2018 19:32:43
Hallo, 2Federbomber,
diese von Dir geschilderten "Gefühle im Kopf" könnten leichte fokale epileptische Anfälle sein.

Ich habe mir Deine Krankheitsgeschichte nicht mehr so gut gemerkt, aber wenn Du vor der Kopf-OP keine Anfälle hattest, ist es möglich, dass die Narben im Kopf Anfälle auslösen.
(Eigentlich müsste das Deine Neurologin auch vermutet haben, aber davon hast Du nichts geschrieben.)

Ein EEG sollte angefertigt werden. Darauf muss aber nicht unbedingt etwas zu sehen sein, was auf einen oder mehrere Anfälle hinweist. Das EEG zeichnet akute Anfälle auf. Das EEG sollte mit Stimulationstests (Lichtblitze, 1 min rasches Atmen) durchgeführt werden. Die Neurologin könnte auf den EEG-Kurven erkennen, wo Anfallspotenziale sind.

Solltest Du selbst, wenn Du weißt, was das ist, damit klarkommen, dann muss auch keine Medikation gegeben werden und auch kein Fahrverbot ausgesprochen werden.

Beobachtet sollte es aber werden.

Beste Grüße - KaSy
KaSy
Margarete2
09.07.2018 08:08:33
Hallo, ich habe nicht alles gelesen, erst jetzt. Wenn du 60% bekommest hast, dann hast du einiger Möglichkeiten, die Arbeit entspannte zu angehen. Informiere dich, was der Gesetzgeber in so einen Fall vorsieht. Da kenne ich mich nicht gut. Aber ich weiß, dass dir Zusätzliche Urlaub zusteht. Vieleicht kann man auch einer andere Regelung finden z. B. Kürzliche Arbeitszeiten vereinbaren. Vielecht haben andere Erfahrungen gemacht und dir etwas dazu schreiben.
Viel Erfolg !
Kämpfe um dein Wohl- denn das wird keine für dich machen.
Du kanst nur gewinnen!
Grüße
Margarete2
Marianne31
09.07.2018 08:34:57
Nein kürzliche Arbeitszeiten kann man nicht vereinbaren. Das einzige ist ein paar Tage mehr Urlaub.
Weiter kein Vorteil. Und kündigungsschutz, aber nur wenn der Arbeitgeber das vor dem Einstellen weiß mit dem Antrag...

Daher wird keiner einen solchen einstellen den er nicht mehr los wird ;)
Marianne31
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