> Wenn Röntgenstrahlen die Entstehung von Hirntumoren begünstigten, dürfte man sie wohl nicht mehr zur Diagnostik verwenden.
Röntgenstrahlen sind ionisierende ("radioaktive") Strahlung und erhöhen das Risiko für praktisch alle Arten von Tumorerkrankungen, wenn man ihnen ausgesetzt ist. In der Medizin werden sie nach (hoffentlich) sorgfältiger Abwägung des (diagnostischen/therapeutischen) Nutzens und des damit verbundenen Risikos eingesetzt, und bei den meisten Untersuchungen ist die Dosis, die der Patient abbekommt, relativ gering. Dennoch ist es so, dass man z.B. statistisch pro 1000 durchgeführten CT-Untersuchungen mit einer niedrigen einstelligen Zahl zusätzlicher Tumorerkrankungen bei diesen 1000 Patienten rechnen muss.
Daher macht man heute auch (wenn möglich und diagnostisch gleichwertig) MRTs, denn bei dieser Technik kommt keine ionisierende Strahlung zum Einsatz.
> Im übrigen sind aus wissenschaftlich-medizinischer Sicht die
> Ursachen von Hirntumoren nicht bekannt.
Die Ursachen von Hirntumoren bei der Durchschnittsbevölkerung sind nicht bekannt, weil die Durchschnittsbevölkerung keiner signifikanten Strahlenbelastung ausgesetzt ist. Man weiss aber ziemlich gut, dass man bei Personengruppen, die einer solchen Belastung ausgesetzt sind oder waren, mit einem erhöhten Risiko für diverse Tumorerkrankungen rechnen muss.
Ein gerichtliches Vorgehen in dem Fall halte ich leider für wenig aussichtsreich. Obwohl damals beim Militär sehr, sagen wir mal nachlässig mit dem Thema Strahlenschutz umgegangen wurde, müsste man vor Gericht Nachweise erbringen, die man nach so langer Zeit (und nach dem Tod des Betroffenen) kaum noch erbringen kann. Es kommt auch drauf an, wieviel Zeit, Nerven und Energie man in einen vermutlich langen Gerichtsprozess investieren will, und ob man eine Rechtschutzversicherung hat, die die Kosten dafür übernimmt (falls man verliert, bleibt man ohne die Versicherung auf diesen Kosten wohl sitzen).