richtig, auf dem Ausweis steht nichts andres drauf, als im Bescheid.
Dass Merkzeichen beim ersten Mal nicht zugesprochen werden, ist gängige Praxis.
Widerspruch einlegen mit dem Hinweis auf die Fachärzte.
(Beim WIderspruch werden die Ärzte dann angeschrieben.
Wenn man selber die Atteste besorgt, muss man sie auch selber zahlen. auf die Art kann das Amt die Gebüren sparen...)
Ich habe das über den VdK gemacht.
Jetzt bei der "Überprüfung" nach drei Jahren, haben sie mir ersteinmal angekündigt, dass die Merkzeichen mir aberkannt werden (sie schreiben gerne, "dass es einem sicher inzwischen besser geht") und ich soll dazu eine Stellung abgeben.
Also wieder zum VdK, die sind das gewohnter als ich und erklären einem auch das übliche Prozedere.
Aber vor allem wissen die , dass das der gängige Ablauf ist. Was mir widerum hilft, damit ichmich weniger aufrege.
Gruß vom Marsupilami
---------------------------------------------------------------------
"Don´t feed the troll"
„Trollen ist ein Spiel um das Verschleiern der Identität, das aber ohne das Einverständnis der meisten Mitspieler gespielt wird.“
– Judith Donath: Identity and Deception in the virtual Community
(Wikipedia)