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Thema: Grad der Behinderung bei Glioblastom

Grad der Behinderung bei Glioblastom
Herbert[a]
17.03.2006 17:35:48
Anfang August 2005 bekam ich einen Krampfanfall, brauch mir das
Schulterblatt und wurde ins Krankenhaus eingeliefert.

Diagnose: Glioblastom Grad IV WHO rechts temporal. Mittlerweile bin ich EU Rentner, habe insgesamt 31 Bestrahlungen am Kopf. Außerdem habe ich bisher dreimal mit je 5 Tage Dauer eine orale Chemotherapie hinter mir, wobei die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist.

Mein Problem ist das Versorgungsamt, dass eine Behinderung von 80 Prozent anerkannt hat. Damit bin ich nicht einverstanden weil ich:

Zwei Jahre kein Motorgetriebenes Fahrzeug führen darf
Kein Fahrrad benutzen darf
Keine Maschinen benutzen darf
Mich keine Reizungen durch Lichtbltze und schnelle Bewegungen aussetzen darf, weil die Gefahr weiterer Krampfanfälle nicht auszuschließen ist.

Dadurch bin ich erheblich eingeschränkt in meiner Mobilität und bin dadurch
der Meinung, dass mir die freie Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel
zustehen müsste, dies wird mir vom Versorgungsamt verweigert.

Ich brauche Eure Hilfe. Könnt Ihr mir Tipps geben, was mir bei der o. g.
Krankheit zusteht? Welche Erfahrungen haben anderen Erkrankte gemacht? Gibt es Leitlinien?

Ich freue mich auf ein Feedback
Herbert[a]
Feodora
18.03.2006 08:15:16
Mein leider inzwischen verstorbener Mann (57) wurde 03/05 ebenfalls an einem Glio IV rechts temporal operiert, bestrahlt mit gleichzeitiger Chemo (Temodal). Im Nov. 05 erlitt er ebenfalls einen leichten Krampfanfall und mußte danach regelmäßig Timonil (Carbamazepin) einnehmen. Er durfte ebenfalls nicht mehr mit dem Auto fahren. Allerdings hat er bis zu seinem Tod am 02.02.06 noch Krankengeld bezogen. Am 06.02.06 kam der Bescheid vom Versorgungsamt, Antragstellung war am 01.07.05, wo eine Schwerbinderung von 100% mit den zusätzlichen Merkmalen G,B anerkannt wurde. Dies bedeutet, daß er entweder vergünstigt mit öffentlichen Verkehrsmitteln hätte fahren können oder eine 50%ige Kfz-Steuerermäßigung beantragen können. Die Steuerermäßigung habe ich jetzt rückwirkend beantragt.
Feodora
CH. Heckner
21.03.2006 13:11:32
Feodora hat vollkommen Recht.
Meine Schwester hat Astro II mit komplexen epileptischen Anfällen. Zuerst nur GdB von 70. Aber dann nach gutem Brief eines Arztes ein GdB von 100 und die wichtigen Merkzeichen G und B.
Ciao
Christoph Heckner
CH. Heckner
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