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Thema: Grad der Behinderung - Widerspruch - Wie gehts jetzt weiter?

Grad der Behinderung - Widerspruch - Wie gehts jetzt weiter?
Duden888
29.01.2016 18:24:09
Liebe Meningeom Betroffene,
ich brauche Hilfe. Habe einen GDB von 30 bekommen (obwohl ich nach Brutkrebs OP schon 30 hatte). Habe Widerspruch eingelegt und um Akteneinsicht gebeten. Das liegt mir nun vor. Erstens finden sie meine 30% nicht mehr in ihren Akten trotz Nennung des Aktenzeichens (und ich weiss auch nicht mehr wo mein Schreiben ist...) und dann haben sie eigentlich nur die OP und Arztberichte zur Beurteilung herangezogen, die ich mitgesandt habe. Ich weiss jetzt gar nicht, was ich machen soll. Ich habe, durch mein gelähmtes Auge, noch erhebliche Schwindelanfälle - dafür gibts wohl nur 30%. Resttumor hätte ich auch noch anzubieten....Ich ermüde ziemlich schnell.... Wie soll ich denn jetzt den Widerspruch begründen? Mir fällt das immer so schwer, rumzujammern..... Aber die 50% hätte ich gerne, da ich dann mehr Urlaubsanspruch hätte, den ich wirklich gut gebrauchen könnte, da ich (ich arbeite seit Januar wieder) noch sehr viel Ruhepausen benötige. Habt Ihr Ideen? Was sind Eure Erfahrungen? An wen kann man sich wenden? Für Eure Hilfe & Ratschläge wäre ich echt dankbar.
LG
Duden888
Geko100
29.01.2016 18:37:15
Liebe Duden ! Ich weis nur von einer Sozialarbeiterin , das man bei Tumor , und das ist es ja , mindestens 50 % erhält . aber mal zu meinen Sachverhalt . Ich OP wegen Meningeom im Januar 2009 zu meinen 50. aus dem Krankenhaus raus und zur Kur . Dann weiterhin Krankgeschrieben , nun der " Witz " . ein halbes Jahr später Bandscheibenvorfall , OP , Kur . Und die Sozialarbeiterin bei dieser Kur sagte mit , " Sie haben doch einen Schwerbehindertenauswesi " , was ich verneinte , da ich zu dem Zeitpunkt nicht darauf hingewiesen wurde . Sie : 2 hat ihnen die Sozialarbeiterin in der Klinik ( die wegen Hirn-OP ) nicht gesagt ! " ich verneinte . dann hat sie , obwohl ich ja wegen der Wirbelsäule bei ihr war , mit mir den Antrag gestellt und es dauerte höchstens 6 Wochen und ich hatte den Ausweis mit GdB 50% unbefristet !!! Also wende dich da mal bitte an anderes " Personal " 1 Viel Glück und sende mir mal `ne PN! Danke ! Jürgen
Geko100
Irmhelm
29.01.2016 19:03:19
evtl. den Vdk einschalten
Irmhelm
sellae
29.01.2016 21:11:59
Hallo Duden,
Der GdB, die Bewertung von Hirntumoren ist vor allem von der Art und Dignität und von der Ausdehnung und Lokalisation mit ihren Auswirkungen abhängig. Nach der Entfernung gutartiger Tumoren (z. B. Meningeom, Neurinom) richtet sich der GdB Grad allein nach dem verbliebenen Schaden. Dieses heißt - kein Schaden entstanden = keine Prozente.
Ich selbst habe nach meiner OP 30 GdB bekommen, da ich seit der OP auf dem re. Auge blind bin .Aufgrund mehrer Einschränkungen nach Bandscheiben OP habe ich damals einen Verschlimmerungsantrag gestellt und war dann plötzlich laut Aktenlage wieder sehend. Nach Widerspruch und Akteneinsicht (Befunde von Frau xy waren in meiner Akte) habe ich nochmals 10 GdB für die Bandscheibe erhalten und die alten 30. Für das Rezidiv meines sellae Meningeoms oder mein 2. Meningeom (Felsenbein) erhalte ich erst lt. NC und Amt GdB, wenn sie zu Ausfällen oder Behinderungen führen.
Wegen der GdB vom Brustkrebs kann ich nur mutmaßen, daß die GdB nur für 5 Jahre waren und ein Verlängerungsantrag gestellt werden mußte.
Ich würde an Deiner Stelle auf jedenfall Widerspruch einlegen und dieses vorher mit Deinen Ärzten besprechen, vielleicht fällt dehnen ja auch noch die eine oder andere Krankheit oder Einschränkung Deiner Gesundheit ein.
Empfehlenswert ist es auf jedenfall, sich an den VDK zu wenden.
Ich selbst habe zur Zeit auch einen Verschlimmerungsantrag gestellt und hoffe auf 50 GdB, da ich Dauerschwindel habe. Mein Felsenbeinmeningeom hat wohl den 8. Hirnnerv plattgemacht.
Ich werde mich bei Problemen an den VDK wenden.
Schau mal auf die Internetseite vom VDK
Wünsche Dir alles Gute
sellae
PS: Der unbefristete Ausweis für Schwerbehinderung gilt seit einem neuen Gerichtsurteil im letzten Jahr nicht mehr für ewig. Quelle VDK
sellae
liisa
29.01.2016 21:15:06
Ich würde einen Anwalt für Sozialrecht nehmen. Der soll das widerspruchsverfahren machen und am besten gleich einen erwerbsminderungsrentenantrag stellen. Das kostet nicht die Welt .
Alles Gute für dich
liisa
styrianpanther
29.01.2016 22:51:42
Hallo Duden !

Ich gehe zwar davon aus, dass du die PDFs info kennst, aber du findest sie trotzdem im Internet
"Praxisinformationen für die Schwerbehindertenvertretung"

http://landingpages.wolterskluwer.de/media/landingpages/schwerbehindertenver/gdb_mde_tabelle.pdf

U.a. Hirntumoren
Die GdB/MdE-Bewertung von Hirntumoren ist vor allem von der Art und Dignität und von der Ausdehnung und Lokalisation mit ihren Aus- wirkungen abhängig.
Nach der Entfernung gutartiger Tumoren (z. B. Meningeom, Neurinom) richtet sich der GdB/MdE-Grad allein nach dem verbliebenen Schaden.
Bei Tumoren wie Oligodendrogliom, Ependymom, Astrozytom II, ist der GdB/MdE-Grad, wenn eine vollständige Tumorentfernung nicht gesi- chert ist, nicht niedriger als 50 anzusetzen.
Bei malignen Tumoren (z. B. Astrozytom III, Glioblastom, Medulloblas- tom) ist der GdB/MdE-Grad mit wenigstens 80 zu bewerten.
Das Abwarten einer Heilungsbewährung (von fünf Jahren) kommt in der Regel nur nach der Entfernung eines malignen Kleinhirntumors des Kin- desalters (z. B. Medulloblastom) in Betracht; GdB/MdE-Grad während dieser Zeit (im Frühstadium) bei geringer Leistungsbeeinträchtigung 50.


Lg styrianpanther
styrianpanther
styrianpanther
29.01.2016 23:07:38
Nachtrag :

Nimm die einzelnen Erkrankungen her und begründe die gemeinsame Wirkung und damit eine höhere Einstufung . In Österreich gibt es eine Richtlinie /Einschätzungsverordnung , wie eine Gesamtbewertung vorzunehmen ist, vielleicht ist diese argumentatorisch hilfreich:

Gesamtgrad der Behinderung
§ 3. (1) Eine Einschätzung des Gesamtgrades der Behinderung ist dann vorzunehmen, wenn mehrere Funktionsbeeinträchtigungen vorliegen. Bei der Ermittlung des Gesamtgrades der Behinderung sind die einzelnen Werte der Funktionsbeeinträchtigungen nicht zu addieren. Maßgebend sind die Auswirkungen der einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen zueinander.
(2) Bei der Ermittlung des Gesamtgrades der Behinderung ist zunächst von jener Funktionsbeeinträchtigung auszugehen, für die der höchste Wert festgestellt wurde. In der Folge ist zu prüfen, ob und inwieweit dieser durch die weiteren Funktionsbeeinträchtigungen erhöht wird. Gesundheitsschädigungen mit einem Ausmaß von weniger als 20 vH sind außer Betracht zu lassen, sofern eine solche Gesundheitsschädigung im Zusammenwirken mit einer anderen Gesundheitsschädigung keine wesentliche Funktionsbeeinträchtigung verursacht.
Bei Überschneidungen von Funktionsbeeinträchtigungen ist grundsätzlich vom höheren Grad der Behinderung auszugehen.
(3) Eine wechselseitige Beeinflussung der Funktionsbeeinträchtigungen, die geeignet ist, eine Erhöhung des Grades der Behinderung zu bewirken, liegt vor, wenn
-
sich eine Funktionsbeeinträchtigung auf eine andere besonders nachteilig auswirkt,
-
zwei oder mehrere Funktionsbeeinträchtigungen vorliegen, die gemeinsam zu einer wesentlichen Funktionsbeeinträchtigung führen.
(4) Eine wesentliche Funktionsbeeinträchtigung ist dann gegeben, wenn das Gesamtbild der Behinderung eine andere Beurteilung gerechtfertigt erscheinen lässt, als die einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen alleine.
styrianpanther
TumorP
30.01.2016 16:22:40
Hallo Duden888,
hier wurde schon viel wichtiges geschrieben. Nach 5 Jahren "verschwinden" die "Prozente" der Brust Op. Es sei denn es gibt / Gab in dieser Richtung Komplikationen. Trotzdem bleibt dieses Leiden auch in den Unterlagen bestehen! Auch wenn es keine Punkte gibt MUSS es in den Unterlagen der Behörde stehen. Ggf. Aktenzeichen überprüfen. Hat z. B. der Hausarzt oder Frauenarzt / Operateur Brust Unterlagen davon. Denn diese wurden damals angeschrieben und heben die Unterlagen mindestens 10 bzw. 20 Jahre auf. Dann ist auch das richtige AZ zu finden. Dann muss die Behörde eben "suchen". Zur Klage kann ich nur eine BESTEHENDE Rechtsschutzversicherung / Sozialrecht empfehlen. Ansonsten Kostenrisiko 1. Instanz 500,-€ - 1000,- €. Du hattest 30 und hast 30 bekommen ergibt nicht 60 sondern theoretisch 45. Die gibt es wiederum nicht weil immer auf 10er gerundet wird. Also 40 oder 50. Das wurde auch schon beschrieben.
Somit kommt es auf die 5 Jahres Frist bei Krebserkrankungen an, falls kein Rezidiv oder ähnliches ist.
Manchmal ist auch noch eine Arthrose im Knie oder etwas im Rücken zu finden. Vielleicht warst Du mal beim Orthopäden. Das läßt sich nachreichen. VORHER mit dem Dr. sprechen was Du vorhast. Dann schaut er sich den Rücken oder das Knie noch einmal an. Der Fuss tut vielleicht auch im Gelenk weh. Es werden dann auch mehrere 10er Punkt berücksichtigt und es wird nach oben gerundet. War vor einigen Jahren deshalb erfolgreich vor Gericht. Ich will Dich hier "nicht krank" machen.

Mit allem Respekt! Im Alter tut es eben öfters mal hier und dort weh. WAS jedoch nicht IMMER altersgerecht ist. Durch den Kopf wird es eben vergessen.
Viel Erfolg TumorP
TumorP
Duden888
30.01.2016 17:02:52
Ihr Lieben, danke für die Denkanstöße. Wenn ich das alles lese, fallen mir tatsächlich einige Gebrechen ein, die ich so im Alltag verdränge. Nochmal zur Klarstellung meiner 30%: ich HATTE 50% nach der Brustkrebserkrankung und nach der Heilungsbewährung habe ich meine noch bestehenden Beschwerden aufgelistet und -unbefristet- 30% bekommen. Das Aktenzeichen liegt mir auch vor. Das habe ich bei meinem jetztigen "Verschlimmerungsantrag" auch mitgesandt. Jedoch wurde hier nur erwähnt, dass die Akte nicht da ist. Der Mist ist auch, dass ich mein eigenes Schreiben, wo mir die 30% bestätigt wurden, sehr gut abgelegt habe... ich finde es also nicht mehr.... Aber wenn wir von Arthrosen sprechen.... da hätte ich einige. Bin sogar schon am Knie operiert und nicht mehr in der Lage längere Spaziergänge zu machen. Jetzt nach der Meningeom OP habe ich sogar ein Ödem in der Schulter, das mir ziemlich Schmerzen verursacht und meine Beweglichkeit sehr einschränkt.Wie gesagt, ich neige nicht dazu, meine Krankheiten alle vor mir herzutragen, aber ich muss wohl hier tatsächlich mal eine Bestandsaufnahme meines Körpers machen :-) Ich denke, da ja jetzt eine Frist läuft, dass ich das Amt erstmal auffordere, die 30% anzuerkennen, die ich schon aufgrund des Brustkrebses hatte, die sollen tatsächlich mal in den Keller gehen und die Akte suchen. VDK habe ich mir auch schon angesehen, auch Danke hierfür.

Und Styrianpanther - lieb von Dir, Danke. Im Netz war ich selbstverständlich schon und habe die GDB Tabelle fast auswendig gelernt :-). Aber ich wusste einfach nicht, wo ich jetzt anfangen soll. Ich denke, wie bereits geschrieben, ich werde das Amt auffordern, die 30% anzuerkennen und gleichzeitig mal Arzttermine machen und mir meine diversen "Wehwehchen" bescheinigen lassen. Danke, Danke, Danke - Ihr habt mich sehr inspiriert.
LG
Duden888
TumorP
31.01.2016 06:01:15
Hallo Duden888,
zur Knie Op und den Spaziergängen. Das Merkzeichen G mit ankreuzen. Gibt es wenn 2 km nicht mehr zügig gegangen werden können. Dafür gibt es ausser Knie natürlich auch andere Gründe. Dann gibt es mit dem G noch andere Vergünstigungen.
Jedoch dem Dr. sagen was Du beantragst, damit er dann entsprechend auf diesen Teil der Beschwerden hinweist. Er muss einen Vermerk in Deiner "Akte" machen. Die Praxis läuft so.Kreis / Stadt (früher Versorgungsamt) schreibt den Dr. an. Die Sprechstundenhilfen drucken den Laufzettel aus. Darauf steht wann, wie oft welche Besuche, Verordnungen, Anwendungen, Rezepte gemacht wurden. Und KURZ die Diagnose. "Mehr nicht". Das schicken die Sprechstundenhilfen weg, OHNE das der Dr. da sehr lange drauf schaut. Wenn Du vorher mit Ihm sprichst und er eine Notiz macht, legen die Sprechstundenhilfen das Schreiben vom Kreis vor. Dann schreibt er "2 Sätze" und das ganze sieht anders aus.
Viel Erfolg
TumorP
TumorP
Duden888
12.10.2017 08:18:20
Hallo Alle,
nachdem ich seinerzeit „nur“ 30% bekommen habe, habe ich im Juni d.J. mit dem VdK einen „Verschechterungsantrag“ gestellt.
Während der Antrag lief, bekam ich auch noch eine erneute Brustkrebsdiagnose. Das habe ich natürlich direkt gemeldet.
Ergebnis: gestern kam der Bescheid, man hat mir nun 70% gegeben, in der Begründung wurde neben der Brust auch eine Hirnschädigung genannt.
Leider weiss ich nicht, wie sich der Brustkrebs prozentual auswirkt, ich wollte Euch nurmal den aktuellsten Stand durchgeben.
LG
Duden888
Duden888
Andrea 1
12.10.2017 12:45:11
Oh je liebe Duden, ich wünsche und hoffe für dich, dass der Brustkrebs zeitig genug erkannt wurde und Du sehr gute Chancen zur Heilung hast!
In meinem Freundes- und Familienkreis gab es inzwischen nun auch schon 2 Fälle von Brustkrebs. Beide hatten sehr aggressive Formen davon und bei beiden war die linke Brust betroffen. Nach Chemo, Abnahme der Brust (inklusive Brustrückwand, den Spezialbegriff kann ich mir nicht merken) und anschließender Antikörpertherapie schafften es beide, wieder gesund zu werden. Das wünsche ich dir aus tiefstem Herzen auch!
Hoffnungsvolle Grüße von
Andrea
Andrea 1
bumblebee62
14.10.2017 16:58:33
Hallo Duden888

mein Beitrag hat sich erledigt, habe etwas überlesen.

bumblebee62
bumblebee62
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