Hallo hopeflower,
zu Schorschs Ergänzung, auch noch ergänzende Hinweise meinerseits.
Der deutsche SB-Ausweis wird leider nur in Deutschland anerkannt, solange in Deutschland als Arbeitnehmer tätig( Vergünstigungen u.a. das Recht auf bevorzugte Einstellung, Kündigungsschutz, berufliche Förderung, Sonderurlaub, je nach Merkzeichen:KFZ-Steuer,GEZ uva.).
SB-Ausweis mit Merkmal B:
gesondertes Abkommen bei Bahnvergünstigungen, an welchem jedoch nicht alle europäischen Nachbarländer teilnehmen.
( NL zB. : kostenlose Begleitung von Rollstuhlfahrern möglich)
Für die NL gelten andere Bewertungsverfahren als in Deutschland und es gibt auch keinen SB-Ausweis mit ähnlichen Vergünstigungen.
In den NL ist das UWV ( Institut fùr Bearbeitung von Arbeitnehmerversicherungen) oder das SVB (Behörde im Bereich der sozialen Sicherheit) dafür zuständig, den Grad des Arbeitsvermögens festzustellen.
In einigen Gebieten des deutsch-niederländischen Grenzgebietes haben Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, grenzübergreifende Rabatte in Anspruch zu nehmen.
In der Euregio-Maaß Rhein gibt es die "Eurecard".
Mit dieser können verschiedene Angebote ( freiwillig angebotener) Vergünstigungen im sportlichen, kulturellen und touristischen Bereich in Anspruch genommen werden.(siehe Internetseite Eurecard; Hinweise und Antragsformular).
Die Eurecard ist nur im Gebiet der Euregio Maas-Rhein-erweitert um die Kreise Bitburg-Prüm und Daun(Rheinland-Pfalz) gültig.
Weitere Hinweise zum deutschen SB-Ausweis findest du auch auf der Seite der BIH in Karlsruhe ( Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen).
Alles Gute und viel Kraft.
Liebe Grüsse
Hopehelp