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plady70

Hallo @

Ich bin neu hier und finde mich noch nicht zurecht...
Ich habe im Nov ein Termin bei einem Gutachter der feststellen soll ob ich weiter mein Beruf als U Bahn Fahrerin ausüben kann.
Im April diesen Jahres wurde bei mir ein einblutenes Kavernom am Stamm hirn gefunden ( Kann nicht operiert werden )
Ich war zur Reha und kämpfe nun mit den Folgen ...
Was erwartet mich ????

Bei dem Gutachten
Behinderung nur 20 %
Ich hatte Gott sei Dank keine neurologische Ausfälle ....
Es ist so schwierig das man alles bewältigen muss deshalb habe ich mich angemeldet um mit Betroffene schreiben zu können

plady70

Hallo annasuska,

ich habe öfter Kopfschmerzen , Sehstörungen und das Gleichgewicht macht Probleme.....
Ich meine mit Folgen meine Zukunftsängste ....
Meine Arbeit ist in Gefahr und ich fühle mich halt so nutzlos

plady70

Meine Frage :

Hat jemand schon ein Gutachten machen müssen was er im Beruf braucht Personenbeförderung ???
Wie laüft das ab ?????

Ich möchte mich so gern vorbereiten aber man findet nix
Ich bin doch nicht die 1. ;-)

Rehsis

Ich würde dir Ergotherapie empfehlen. Die haben Computerprogramme für Konzentration und geteilte Aufmerksamkeit, usw. da sieht man dann auch, ob man wirklich in der Lage ist, am Straßenverkehr teilzunehmen, ohne sich oder andere zu gefährden

KaSy

Liebe plady70,
Wegen des Gutachtens solltest Du mit der Behindertenbeauftragten des U-Bahn-Unternehmens sprechen, dort müsste man Erfahrung haben.

Der Schwerbehindertenausweis hilft Dir nicht direkt in Arbeitsangelegenheiten..

Dafür solltest Du den Personalrat erst fragen, damit Du nicht gleich zum Chef musst.

Du solltest herausbekommen, wie es bei dem U-Bahn-Unternehmen funktioniert, wenn man nicht mehr voll arbeiten kann. Ich denke, dass es andere Möglichkeiten geben könnte, als eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Dazu könntest Du auch den Personalrat befragen.

Immerhin geht es um Personenbeförderung, da ist die Verantwortung enorm.

Dir müssten auch Arbeitsplätze in demselben Unternehmen angeboten werden, wo Du eine andere Arbeit, vielleicht in Teilzeit oder als Wiedereingliederung übernehmen kannst.

(Zum Kavernom selbst weiß ich nichts, da haben Dir Betroffene bereits Tipps gegeben.)

Viel Erfolg auf Deinem Weg.
KaSy

plady70

Hallo KaSy

danke für die Antwort. Ich will ja arbeiten aber das wird nicht leicht weil mein Vertrag als Zugfahrer läuft und die anderen Bereiche sehr voll sind.
Daher wird das Gutachten so wichtig. Klar ist das eine sehr große Verantwortung und das sie sich absichern ist klar. Als Betroffener merkt man aber immer wieder das niemand darüber entscheiden will.
Ich werde natürlich für den negativen Ausfall vom Gutachten versuchen was anderes zu bekommen aber wenn es hart kommt muss ich sogar klagen das will ich eigentlich nicht :-(
Ich hab den Betriebsrat im Boot aber der kennt sich mit Gutachter leider auch nicht aus , die Schwerbehindertenabteilung weiß auch nix....
wieder bleibt alles an mir hängen :-( ich will doch nur arbeiten , bin jetzt 6 Monate zu Hause und dreh langsam durch :-)))

plady70

Hallo Rehsis,

ja Ergo hatte ich in der Reha :-)
Hier bekommt man kaum zeitnahe Termine :-(
ich hatte eine neurologische Untersuchung die ich teilweise mit überdurchschnittlich gut abgeschlossen habe :-)
Ich muss wohl sehen was da im Gutachten passiert ...... Ich hatte gehofft das hier jemand ist der das schon machen musste

LG

Mirli

Hallo plady70,

mir ist wirklich noch nicht ganz klar, welchen Gutachter du überhaupt meinst. Handelt es sich um ein verkehrsmedizinisches Gutachten zur Fahreignung, ob du weiterhin U-Bahn-Fahrerin sein darfst? Oder geht es (auch) um ein mögliches ärztliches Gutachten zur Feststellung einer Schwerbehinderung?

1. Der vom Gutachter (Versorgungsarzt) ermittelte GdS (Grad der Schädigungsfolgen) ist das Maß für die bei dir festgestellten körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Beeinträchtigungen aufgrund einer Gesundheitsstörung (kausal) und wird vom Versorgungsamt als Ganzes (alle möglichen sonstigen anerkannten Zipperlein zusammengefasst) und mit dem GdB (Grad der Behinderung) final festgelegt (ich glaube 20 GdB ist das Geringste).
GdB und GdS sind grundsätzlich unabhängig vom ausgeübten Beruf zu beurteilen.

Das heißt, der Gutachter stellt dich einer gleichaltrigen gesunden Person, quasi ihrem typischen Gesundheitszustand, gegenüber und bewertet entsprechend der GdB/GdS-Tabelle.

Der GdB wird dann vom Versorgungsamt im Rahmen eines Verwaltungsakts festgesetzt. Ein Widerspruch kann innerhalb von 4 Wochen formlos erfolgen. Wird er abgeschmettert, rate ich von einer vorschnellen Klage ab ohne vorher in die Unterlagen Einsicht genommen zu haben. Die Klage beim Sozialgericht ist grundsätzlich kostenlos und hat keinen Anwaltszwang.

Du schreibst, dass du zur Reha warst. Welche Beurteilung findet sich denn im Reha-Bericht? Kann man darauf aufbauen? Sind sie günstig für dich? Das könnte auch den Gutachter interessieren und seine Bewertung beeinflussen.

Gehe ich recht in der Annahme, dass dein Arbeitgeber zum Öffentlichen Dienst gehört? Oder handelt es sich um ein privatrechtliches Unternehmen?
Und wer hat dich zu welchem Gutachter geladen mit welcher Begründung?

2. Der Gutachter/Verkehrsmediziner wird dich zur Feststellung der Fahreignung körperlich untersuchen und befragen (diese Ärzte sind in ihrer Fragetechnik geschult/ evtl. Fangfragen). Es handelt sich jedoch nicht um eine "MPU" und ist deswegen auch weniger umfangreich. Die verkehrsmedizinische Untersuchung könnte folgende Punkte beinhalten: allgemeiner Gesundheitszustand, Überprüfung der Sinnesorgane und des zentralen Nervensystems, Reaktionstests, Tests zur körperlichen Belastbarkeit und Funktionsfähigkeit, Bewertung der psychischen Verfassung.
Das Gutachten wirst du selbst bezahlen müssen.

Im Übrigen stehen arbeitsrechtliche Bedingungen auch in deinem Arbeitsvertrag und ggf. im Tarifvertrag.
Mit einem GdB 20 unterliegst du aber noch nicht dem tarifvertraglichem Schutz der Schwerbehindertenvertretung. Hättest du den GdB 30 könntest du dich einem "Schwer"behinderten (≙ GdB 50) nur arbeitsrechtlich gleichstellen lassen bei der Agentur für Arbeit. Einen Schwerbehindertenausweis gibt es nicht. Ob mit dem GdB 30 oder 40 auch steuerliche Vorteile greifen (entsprechende Voraussetzungen) entscheidet aber quasi das Steuerrecht. Erst ab GdB 50 sind steuerliche Ermäßigungen obligat.

Alle Abgaben ohne Gewähr, da ich nicht vom Fach bin.
Gruß Mirli

KaSy

Liebe plady70,
ich kann Dir nur von meiner Erfahrung mit Gutachten berichten, aber ich habe nicht die gleiche Hirnerkrankung wie Du und ich habe auch in einem anderen Beruf gearbeitet. Dennoch ist einiges vergleichbar.

Ich stamme aus der DDR und habe vor und nach der Wende als Ma-Ph-Lehrerin gearbeitet. Wir waren nicht verbeamtet.

1993 wurde mein erstes WHO-I-Meningeom entfernt, ich blieb danach 6 Monate zu Hause und arbeitete mich 6 Monate lang wieder ein.

1998 wurden wir zur Amtsärztin bestellt, da wir verbeamtet werden sollten. Ich habe ihr natürlich ehrlich gesagt, dass ich eine Meningeom-OP hatte, davon keine Folgen habe und bereits wieder arbeite. Sie sagte: „Ein Meningeom ist ja gutartig.“ Und demzufolge lief die Untersuchung völlig normal mit allen möglichen „Lappalien“ ab, die jeder gesunde Mensch, der keine chronische Krankheit hat, locker übersteht. Die Empfehlung an den Arbeitgeber war die übliche Verbeamtung auf Probe. Ich blieb jedoch gesetzlich versichert.

Vergleichbar mit Dir ist das insofern, dass auch ein Kavernom kein Krebs ist, also als „gutartig“ angesehen werden kann.

1999 hatte ich ein Rezidiv an derselben Stelle, das entfernt wurde. Da es sich als anaplastisch (WHO III) herausstellte, musste eine Bestrahlung folgen. Ich war etwa 9 Monate zu Hause, die Wiedereingliederung dauerte 6 Monate und nach und nach gelang es richtig gut.

Im Jahr 2001 ging die Probezeit dem Ende zu und wir wurden erneut zur Amtsärztin bestellt. Nun musste ich ihr sagen, dass ich erneut operiert worden war und dass es sich um ein WHO-III-Meningeom handelte. Sie begann gar nicht erst mit der Untersuchung, sondern unterhielt sich mit mir. Entscheidend waren mein unbedingter Wille, weiterhin zu arbeiten, sowie dass ich keine Folgen von den Therapien hatte und bereits erfolgreich wieder unterrichtete. Sie schrieb das so in ihr Gutachten. Sie sagte, dass der Arbeitgeber entscheiden müsse, ob ich verbeamtet werde. Für mich würden bestenfalls geringe finanzielle Nachteile entstehen, um den Arbeitsplatz ging es nicht, da ich ja weiterhin als Angestellte arbeiten würde.
Ich wurde verbeamtet.

Im Jahr 2005 war ich wegen Augenoperationen fast 9 Monate arbeitsunfähig. Nach etwa 6 Monaten schickte mich mein Arbeitgeber zur Amtsärztin, um meine weitere Arbeitsfähigkeit feststellen zu lassen. Zu dieser Zeit war das Ende der Krankheit bereits abzusehen und die Wiedereingliederung war geplant. Ich sagte der Amtsärztin, dass ich selbstverständlich unbedingt weiter arbeiten möchte. Es gab ja auch keine weiteren Krankheiten und auch keine Folgen der Meningeom-Therapien. Sie schrieb ein „wohlwollendes“ Gutachten und ich blieb im Schuldienst.

Im Jahr 2007 hatte ich eine weitere OP eines WHO-III-Meningeoms, die Krankheitszeiten verteilten sich aber, so dass keine länger als drei Monate dauerte. Aber im Jahr 2011 wurde zwei WHO-III-Meningeome entdeckt, die beide entfernt wurden, eins wurde nachbestrahlt, was wieder eine längere Arbeitsunfähigkeit zur Folge hatte. Das war wohl zu viel.

Gegen Ende des Jahres 2011 musste ich zur Amtsärztin, der ich nicht eindeutig sagen konnte, wann ich wieder arbeiten kann. Das lag auch daran, dass noch eine Augenoperation ausstand, für die ich noch nicht fit genug war. Dass ich auf jeden Fall wieder arbeiten möchte, habe ich ihr gesagt. Entsprechend zweideutig fiel das halbwegs wohlwollende Gutachten aus. Diesmal führte mein Arbeitgeber im Beisein seines Stellvertreters, eines Personalratsmitglieds und der Schwerbehindertenbeauftragten ein Gespräch mit mir. Ich war überzeugt davon, dass ich weiter arbeiten möchte und kann, nicht nur für mich, sondern vor allem für die Kinder und stellte das auch so dar.

Ich denke heute, dass es richtig war, dass ich „aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt wurde“, obwohl ich selbst es nicht wollte. Es war vorgesehen, dass ich etwa alle ein bis zwei Jahre zur Ämtsärztin bestellt werde, damit sie feststellt, ob ich wieder arbeitsfähig sei. Ich hielt den Kontakt zu meiner (letzten) Schule und brachte mich in außerschulische Veranstaltungen ein, was mir Spaß machte, aber nicht leicht fiel.
Als ich im Jahr 2014 zur Amtsärztin bestellt wurde, sah sie mir sofort an, dass ich nicht mehr arbeiten kann. Sie schrieb es so in ihr Gutachten und ergänzte, dass man mich nicht mehr zu ihr einladen möge.
(Dass weitere Meningeom-Operationen und Bestrahlungen folgen würden, wusste damals niemand.)


Für Dich habe ich ein wenig gesucht, was ein Kavernom ist und welche Folgen es haben könnte. Einige wenige Betroffene schreiben ja auch hier im Forum. Es ist wohl eine schwer fassbare Erkrankung. Man kann sofort arbeitsunfähig werden oder sein Leben lang normal weiterarbeiten und es gibt viel dazwischen.

Das führt zu dieser Unsicherheit aller Beteiligten. Dein Arbeitgeber kommt seiner Fürsorgepflicht für Dich nach, indem er Dich zu diesem Gutachter schickt.

Für Dich spricht, dass der Gutachter genauso wenig wie Deine behandelnden Ärzte wissen kann, was künftig bei Dir geschehen wird. Die Zeit arbeitet für Dich. Du warst 6 Monate lang zu Hause und hast alles getan, um wieder arbeitsfähig zu werden. Vermutlich steht auch im Bericht aus der Rehaklinik nichts eindeutiges, aber dieser Aufenthalt ist ja jetzt schon länger vorbei. Auch seit dieser Zeit sind bei Dir keine Folgen aufgetreten. Du bist gesund (zumindest fühlst Du Dich so) und Du willst arbeiten. Auch Du kannst nicht wissen, was in Zukunft geschieht. Aber Dein unbedingter Wunsch, weiter als U-Bahn-Fahrerin tätig zu sein und Dich dafür auch fit und sicher zu fühlen, sollte von Dir aus der Kern des Gesprächs sein.

Als U-Bahn-Fahrerin hast Du natürlich die Verantwortung für sehr viele Passagiere. Aber ich denke, es ist etwas anderes als Lokfahrerin eines Personenzuges zu sein, der auf frei liegenden Schienen fährt und mehr Gefahren ausgesetzt ist. Ich glaube, bei der U-Bahn ist es vergleichbar mit der Berliner S-Bahn, die auch elektrisch betrieben wird. Der S-Bahn-Fahrer muss in kurzen Zeitabständen „einen Knopf drücken“, um mitzuteilen, dass er nicht eingeschlafen oder sonstwas passiert ist. Tut er das nicht, bleibt die S-Bahn stehen.

Dennoch finde ich es aus der Sicht Deines Arbeitgebers richtig, dass er aus der Sicht der Fahrgäste ganz sicher gehen will, dass ihnen nichts passiert, was er vorhersehen hätte können. Er tut das auch für Dich, denn wenn Fahrgäste zu Schaden kommen, dann kann es sein, dass Du eine Mitschuld erhältst.

Ich hoffe, meine Schilderungen im Zusammenhang mit den Gutachten helfen Dir ein wenig.

(Ich war übrigens verwundert, dass die Schwerbehindertenvertretung noch keinen Schwerbehinderten hatte, der zu einem Gutachter geschickt wurde, deswegen habe ich gezögert, ehe ich das hier aufgeschrieben habe.)

Ich wünsche Dir einen „wohlwollenden“ Gutachter und eine Entscheidung Deines Arbeitgebers in Deinem Sinne. Ich kann das so sehr gut verstehen!

Beste Grüße
KaSy

PS: Wenn Dich Dein Arbeitgeber zu einem Gutachter schickt, sollte er die Kosten dafür tragen. (Ich habe für die amtsärztlichen Untersuchungen nie etwas bezahlen müssen.)

plady70

Hallo Mirli,

dankeeeee endlich jemand der mich versteht :-)
Ja ich muss zu einem Gutachter der die Fahrtauglichkeit testet, wird aber von meinem AG bezahlt weil mich der Betriebsarzt dahin schickt :-)
Für Pkw müsste ich ein privates Gutachten machen und das kostet mal eben 500 - 1000 Euro :-( die hab ich nicht übrig da ich ja im Krankengeld bin .
Aber jetzt weiss ich ungefähr was mich da erwartet weil du das so gut beschrieben hast.
In dem Reha Bericht steht natürlich nicht soviel Gutes drin weil es gleich am Anschluss von dem MRT war wo die Symptome natürlich noch ganz anders waren. Aber es steht überall drin das ich wieder arbeiten will :-)))
Ich wollte ja deswegen unbedingt 30 GdB weil ich so gern bei meinem AG bleiben möchte ( Ja öffentlich Dienst )
Eben weil niemand sorecht weiss was noch so kommt durch das Kavernom ist alles so in der Schwebe aber letztendlich muss ICH das alles ertragen und regeln und das fällt mir oft schwer ....Deshalb finde ich 20 echt zu wenig , mal sehen was durch den den Widerspruch passiert.
Ich danke Dir für deine ausführliche Antwort , dankeeeeee ;-)
ich werde vom Gutachten berichten am 4.11 muss ich hin

LG Manuela

plady70

Hallo Kasy ,

danke für deine toole Antwort :-)
Du kennst das Problem das man immer wieder nach vorne gucken muss.
Egal welche Krankheit es stellt uns alle vor vielen Probleme....
Ich bin halt so enttäuscht weil ich erst seit 02.03.20 bei der Hochbahn bin.Der Quereinstieg war echt ne grosse Aufgabe , ich bin gelernte Kauffrau im Einzelhandel und mit 49 hab ich mein ganzes Leben umgekrempelt...
Ich verliess mein Mann und beschloss U Bahn Fahrerin zu werden....
Die Ausbildung hat 7 Monate gedauert in der ich 4 Prüfungen ablegen musste und ich hab alles bestanden :-))))
Seit 13.8.20 fahr ich nun und bin so happy das ich das alles gemeistert habe...Im April bin ich dann in meinem Urlaub zum Arzt weil ich Gleichgewichts und Seh Störungen hatte , die schickten mich dann zum Mrt vom Schädel und dann kam der Hammer :-(
Dieses scheiss Ding stellt mein ganzes Leben auf den Kopf ....
Es folgt die Reha , die aber abgesehen von teilweisen falschen Anwendungen :-O sehr gut verlief ( 5 Wochen ) ... dann der 2 Mrt und da kam der nächste Hammer ......Ich soll froh sein das es mir den Umständen entsprechend gut gehe aber Pkw und mein Hobby Motorrad ist erst mal verboten.....Ich muss wegen der Arbeit zum Betriebsarzt....der schickt mich ja nun zu dem Gutachter ....
Klar das sich alle absichern müssen aber bei der U Bahn gibt es Sicherheitstechniken hier muss man mit dem Fuss ein Totman Pedal drücken....Das gibt es beim Pkw nicht
Was ich damit sagen will , eben weil niemand weiss wie sich das Ding entwickelt ist die U Bahn sogar sehr sicher
Ich glaube der Gutachter wird mir eine weitere Pause verordnen :-(
Ich kann es ja verstehen und ich hoffe das man dann einen anderen Platz für mich findet aber wieder bin ich diejenige die abwarten und es hinnehmen muss......Na schauen wir mal :-)))))
Noch bin ich guter Dinge denn ich bin ja nicht aus Bocklosigkeit zu Hause

LG Manuela

Mirli

Liebe Manuela,

vielen Dank für deine freundliche Rückmeldung , ich wünsche dir viel Erfolg
am 4.11. beim Gutachter. Freue mich auf deine Antwort und bin jetzt auch gespannt, was rauskommt. Viel Glück!

Gut, dass du es nicht auch noch selbst bezahlen musst, weil dich dein Betriebsarzt überweist, wer bestellt, der bezahlt ;-))

Gruß Mirli

annasuska

Ist es Möglich, Dich als Schwerbehinderte gleichstellen zu lassen?
Ist es sinnvoll, den VDK einzuschalten?
Das fiel mir zu Dir ein, liebe Manuela. Vielleicht kann sich dazu noch jemand anders äußern......

LG, Susanna

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