Erst einmal herzlich willkommen hier im Forum. Schön zu hören, dass es Dir körperlich gut geht. Die eingeschränkte psychische Belastbarkeit bleibt häufig ein Dauerbrenner
Kurz zum GdB bei Hirntumoren:
Die GdB/MdE-Bewertung von Hirntumoren ist vor allem von der Art und Dignität und von der Ausdehnung und Lokalisation mit ihren Auswirkungen abhängig.
Nach der Entfernung gutartiger Tumoren (z.B. Meningeom, Neurinom) richtet sich der GdB/MdE-Grad allein nach dem verbliebenen Schaden.
Bei Tumoren wie Oligodendrogliom, Ependymom, Astrozytom II, ist der GdB/MdE-Grad, wenn eine vollständige Tumorentfernung nicht gesichert ist, nicht niedriger als 50 anzusetzen.
Bei malignen Tumoren (z.B. Astrozytom III, Glioblastom, Medulloblastom, ) ist der GdB/MdE-Grad mit wenigstens 80 zu bewerten, ohne Heilungsbewährung.
Das Abwarten einer Heilungsbewährung (von fünf Jahren) kommt in der Regel nur nach der Entfernung eines malignen Kleinhirntumors des Kindesalters (z.B. Medulloblastom) in Betracht; GdB/MdE-Grad während dieser Zeit (im Frühstadium) bei geringer.
Ein Hämangioblastom gehört zu den benignen , aber potentienll rezidivierenden Hirntumoren. Der GdB richtet sich nach dem verbliebenen Schaden.
Grüße, Orchidee