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Thema: Hämangioblastom im Kleinhirn / Schwerbehinderung / Genesung

Hämangioblastom im Kleinhirn / Schwerbehinderung / Genesung
Christina.M
30.01.2014 19:51:40
Am 02.09.13 wurde bei mir ein Hämangioblastom im Kleinhirn entfernt. UKB. Dann Reha in der Eifelhöhenklinik, kein Hippl-Lindau-Syndrom. Hat jemand Erfahrung mit dem Thema Schwerbehinderung, gibt es eine Liste wo die Tumore gelistet mit mit dem Gdb, und die Dauer der Genesung? Ich bin körperlich fit, kleinere Gleichgewichtsprobleme, jedoch phy. überhaupt noch nicht belastbar. Freue mich über Rückmeldung.
Christina.M
Dr. Orchidee
30.01.2014 22:35:29
Erst einmal herzlich willkommen hier im Forum. Schön zu hören, dass es Dir körperlich gut geht. Die eingeschränkte psychische Belastbarkeit bleibt häufig ein Dauerbrenner

Kurz zum GdB bei Hirntumoren:

Die GdB/MdE-Bewertung von Hirntumoren ist vor allem von der Art und Dignität und von der Ausdehnung und Lokalisation mit ihren Auswirkungen abhängig.

Nach der Entfernung gutartiger Tumoren (z.B. Meningeom, Neurinom) richtet sich der GdB/MdE-Grad allein nach dem verbliebenen Schaden.

Bei Tumoren wie Oligodendrogliom, Ependymom, Astrozytom II, ist der GdB/MdE-Grad, wenn eine vollständige Tumorentfernung nicht gesichert ist, nicht niedriger als 50 anzusetzen.

Bei malignen Tumoren (z.B. Astrozytom III, Glioblastom, Medulloblastom, ) ist der GdB/MdE-Grad mit wenigstens 80 zu bewerten, ohne Heilungsbewährung.

Das Abwarten einer Heilungsbewährung (von fünf Jahren) kommt in der Regel nur nach der Entfernung eines malignen Kleinhirntumors des Kindesalters (z.B. Medulloblastom) in Betracht; GdB/MdE-Grad während dieser Zeit (im Frühstadium) bei geringer.

Ein Hämangioblastom gehört zu den benignen , aber potentienll rezidivierenden Hirntumoren. Der GdB richtet sich nach dem verbliebenen Schaden.

Grüße, Orchidee
Dr. Orchidee
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