Thomas S.
"Ein Heilpraktiker aus Frankfurt ist wegen Verstoßes gegen das Heilpraktiker-Gesetz zu einer Geldstrafe von 25.000 Mark verurteilt worden. Er hatte schwer kranke Patienten mit Handauflegen und Gebet behandelt. Der "Geistheiler", der keine Zulassung als Heilpraktiker besitzt, hatte alle Patienten in der selben Weise behandelt, egal ob sie depressiv waren, einen Gehirntumor, Gallensteine oder Gelenkrheuma hatten."
(Frankfurter Rundschau, Norbert Leppert, 17.02.2000, S. 26)