Hallo, Lotusblume,
ich sehe das genauso und möchte noch ergänzen:
- Im Vorgespräch und im Krankenhaus sprichst Du das bereits vor der OP beim Arzt an.
- Es handelt sich um eine Anschlussheilbehandlung (AHB) bzw. Anschluss-Rehabilitation (AR), was das gleiche ist.
- Nach der OP wird vom Arzt der Sozialdienst (nicht der Medizinische Dienst*) der Klinik informiert. Einer dessen Mitarbeiter kommt zu Dir und füllt mit Deinen Angaben den Antrag aus. Dafür solltest Du Deine Rentenversicherungsnummer mitnehmen.
* Einen Medizinischen Dienst haben Krankenkassen. Das sind Ärzte, die über Zulassungen oder
Ablehnungen von Anträgen verschiedenster Art entscheiden, die an die Krankenkasse gerichtet wurden.
- Meine Erfahrung sagt, dass man nach einer Meningeom-OP (leider immer ausschließlich) in eine neurologische AHB/AR geschickt wird, selbst wenn andere tumorbedingte Probleme (z.B. psychosomatische) vorrangig sind. Wenn Du also z.B. bei den Schmieder-Kliniken schaust, welche Dir zusagt, dann suche Dir wenigstens eine Klinik mit neurologischer Ausrichtung aus.
- Die Verträge der Krankenkasse mit bestimmten Reha-Kliniken spielen, glaube ich, nur dann eine Rolle, wenn die Krankenkasse die AHB/AR finanziert.
Bei gesetzlich versicherten Berufstätigen zahlt die Rentenversicherung.
Ich wünsche Dir für die Gespräche einen versierten und einfühlsamen Arzt und vor allem eine optimale Operation!
KaSy