Hallo, Paeris,
Du hast die „Heilungsbewährung von 5 Jahren“ mit der Bewilligung des Grades der Behinderung (GdB) 100 im Schwerbehindertenausweis erhalten.
Das ist eine völlig normale bürokratische Vorgehensweise der zuständigen Behörde und kann bei Bewilligungen einer Schwerbehinderung mitgeteilt werden.
Schwerbehindertenausweise werden auch von Personen beantragt, die nur vorübergehend in ihren gesundheitlichen Fähigkeiten stark eingeschränkt sind, z.B. nach einem schweren Unfall, dessen Folgen aber nach einigen Jahren so gering sind, dass sie nicht mehr den Anspruch auf eine Schwerbehinderung erfüllen.
Das ist bei Dir nicht so.
Natürlich beunruhigt Dich das und Du befürchtest, dass Dir nach Ablauf der fünf Jahre eine „Heilungsbewährung“, also eine Heilung von Deinem anaplastischen Oligodendrogliom, unterstellt wird und die Schwerbehinderung womöglich aberkannt wird.
Da es tatsächlich in den Bundesländern und auch von verschiedenen Sachbearbeitern unterschiedlich gehandhabt werden könnte, wäre es gut, wenn Du die kommenden Monate nutzen würdest, um Befunde über all Deine Erkrankungen einzuholen. Dazu gehören nicht nur der Neurochirurg, der Strahlenarzt und der Onkologe, sondern unbedingt auch der Psychotherapeut sowie evtl. weitere Fachärzte.
Außerdem hatte ich es so gehandhabt, dass ich selbst ein persönliches Schreiben dazulegte, in dem ich beschrieb, inwiefern ich durch meine Erkrankungen deutlich schlechtere Fähigkeiten als vor der Hirntumordiagnose und den Therapien sowie deutlich schlechtere Fähigkeiten als andere Menschen habe.
Eigentlich sollte das unnötig sein, da sich die Ämter an die „Versorgungsmedizinischen Grundsätze vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)“ (http://www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de) halten sollten. (Lies mal dort in den Allgemeinen Grundsätzen und speziell unter 3.3. „Hirntumoren“ nach. Du bist bereits als „schwer“ beeinträchtigt mit dem maximalen GdB 100 eingestuft worden.)
Aber die Einschränkungen durch Hirntumoren nach erfolgten Therapien sind sogar Deinem Hausarzt nicht klar, obwohl er Dich sieht und Du ihm lange persönlich bekannt bist. Da kann es durchaus vorkommen, dass ein Sachbearbeiter, der Dich nur aus einem Antrag kennt, das auch nicht einschätzen kann.
(Dabei ist es leider unwesentlich, dass Du regelmäßig zu den MRT-Kontrollen musst, denn das gilt nicht als gesundheitliche Einschränkung. Der Sachbearbeiter vergleicht das dann mit regelmäßiger Vorsorge beim Zahnarzt oder der allgemeinen Krebsvorsorge und könnte sogar denken, „wer weiß, was ich im Kopf habe ...“.)
Du hast ja noch ein Jahr Zeit, bevor ein Schreiben kommen wird, in dem nach dem Fortbestehen Deiner Schwerbehinderung gefragt wird. Das heißt, Du kannst um die Facharztbefunde bei Deinen normalen Terminen bitten. Wenn Du Dir völlig unsicher sein solltest, kannst Du die Befunde und das persönliche Schreiben auch schon einige Wochen vor Ablauf der fünf Jahre an das zuständige Amt schicken.
Mit der Gewährung Deiner Rente hat der Schwerbehindertenausweis nichts zu tun! Darum musst Du Dir wegen des Wortes „Heilungsbewährung“ keine Sorgen machen.
Versuche bitte, diesen bürokratischen Akt nicht so stark und schon gar nicht persönlich zu werten, das kannst Du gar nicht brauchen. Ich wünsche Dir alles Gute!
KaSy