Hallo und erstmal schöne grüße an alle
mich würde mal interessieren
ob wir verpflichtet sind,
der zuerst behandelnden Einrichtung , wo meine Frau behandelt wurde,
( 2Op s, Chemo und 6Wochen Bestrahlung) , die Arztunterlagen herauszugeben?
Meine Frau ist im August 2012 erkrankt, dann die "normale" Behandlung
bis Ende November 2012, dann Feststellung Rezidiv, erste Einrichtung wollte sofort wieder operieren mit einer katastrophalen Aussicht, und eigentlich keinerlei positiver Chance, Lebenserwartung damals " scheinbar" ca. 8 Wochen! Nach diesem Gespräch Wechsel zu einer anderen Einrichtung,
und oh Wunder der Tumor ist seit jetzt 16 Monaten MRT mäßig nicht mehr zu sehen, und dies ohne Op, Avastin 4 Monate, seither Syrea und temozozell, und täglich eine Weihrauchkapsel.
Meiner Frau geht es den Umständen entsprechend richtig gut, wir leben
in einer ganz besonderen Art seit dem Ding, mit unseren 4 Kindern,
planen aktuell unsere Silberhochzeit im Juli 2016, daran war vor 1,5 jahren gar nicht zu denken.
Als der Brief gestern kam, war es für meine Frau, wie ein schlag ins Gesicht,in welcher Art und Weise er formuliert wurde, und besonders,
erst halbwegs austherapiert und dieß in einer sehr negativen Art und Weise, aufgegeben zu werden, und dann im Nachhinein die aktuell ""Erfolgreichen Unterlagen"" mit immensen Druck einzufordern?????
Vielleicht hat sowas schon mal jemand erlebt
von euch
Liebe Grüße und alles Gute
Ralf