Sehr geehrtes Forum,
mein Bruder (57 Jahre) ist seit Februar diesen Jahres an einem Glioblastom erkrankt. Op, Bestrahlung, Chemo, Rückfall mit Rezidiv und anhaltenden epileptischen Anfällen und Ödem mit Mittellinienverschiebung bis Anfang Julie. Dann hatten uns die Ärzte geraten Avastin-Infusionen (10 mg/kg) zu nehmen. Mittlerweile hat er 12 Infusionen bekommen, die Hirnschwellung hat sich verringert, die Mittellinienverschiebung fast komplett zurückgebildet, das Rezidiv stabil. Es geht ihm den Umständen entsprechend deutlich besser und er ist schmerzfrei. Es wurden bisher zwei Anträge zur Kostenübernahme seitens der Klinik an die Techniker Krankenkasse gestellt. Die zweite im Oktober nach dem positiven Kontroll-MRT. Beide wurden abgelehnt mit der Begründung, dass Avastin die allgemeine Lebenszeit nicht verlängert und deshalb in der EU nicht zugelassen ist, man könne als Alternative Dexamethazon nehmen (nicht das mein Bruder dies nicht schon von Anfang an bekommen hätte). Nun, nach 12 Infusionen wird das Geld knapp und uns bleibt nur der Weg vor Gericht. Hier im Forum gibt es unterschiedliche Erfahrungen bezüglich des Erfolgs mit Avastin-Kostenübernahme vor Gericht. Wir würden gerne wissen, welche Anwälte für Medizinrecht erfolgreich waren bzw. welches argumentative Vorgehen erfolgreich war.
Vielen Dank im Voraus für die Zeit zu antworten.
Viele Grüße
Funny