www.hirntumorhilfe.de
Herzlich willkommen im Forum der Deutschen Hirntumorhilfe!

Thema: Hirntumor und Schwerbehindertenausweis

Hirntumor und Schwerbehindertenausweis
Thomas S.
11.05.2001 15:13:22
Interessantes zum Schwerbehindertenausweis von Sylvia aus der Mailingliste:


Die Steuerklasse ändert sich grundsätzlich nur, wenn sich Dein Familienstand
ändert.

Für eine Behinderung bekommst Du einen Pauschbetrag, der von Deinem
steuerpflichtigen Einkommen abgezogen wird - er ist wie folgt gestaffelt:

Behinderung in % Pauschbetrag
25 - 30 600 DM
35 - 40 840 DM
45 - 50 1110 DM
55 - 60 1410 DM
65 - 70 1740 DM
75 - 80 2070 DM
88 - 90 2400 DM
95 - 100 2760 DM

Für hilflose Personen gibt es einen Pauschbetrag in Höhe von DM 7200,-.

Definition von "hilflos" lt. Einkommensteuergesetz § 33b (6):

"...Hilflos ... ist eine Person, wenn sie für eine Reihe von häufig und
regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung ihrer persönlichen
Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe dauernd bedarf. Diese
Vorraussetzungen sind auch erfüllt, wenn die Hilfe in Form einer Überwachung
oder Anleitung zu den o.g. Verrichtungen erforderlich ist oder wenn die Hilfe
zwar nicht dauernd geleistet werden muß, jedoch eine ständige Bereitschaft
zur Hilfeleistung erforderlich ist..."

Du kannst diesen Pauschbetrag in Deine Lohnsteuerkarte eintragen lassen oder
aber erst am Jahresende geltend machen. Läßt Du ihn in die LSt-Karte
eintragen, kommst du schon monatlich in den Genuß der Steuerersparnis.
Praktisch machst Du das so: Du gehst mit Lohnsteuerkarte und
Schwerbehindertenausweis zum Finanzamt und füllst dort (evtl. mit Hilfe eines
Finanzbeamten) einen Lohnsteuerermäßigungsantrag aus. Deine Steuernummer
solltest Du auch parat haben - die findest Du auf den Steuerbescheiden der
Vorjahre. Der Pauschbetrag wird dann auf die in dem Jahr noch verbleibenden
Monate verteilt - Du bekommst also mehr Geld raus.
Frag den Beamten, ob vom Finanzamt eine Meldung an die Behörde erfolgt, die
die Lohnsteuerkarte erstellt (Stadt- oder Gemeindeverwaltung), dann sparst Du
Dir in den Folgejahren den Gang zum Finanzamt.

Die Ausbeute dieser ganzen Prozedur ist leider nicht so riesig. Sie richtet
sich nach Deinem persönlichen Steuersatz. Bei einem Steuersatz von 20%
"sparst" Du Dir also 120 DM ( -30% Behind.) bzw. 552 DM bei 100% Behind. -
jährlich!

Es ist mehr als taurig, wie niedrig diese Sätze sind - das älteste
Steuergesetz das ich zu Hause rumliegen habe stammt aus dem Jahr 1988 - mind.
seither wurden diese Sätze nicht angehoben!
Thomas S.
NACH OBEN