Unterstützen Sie unsere Arbeit für Hirntumorpatienten. Jeder Beitrag hilft.

Jetzt spenden

Mirli

Liebe Impflinge :-)
In einem unserer Landkreise wurde die Eintragung im Impfpass unvollständig durchgeführt indem das Etikett der Charge fehlt. Das ist ungesetzlich. Deswegen achtet darauf!

"Art und Umfang sind im Infektionsschutzgesetz - IfSG §22 Impfdokumentation geregelt. Darin heißt es, dass der Eintrag das Datum der Impfung, die Bezeichnung des verabreichten Impfstoffs und der Charge enthalten sein muss. Außerdem sind der Name der Krankheit, gegen die die Impfung erfolgte, und eine Bestätigung in Schriftform notwendig.

(ich habe einen ganz neuen internationalen Ausweis mit extra Seite für
Covid-19-Impfungen)

Mit dem lapidaren Eintrag „Covid19" ist der geimpften Person bei gesundheitlichen Problemen nicht geholfen, zügig eine womöglich problembehaftete Charge herauszufinden. Auch kann diese Person nicht wie gewünscht an der Datenerhebung des Paul-Ehrlich-Instituts teilnehmen.
Das (PEI) hat die App SafeVac 2.0 entwickelt, in die freiwillige Teilnehmer die Fakten zu ihren Impfungen eingeben können. Das Institut untersucht mithilfe solcher Daten die Langzeitwirkung der Corona-Schutzimpfung. "

https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__22.html

Gruß Mirli

Antworten nur für eingeloggte Benutzer möglich

Nur angemeldete Nutzer können eine Antwort erstellen. Bitte loggen Sie sich ein oder erstellen Sie einen Account.