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Thema: Impfpriorisierung auch für 2 Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen

Impfpriorisierung auch für 2 Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen
KaSy
14.04.2021 18:27:56
Ich wurde gerade auf eine Priorisierung für die "Corona-Schutzimpfung" aufmerksam gemacht, die ich bisher nicht wahrgenommen hatte.

Ich habe es in der "Übersicht der Anspruchsgruppen der Corona-Schutzimpfung in Deutschland" nachgelesen, die auf der "Impfverordnung vom 08.03.2021", herausgegeben vom Bundesministerium für Gesundheit, beruht. (www.corona-schutzimpfung.de)

In der Gruppe 2 "Hohe Priorität" und in der Gruppe 3 "Erhöhte Priorität" sind auch bis zu zwei enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen mit einer der o.g. Vorerkrankungen, die nicht in einer Einrichtung leben, für die Corona-Schutzimpfung vorgesehen.

Die "o.g. Vorerkrankungen" sind zwar konkret aufgelistet worden, aber dazu gehören auch:
"Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes (Gruppe 2) / ein erhöhtes (Gruppe 3) Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 besteht."

Ein mir bekannter Angehöriger einer älteren Dame mit Demenz hat von deren Pflegedienst zwei Anspruchsberechtigungen erhalten, auf denen er selbst eintragen durfte, wer diese zwei Kontaktpersonen sind.

Unter den Hirntumorbetroffenen gibt es ja auch Pflegebedürftige, die zu Hause leben.
Wenn diese Personen noch nicht 60, 70 oder 80 Jahre alt sind, dann könnten sie selbst dieses ärztliche Attest für eine Impfpriorisierung erhalten.
Und dann können sie bei diesem Arzt oder ihrem Pflegedienst danach fragen, ob sie für die zwei Kontaktpersonen auch diese Anspruchsberechtigungen bekommen.

Ich würde mich freuen, von bereits Erfahrenen zu lesen, ob und wie das funktioniert hat.

Es scheint für Hirntumorbetroffene und ihre Ärzte ja nicht ganz so einfach zu sein, ihre mögliche Impfpriorität festzustellen.
In den Bundesländern und je nach Arzt und Pflegedienst wird das auch nicht so ganz einheitlich gehandhabt.
Wir haben eben eine seltene Erkrankung.

Aber wenn Hirntumorbetroffene einen Pflegegrad haben und zu Hause leben, dann könnte ihnen die Impfpriorität zustehen und damit zugleich auch den zwei Kontaktpersonen, die sie selbst wählen dürfen.


Ich selbst habe von meiner Hausärztin dieses ärztliche Attest erhalten.
Ich habe den Pflegegrad 2, für mich ist ein Pflegedienst zuständig, der auch darüber Bescheid weiß, dass ich anaplastische Meningeome (für sie: "bösartige Hirntumore") habe sowie dass ich im Dezember 2020 erneut operiert wurde. Einen Hinweis darauf, dass ich für zwei Kontaktpersonen eine Anspruchsberechtigung für die Impfpriorisierung erhalten kann, habe ich jedoch nicht bekommen.
Ich werde mich umgehend darum kümmern, habe heute aber niemanden mehr erreicht.

KaSy
KaSy
Dana
14.04.2021 19:14:18
Hallo,
in meinem Bekanntenkreis haben das schon welche gemacht - ohne Probleme. Der Vater hat eine schwere Erkrankung und sie konnten sich beide (Tochter und Schwiegersohn) impfen lassen. Es wurde auch nichts zusätzlich überprüft. Dann müsste das bei dir sicher klappen.
LG
Dana
Nannerle
14.04.2021 19:30:13
Hallo Kay,
mein Mann und ich werden am Samstag geimpft. Durch unseren Sohn mit Trisomie 21 und Pflegegrad 3 sind wir beide impfberechtigt. In Niedersachsen reicht hier eine Bescheinigung des Pflegegrads und in einem Formular kann der "Gepflegte" die zwei Kontaktpersonen bestimmen.
Heute habe ich dann von meiner Krankenkasse (AOK) die Impfberechtigung auf Grund meines Meningeoms erhalten, da war ich mir vorher nicht sicher, ob ich dadurch Impfberechtigt bin oder nicht. Da dies aber ja der Fall ist, werden wir nun meinen Schwiegervater als zweite Kontaktperson angeben und er wird sich jetzt auf die Warteliste setzen lassen (er ist erst Anfang 60, müsste sonst also noch etwas länger warten). Da er direkt nebenan wohnt und unser Sohn häufig dort ist, ist er auch auf jeden Fall eine enge Kontaktperson, wobei ich nicht weiß, ob es hier Vorgaben gibt oder nicht.
Nannerle
Mirli
15.04.2021 10:13:23
-
Mirli
Harte Nuss
16.04.2021 11:55:57
Hallo Kay,
Ich bin gesterns geimpft worden genauso wie mein Mann der eine Erkrankung des Imunsysthems hat und gleichzeitig meine Begleitperson ist.
Da wir bei auch meine alten Serioren pflegen haben wir das Formular von der Internetseite für pflegende Angehörige geruntergeladen und dieses von meinen Eltern unterschreiben lassen. Zusätzlich habe ich noch den Beleg des Pflegegrades (4) mitgenommen. Es ging alles problemlos in Gruppe 2.
Reaktion bei BiONtech bei meinem Mann ganz viel müde und bei mir aufgedreht bis in die Nacht (;-) damit kann man lebnen.
LH
Harte Nuss
KaSy
16.04.2021 13:49:42
Danke für die Erfahrungen. Direkt vom Pflegedienst hatte ich in der Kürze der Zeit noch keine Reaktion. Ich versuche mal den Weg mit dem "Formular von der Internetseite für pflegende Angehörige".
KaSy
KaSy
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