Ich wurde gerade auf eine Priorisierung für die "Corona-Schutzimpfung" aufmerksam gemacht, die ich bisher nicht wahrgenommen hatte.
Ich habe es in der "Übersicht der Anspruchsgruppen der Corona-Schutzimpfung in Deutschland" nachgelesen, die auf der "Impfverordnung vom 08.03.2021", herausgegeben vom Bundesministerium für Gesundheit, beruht. (www.corona-schutzimpfung.de)
In der Gruppe 2 "Hohe Priorität" und in der Gruppe 3 "Erhöhte Priorität" sind auch bis zu zwei enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen mit einer der o.g. Vorerkrankungen, die nicht in einer Einrichtung leben, für die Corona-Schutzimpfung vorgesehen.
Die "o.g. Vorerkrankungen" sind zwar konkret aufgelistet worden, aber dazu gehören auch:
"Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes (Gruppe 2) / ein erhöhtes (Gruppe 3) Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 besteht."
Ein mir bekannter Angehöriger einer älteren Dame mit Demenz hat von deren Pflegedienst zwei Anspruchsberechtigungen erhalten, auf denen er selbst eintragen durfte, wer diese zwei Kontaktpersonen sind.
Unter den Hirntumorbetroffenen gibt es ja auch Pflegebedürftige, die zu Hause leben.
Wenn diese Personen noch nicht 60, 70 oder 80 Jahre alt sind, dann könnten sie selbst dieses ärztliche Attest für eine Impfpriorisierung erhalten.
Und dann können sie bei diesem Arzt oder ihrem Pflegedienst danach fragen, ob sie für die zwei Kontaktpersonen auch diese Anspruchsberechtigungen bekommen.
Ich würde mich freuen, von bereits Erfahrenen zu lesen, ob und wie das funktioniert hat.
Es scheint für Hirntumorbetroffene und ihre Ärzte ja nicht ganz so einfach zu sein, ihre mögliche Impfpriorität festzustellen.
In den Bundesländern und je nach Arzt und Pflegedienst wird das auch nicht so ganz einheitlich gehandhabt.
Wir haben eben eine seltene Erkrankung.
Aber wenn Hirntumorbetroffene einen Pflegegrad haben und zu Hause leben, dann könnte ihnen die Impfpriorität zustehen und damit zugleich auch den zwei Kontaktpersonen, die sie selbst wählen dürfen.
Ich selbst habe von meiner Hausärztin dieses ärztliche Attest erhalten.
Ich habe den Pflegegrad 2, für mich ist ein Pflegedienst zuständig, der auch darüber Bescheid weiß, dass ich anaplastische Meningeome (für sie: "bösartige Hirntumore") habe sowie dass ich im Dezember 2020 erneut operiert wurde. Einen Hinweis darauf, dass ich für zwei Kontaktpersonen eine Anspruchsberechtigung für die Impfpriorisierung erhalten kann, habe ich jedoch nicht bekommen.
Ich werde mich umgehend darum kümmern, habe heute aber niemanden mehr erreicht.
KaSy