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Heinz[a]

Hallo!

Ich habe heute eine Anfrage bzgl. der evtl. Angaben in einem Personalbogen, der vor der Einstellung bei einem neuen Arbeitgeber zu leisten sind. Die Eckdaten: Ich habe ein Astro III, bin gem. letzter Kontrolle im Juli rezidivfrei (wenn der Radiologe nichts übershen hat ;)), fühle mich insgesamt sehr gut, habe allerdings ein fokales Krampfleiden der rechten Gesichthälfte, was mir zeitweise( mal intensiver ausgeprägt, mal harmloser auftretend) das Sprechen für jeweils einen Zeitraum von ca. 30 - 45 sec. erschwert.

Bei einem ersten Gespräch mit dem neuen Arbeitsgeber habe ich das Krampfleiden erwähnt, es trat sogar ein oben beschriebener Krampf auf, und wurde gefragt, ob es aus meiner Sicht meine Aufgabenwahrnehmung erschwert. Das habe ich verneint, was aus meiner Sicht auch so ist, es handelt sich um eine hauptsächlich administrative Arbeit.

Nun habe ich die schriftliche Mitteilung erhalten, dass meine Einstellung bestätigt wird ,soll allerdings noch einen Personalbogen ausfüllen. Hierin soll ich Angaben zu meiner Gesundheit machen.

Jetzt bin ich aber sehr unsicher, was ich da eintragen soll, bzw. was ich überhaupt nicht eintragen brauche. (ähnlich wie bei Schwangeren, die ausdrücklich bei der entsprechenden Frage lügen dürfen).

Ist mein Astro III eine chronische Erkrankung?

Ist meine fokale Epi eine chronische Erkrankung?

Muss ich auf die Frage nach einer anerkannten Schwerbehinderung wahrheitsgemäß antworten, um später ggf. keine arbeitsrechtlichen Nachteile zu riskieren?

Wie ist ggf. die Frage nach durchgemachten schweren Erkrankungen, die Einfluß auf die zugesagte Arbeitsleistung haben können zu beantworten. Zum status quo bin ich ja voll einsetzbar und leiste in meinem derzeitigen Job 100&ige Arbeit. Natürlich weiß ich nicht, was irgendwann passiert, wenn ich eine Strahlentherapie oder eine Chemo machen muss.

Wer hat sich mit ähnlichen Fragestellungen schon auseinander gesetzt oder kennt juristische Antworten auf die gestellten Fragen?

Mit dem geschilderten Problem haben sicherlich viele andere auch zu tun. vVelleicht ergeben sich aus den Beiträgen zu diesem Eintrag auch Antworten für andere Betroffene.

In der Hoffnung auf viele Einträge und somit Hilfe für Viele,

Gruß

Heinz

Oliver L.

hallo Heinz,
ich kann dir nur eine Antwort zum Thema: Fokale Epi geben.
Da du im Einstellungsgespräch darüber gesprochen hast, wäre es unklug diese nicht im Bogen zu erwähnen.
Sie ist für einige Zeit oder solange wie du den Astro hast eine chronische Erkrankung. Wichtig ist das
sie deine Arbeitsfähigkeit nicht einschränkt und diese Meinung hat ja wohl auch dein Arbeitgeber. Ist
übrigens nicht oft der Fall das Epileptiker so einfach eingestellt werden. Herzlichen Glückwunsch.

Und eine Antwort zur Schwerbehinderung: Die Schwerbehinderung ist ja wohl per Ausweis gesichert.
Du muß nichts sagen, dann muß der Arbeitgeber
dir aber auch den Schutz und die Vorteile nicht gewähren. Da er auch Vorteile hat durch die Einstellung (weniger Ausgleichsabgabe)
eines Schwerbehinderten würde ich das auf jeden Fall mitteilen. Ab 50 % voll gültig ab 30 % gleich
gestellt und damit auch mehr Urlaub: eine Woche und verbesserten Kündigungsschutz. Im öffentlichen
Dienst auch mehr Chancen bei Bewerbungen. Nicht zu vergessen und zu unterschätzen der Schwerbehinderten
vertreter im Betrieb!
Ohne rechtlichen Hintergrund würde ich jetzt sagen:
den Astro III würde ich persönlich als chronische Erkrankung ansehen aber mehr fällt mir da auch nicht ein.

na dann viel Glück im Job und toi toi toi
Oliver

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