Thema: Ist Bevacizumab zur Behandlung des Glioblastoms zugelassen?
Ist Bevacizumab zur Behandlung des Glioblastoms zugelassen?
Snakie5
18.03.2014 22:38:14
Harry Bo
18.03.2014 23:14:37
Hallo Snakie,
Avastin ist in Deutschland nicht zugelassen. Am 25.05.2014 (?) wird die EU-Behörde zum Antrag auf Zulassung Stellung nehmen.
Die Ergebnisse und Nebenwirkungen dazu stehen in ca. 50 Beiträgen hier im Forum, musste nur mal in die Suche eingeben.
Aber wenn du eine gezielte Frage hast, kannst Du ja nochmal nachfragen, am besten dann in einem der vielen Beiträge.
Gruß Harry
Avastin ist in Deutschland nicht zugelassen. Am 25.05.2014 (?) wird die EU-Behörde zum Antrag auf Zulassung Stellung nehmen.
Die Ergebnisse und Nebenwirkungen dazu stehen in ca. 50 Beiträgen hier im Forum, musste nur mal in die Suche eingeben.
Aber wenn du eine gezielte Frage hast, kannst Du ja nochmal nachfragen, am besten dann in einem der vielen Beiträge.
Gruß Harry
d.skopp
19.03.2014 05:38:57
mgnonn
19.03.2014 16:26:02
Morgensonne
19.03.2014 17:10:02
Schmetterlin
19.03.2014 17:36:57
Harry Bo
19.03.2014 18:12:18
Das Problem liegt darin,
dass es keine verlässlichen Zahlen gibt, wann und wie es genau helfen könnte, es gibt keine groß ausgelegte Studie, ausser Glarius, die auch nur bei Erstdiagnose und in Verbindung mit Irinotecan positiv auszulegende Zahlen bringt. Allerdings ist Irinotecan nicht ohne Nebenwirkungen aufs Knochenmark.
Meist wird es ja angewandt im Rezidivfall und/oder wenn TMZ versagt hat.
In dem Fall ist nichts erwiesen und die Krankenkassen entscheiden auch weiterhin nur positiv, wenn der Arzt das im speziellen Fall begründen kann.
Die Meinungen reichen momentan von Tumorreduzierung bis hin zu, das ist nur ein Supercortison.
Gruß Harry
dass es keine verlässlichen Zahlen gibt, wann und wie es genau helfen könnte, es gibt keine groß ausgelegte Studie, ausser Glarius, die auch nur bei Erstdiagnose und in Verbindung mit Irinotecan positiv auszulegende Zahlen bringt. Allerdings ist Irinotecan nicht ohne Nebenwirkungen aufs Knochenmark.
Meist wird es ja angewandt im Rezidivfall und/oder wenn TMZ versagt hat.
In dem Fall ist nichts erwiesen und die Krankenkassen entscheiden auch weiterhin nur positiv, wenn der Arzt das im speziellen Fall begründen kann.
Die Meinungen reichen momentan von Tumorreduzierung bis hin zu, das ist nur ein Supercortison.
Gruß Harry
alma
19.03.2014 18:47:04
Bevazizumab = Avastin ist in Deutschland zugelassen, aber nur für bestimmte Krebsarten. Hirntumore gehören nicht dazu, deshalb muss die Kostenübernahme bei der KK beantragt werden.
Das Medikament ist umstritten, da es nur das rezidivfreie, aber nicht das Gesamtüberleben verlängert.
Aber das ist hier - wie schon gesagt - alles schon zur Genüge diskutiert worden. Es gibt im Forum Betroffene, bei denen es erstaunlich lange wirkt, und solche mit einer Wirkung nahe Null. Also breit gestreut. Ebenso gibt es positiv beschiedene Anträge und solche, die auch nach Einlegen von Widerspruch abgelehnt wurden.
Die Nebenwirkungen kann man googeln, wenn man den Namen des Medikaments und Nebenwirkungen eingibt.
Gruß, Alma.
Das Medikament ist umstritten, da es nur das rezidivfreie, aber nicht das Gesamtüberleben verlängert.
Aber das ist hier - wie schon gesagt - alles schon zur Genüge diskutiert worden. Es gibt im Forum Betroffene, bei denen es erstaunlich lange wirkt, und solche mit einer Wirkung nahe Null. Also breit gestreut. Ebenso gibt es positiv beschiedene Anträge und solche, die auch nach Einlegen von Widerspruch abgelehnt wurden.
Die Nebenwirkungen kann man googeln, wenn man den Namen des Medikaments und Nebenwirkungen eingibt.
Gruß, Alma.
Linus64
24.03.2014 09:43:38
Hallo zusammen,
meine Frau bekommt seit 07.03.14 Avastin und soll nach der Bestrahlung noch zusätzl. Irinotecan bekommen. Die Freigabe erfolgte für 1 Jahr seitens der DAK mit Verlängerungsoption. Avastin deshalb, weil meine Frau "nicht methyliert" ist und Avastin daher den Vorzug vor Temodal seitens der Ärzte bekommen hat. Trotz der potentiellen Nebenwirkungen ist meine Sorge derzeit größer in Bezug auf Irinotecan und hier besteht für mich nochmals Gesprächsbedarf mit den Ärzten.
LG, Linus
meine Frau bekommt seit 07.03.14 Avastin und soll nach der Bestrahlung noch zusätzl. Irinotecan bekommen. Die Freigabe erfolgte für 1 Jahr seitens der DAK mit Verlängerungsoption. Avastin deshalb, weil meine Frau "nicht methyliert" ist und Avastin daher den Vorzug vor Temodal seitens der Ärzte bekommen hat. Trotz der potentiellen Nebenwirkungen ist meine Sorge derzeit größer in Bezug auf Irinotecan und hier besteht für mich nochmals Gesprächsbedarf mit den Ärzten.
LG, Linus