Liebe Huntze !
Sei herzlich gegrüßt !! 5 Operationen innerhalb eines Jahres machen mich sehr betroffen.
Nach so einer Diagnose und so vielen Behandlungen ist leider alles anders und ich verstehe Dich sehr. Das Unverständnis von Behörden bzw. die ganzen Behördenwege sind oft dann auch noch mehr Hindernis.
Ich lese aus deinem Beitrag, dass ihr beschlossen habt die schulmedizinische Behandlung in der Form zu beenden und Euch Alternativen zu suchen. Nun , hinsichtlich hinsichtlich deiner Fragen zur Behandlung eines Glioblastoms, da bin ich nicht so gut, aber hier gibt es so viele hilfsbereite "Forianer" , die Dir dahingehend antworten können.
Ich denke ihr werdet oder habt hier schon viele Informationen über die leider auch rasch ungünstigen Verläufen herauslesen können. Gleichzeitig scheint dein Mann doch ein echter Kämpfer zu sein.
Neben allen medizinischen Fragen und Nöten gerade hinsichtlich möglicher Beeinträchtigungen bzw. Zukunftsprognosen, möchte ich dir hier meine Infos, Erfahrungen und den Wissensstand über die mir bekannte rechtliche Sitution in Österreich geben.
Grundsätzlich erhältst du alle Infos bei der zuständigen Pensionsversicherungsanstalt deines Bundeslandes.Weitere Infos erhältst du an sich vom zuständigen Sozialversicherungsträger (wahrscheinlich NÖ GKK). Sonstige Infos kannst du auch bei der Arbeiterkammer erfragen ....
An sich kann man im Internet alles abfragen (media.arbeiterkammer.at/wien/AKAktuell_Nr_4_2014.pdf)
Es ist ein sehr komplexes Thema, wenn es Dich interessiert hier also meine Infos über die BU/I-Pension in Ö.
Ich bin auch 44 Jahre alt -habe derzeit ein Oligoastrozytom WHO II - und habe bei der PVA letztes Jahr einen Antrag auf Berufsunfähigkeit gestellt. Das ist an sich recht einfach, man kann auch nur mal hingehen und sich unverbindlich beraten lassen.
Seit letztem Jahr gibt es eine Gesetzesänderung in Österreich (I-Pension Neu), mit dem Ziel unter 50 Jährige, welche die Anwartschaft erfüllen (Versicherungszeiten....) nur mehr mind. 6 Monate dauernde bis max einjährig befristetete BU bzw- I-Pensionen gewährt um sie danach wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. In dieser Zeit erhält man dann entweder
1. 12x berufliches REHA Geld , heisst Umschulung für neuen Beruf -falls der Antragsteller einen Berufsschutz hat und aufgrund des Leidens seinen Beruf nicht mehr ausüben kann . Die Höhe des beruflichen Rehageldes orientiert sich am AMS Bezug und einem 22% Zuschlag ...oder
2.12x medizinisches REHA Geld, bei vorangiger Notwendigkeit einer längerdauernden Genesung bzw. medizinischer Rehabilitation und die notwendige Behandlung. Die Höhe des Rehageldes hängt davon ab, wie hoch die Bemessungsgrundlage (=Einkommen) zum Zeitpunkt des Antrages ist. Sollte der Antrag während des Krankenstandes gestellt werden, wird das REHA Geld ungefähr gleich hoch sein wie das Krankengeld. Falls der Antrag später gestellt wird (, z.b: nach Aussteuerung bei aufrechtem Dienstverhältnis , dein Mann verbraucht Z.B. einen Resturlaub) dann wird das aktuelle Monatseinkommen herangezogen. Falls das Dienstverhältnis aber beendet wird und er weiter arbeitsunfähig ist, schaut es wieder ein wenig anders aus.
Idealerweise stellt ihr den Antrag dann, wenn es für deinen Mann am günstigsten ist, nämlich wenn die Bemessungrundlage hoch ist, aber falls dein Mann seine Arbeitszeit verringern würde, würde auch die Bemessungsgrundlage geringer sein. Andererseits, falls dein Mann da aber mehr verdienen würde, dann würde die Bemessungsrundlage steigen.
3. Es kann aber auch sein, dass aufgrund einer schwerwiegenden meist nicht Erkrankung/Leidens auch eine dauernde BU entschieden wird. Dann wird die Berufsunfähigkeitspension nach den bisherigen Regelungen ermittelt und 14x ausbezahlt (die Höhe kann die PVA unverbindlich bekanntgeben, entspricht nicht der errechneten Pension wie es im Pensionskonto aufscheint...)
Bei allen Entscheidungen steht auch der Rechtsweg offen --> Klage beim Sozialgericht, wobei die Kosten dafür jedenfalls vom Bund bezahlt werden würden.
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Das ist zwar nicht so einfach erklärt, ABER so wie ich es sehe würde grundsätzlich dein Mann - falls er den Antrag während des Krankengeldbezuges stellt, zumindest REHAgeld, in derselben Höhe bekommen, wie er derzeit Krankengeldbezug hat. Die Möglichkeit, dass eine dauernde BU vorliegt ist aber nicht auszuschliessen, zumal bereits 5 Operationen durchgeführt wurden. Ich würde da halt überlegen, ob es nicht sinnvoll ist eine med. REHA zu erhalten, da dies finanziell vielleicht besser ist, als die dauernd gewährte I-Pension.
Ich denke, da sollt ihr euch beraten lassen, in der Steiermark waren die bei der GKK sehr freundlich und unterstützend.
Grundsätzlich ist es ratsam - falls nicht schon erledigt- auch einen Antrag beim Bundessozialamt zu stellen, dass man begünstigter Behinderter ist (www.bundessozialamt.gv.at/site/DienstnehmerInnen/Beguenstigte_Behinderte). Das macht Sinn, gibt vielleicht einen gewissen Kündigungsschutz und hat steuerliche Vorteile.
Danach kann man nach dem Behindertegesetz auch beim zuständigen Sozialhilfeträger (Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft) einen Antrag auf einen einkommensunabhängigen Zuschuss zur psychologischen Beratung stellen (beträgt pro Einheit ca. 28.- pro 70 Minuten Beratung).
Das sind nur einige sozialrechtliche Belange, die leider auch zur Bewältigung und finanziellen Absicherung dazugehören. Vielleicht ist Euch ein wenig geholfen.Falls es noch Fragen gibt stehe ich euch gerne zur Verfügung.
Ich wünsche Dir und vor allem auch deinem Mann alles Gute auf eurem Weg. Ich sende Euch Kraft und wünsche von Herzen Genesung und Euch noch viel viel gemeinsame Zeit..
styrianpanther