Thema: Kann gesetzliche Krankenversicherung Behandlung mit Avastin ablehnen?
Kann gesetzliche Krankenversicherung Behandlung mit Avastin ablehnen?
ritchy76
18.05.2015 08:38:55
Guten Tag,
Mein Vater leidet an einem Glioblastom. Er wurde am 4.7.13 erstmals operiert und anschließend mit Temodal und Bestrahlung behandelt. Am 1.3.15 trat das erste Rezidiv auf, welches am 23.315 operiert wurde. Die Ärzte sagen, dass eine weitere Bestrahlung nicht mehr möglich ist und eine Behandlung mit Temodal keinen Sinn mehr macht, da der Tumor seinen Methylierungsstatus auf unmethyliert geändert hat. Behandlungsvorschlag ist jetzt CCNU mit Avastin. Ich hätte nun gerne gewusst, ob die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Behandlung übernehmen? Wie lange dauert es in etwa bis die Kostenübernahme durch die Krankenkasse durch ist?
Vielen lieben Dank.
Juergen
Mein Vater leidet an einem Glioblastom. Er wurde am 4.7.13 erstmals operiert und anschließend mit Temodal und Bestrahlung behandelt. Am 1.3.15 trat das erste Rezidiv auf, welches am 23.315 operiert wurde. Die Ärzte sagen, dass eine weitere Bestrahlung nicht mehr möglich ist und eine Behandlung mit Temodal keinen Sinn mehr macht, da der Tumor seinen Methylierungsstatus auf unmethyliert geändert hat. Behandlungsvorschlag ist jetzt CCNU mit Avastin. Ich hätte nun gerne gewusst, ob die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Behandlung übernehmen? Wie lange dauert es in etwa bis die Kostenübernahme durch die Krankenkasse durch ist?
Vielen lieben Dank.
Juergen
Kopf hoch
18.05.2015 09:25:25
guenni64
21.05.2015 14:53:24
Hallo ritchy,
also das würde mich jetzt schon interessieren wie die Ärzte behaupten
können dass der Tumor den Methylisierungsstatus geändert hat.
Wurde eine neue molekularbiologische Untersuchung angestellt?
Würd ich mal schriftlich verlangen.
Mir wär das neu dass sowas möglich ist.
l.g.
Günther
also das würde mich jetzt schon interessieren wie die Ärzte behaupten
können dass der Tumor den Methylisierungsstatus geändert hat.
Wurde eine neue molekularbiologische Untersuchung angestellt?
Würd ich mal schriftlich verlangen.
Mir wär das neu dass sowas möglich ist.
l.g.
Günther
guenni64
21.05.2015 15:14:02
Mats
23.05.2015 08:37:00
Lieber Guenni,
Das Glioblastoma multiforme kann sich ändern, Sogar im gleichen Tumor können unterschiedliche Molekulargenetische Typen vorkommen und über die Zeit kann sich der Zellstatus ändern, Rezidive können einen anderen Zellstatus haben.
Bei meinem Sohn wurde ein Glioblatom Grad IV MGMT neg. und IDH 1 neg. gefunden, eine Metastase war ein Astrocytom Grad III.
Aber Du hast es ja auch schon selber recherchiert.
Alles Gute für dich.
Das Glioblastoma multiforme kann sich ändern, Sogar im gleichen Tumor können unterschiedliche Molekulargenetische Typen vorkommen und über die Zeit kann sich der Zellstatus ändern, Rezidive können einen anderen Zellstatus haben.
Bei meinem Sohn wurde ein Glioblatom Grad IV MGMT neg. und IDH 1 neg. gefunden, eine Metastase war ein Astrocytom Grad III.
Aber Du hast es ja auch schon selber recherchiert.
Alles Gute für dich.
Mats
23.05.2015 08:38:30
Kölner Weste
23.05.2015 19:59:27
Trick von unserem Arzt (Dr. Dresemann in Velen):
MRT am Tag der ersten Avastin-Behandlung (kurz davor!).
MRT zwei Wochen nach der zweiten Avastingabe.
Also nach insgesamt vier Wochen (zwei Infusionen).
Zu 95% sieht man eine Verbesserung (bei meiner Mutter waren DREI! Tumorherde nach vier Wochen aufgelöst!, (ich weiß, die kommen wieder, aber temporär ist es Zauberzeug...))
Keine Kasse könne dann ablehnen, weil der Erfolg zum Patientenwohl nachgewiesen ist.
Das ist sicher keine Garantie, aber wir haben es so gemacht.
Also gar nicht fragen, sondern erst "machen", und dann einreichen.
Bei meiner Mutter wurde keinmal nachgefragt (sie ist privat, da ist es noch schwerer Avastin durchzuboxen...)
MRT am Tag der ersten Avastin-Behandlung (kurz davor!).
MRT zwei Wochen nach der zweiten Avastingabe.
Also nach insgesamt vier Wochen (zwei Infusionen).
Zu 95% sieht man eine Verbesserung (bei meiner Mutter waren DREI! Tumorherde nach vier Wochen aufgelöst!, (ich weiß, die kommen wieder, aber temporär ist es Zauberzeug...))
Keine Kasse könne dann ablehnen, weil der Erfolg zum Patientenwohl nachgewiesen ist.
Das ist sicher keine Garantie, aber wir haben es so gemacht.
Also gar nicht fragen, sondern erst "machen", und dann einreichen.
Bei meiner Mutter wurde keinmal nachgefragt (sie ist privat, da ist es noch schwerer Avastin durchzuboxen...)
Alwine
23.05.2015 21:59:35
Hallo Ritchy 67,
bei meinem Mann wurde Avestin auch durch die Krankenkasse abgelehnt.
Wir haben Einspruch (Begründung vom Neuroonkologen) erhoben und eine Klage beim Sozialgericht eingereicht, nun bekommt er Avestin mit CCNU. Man muss richtig Druck machen.
Nach 5 Infusionen ist der Tumor deutlich verkleinert und die Lebensqualität ich erheblich gestiegen. Wir können Avestin nur empfehlen!
bei meinem Mann wurde Avestin auch durch die Krankenkasse abgelehnt.
Wir haben Einspruch (Begründung vom Neuroonkologen) erhoben und eine Klage beim Sozialgericht eingereicht, nun bekommt er Avestin mit CCNU. Man muss richtig Druck machen.
Nach 5 Infusionen ist der Tumor deutlich verkleinert und die Lebensqualität ich erheblich gestiegen. Wir können Avestin nur empfehlen!