Hallo, anscheinend macht die KK Druck, damit deine Freundin ihre Arbeit wieder aufnimmt. An sich besteht ein Krankengeldanspruch von 72 Wochen. Ist der schon annähernd erschöpft? Ich würde gegenüber der KK kooperativ handeln. Sollte tatsächlich die KK die Arbeitsfähigkeit prüfen wollen, würde ich während einer möglichen Reha mich vorsichtig zu dem Thema artikulieren. Eine Reha kann aber Sinn machen und erfolgreich sein. - Bei neurologischen Defiziten, die z.B. nach einer OP auftreten können, veranlaßt oft der Sozialdienst der behandelnden Klinik eine Anschlussheilbehandlung. Der Patient muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen die Anschlussheilbehandlung antreten. Falls dies nicht der Fall ist kann trotzdem eine Reha beantragt werden. Ziel einer Reha kann der Erhalt der Arbeitsfähigkeit (für Menschen im Arbeitsbezug) sein oder medizinische Gründe. Aufgrund dieser genannten Gründe richtet sich auch der Kostenträger. Entweder Deutsche Rentenversichung oder die Krankenkasse des Versicherten. - Ich würde mit dem behandelnden Arzt das Thema besprechen, denn auch er wird vom Kostenträger angefragt. Dem Reha-Antrag/(im Internet z.B. unter DRV einsehbar und abrufbar) liegen dazu Formulare bei. - Je nach Kostenträger wird während der Reha Überbrückungsgeld/RV oder Krankengeld/KK gezahlt, was aber in der Höhe gleich ist. - Dem Reha-Antrag kann man formlos den Vorschlag einer Reha-Klinik beilegen. Die Klinik sollte im Umkreis von 400 km um den Wohnort sich befinden. Eine Recherche bzgl. geeigneter Einrichtungen ist empfehlenswert, da es leider viele ungeeignete Kliniken gibt. Ansonsten kann ich mich "spring" nur anschließen; eine Reha kann gut tun, aber man muss es wollen und Sinn darin sehen. Ein Konzept aus physiotherapeutischer Anwendungen, Sport, Meditation und psychologischen Gesprächsangeboten kann hilfreich sein. Viel Glück!