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HarryP

Hallo zusammen,

ich habe am Donnerstag nach 5 Monaten Post vom Landratsamt Ludwigsburg bekommen, die mich doch etwas schockiert hat.

Ich habe keinen Grad der Behinderung zugesprochen bekommen, absolut 0%.

Zur Vorgeschichte:

Ich kam am 12.10.2016 nach einen heftigen fokalen Anfall mit dem Verdacht auf Schlaganfall ins Krankenhaus.
Es stellte sich dann heraus, das es kein Schlaganfall war sonder ein Meningeom in der Größe eines Golfballs, was an der Schädelbasis sa? und auf Gleichgewicht, Sprachzentrum, Sehnerv drückte.

Das Meningeom wurde mir in einer 10 stündigen OP vollständig entfernt.
Es folgten 4 Wochen Reha. Hier wurde mir auch empfohlen einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen.

Ich bin auch heute noch bei der Physiotherapie, da Gleichgewicht und Koordination immer noch ausbaufähig sind.

Daher verstehe ich nicht, das ich beim GdB 0% bekommen habe.

Lohnt es sich Einspruch gegen den Bescheid zu erheben?

Liebe Grüße

Harry

Drachilein

Hallo Harry,
auf jeden Fall solltest du Einspruch einlegen.
Ich hatte 2016 eine Meningeom OP, es blieb ein Rest, der 30x bestrahlt wurde und bekam einen GdB von 50 % anerkannt.

Forever

Hallo Harry,

bei einem vollständig ablehnenden Bescheid lohnt sich Einspruch immer. Kann ja im Ergebnis nur besser werden ...

Ein gutartiges Meningeom führt für sich betrachtet tatsächlich zu 0% GdB was die Beurteilung nach der Tumorart betrifft. Anders bei bösartigen Tumoren, die auch ohne unmittelbare Folgen schon zu einer Anerkennung führen.

Bei einem gutartigen Meningeom liegt die Beurteilung also primär an den Folgen der Behandlung oder Erkrankung. Darauf solltest du bei der Begründung des Einspruchs im wesentlichen achten.

LG

schulze72

Hallo Harry,
gib beim Widerspruch auch andere Einschränkungen oder Krankheiten an. Ich würde mir auch Hilfe beim Integrationsgachdienst holen. Diese Einrichtung gibt es (meines Wissens bundesweit) und er hat die Aufgabe, unsereins bei der Wiedereingliederung am Arbeitsplatz zu helfen.
Infos zum Behindertenausweis hole ich mir immer ganz gerne hier:

schulze72

Sorry:
https://www.uni-due.de/imperia/md/content/schwerbehindertenvertretung/behinderung_und_ausweis_2004.pdf

TumorP

Hallo Harry,
"nur" für das Meningeom gibt es nichts. Für epileptische Anfälle JA, ABER: da der Anfall vor der Op war wird davon ausgegangen, das durch die OP alles erledigt ist. ABER da Du Gleichgewichtsstörungen hast, ist dies vom Dr. zu bestätigen / begründen, das dies Auswirkungen der OP sind UND aller Voraussicht nicht innerhalb von 6 Monaten verschwinden. Dies betrifft betrifft auch die Koordination usw.. Wenn Du Medikamente nimmst um evtl. Anfälle zu "verhindern", dann gibt es einen GdB von mindestens 30. Da auch Medis Nebenwirkungen haben.

Also mit Dr. besprechen, was "sagt" das EEG. Falls Rechtsschutzversicherung mit SOZIALRECHTSSCHUTZ besteht auf jeden Fall Einspruch durch Fachanwalt. Ansonsten ist das finanzielle Risiko "überschaubar". Das ganze dauert bei einer Klage seht lange, falls der Einspruch abgelehnt wird. Ich selbst hatte vor Jahren in einer anderen "Krankengeschichte" vor Gericht ERFOLG. Derzeit läuft die nächste Klage. Der VDK wurde hier auch lobend erwähnt.
Ist mürbend.

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