@all
*Fragestellung: Herausgabe Befundbericht*
Selbstverständlich! Sie sind doch der Patient, Sie haben alle Rechte! Will sagen: Der Arzt untersucht und behandelt Sie doch auf Ihren Auftrag hin (Behandlungsvertrag=Dienstvertrag). Sie sind also stets Subjekt, niemals Objekt einer Behandlung, also haben Sie ein klares Recht auf Kenntnis all dessen, was geschieht und geschehen ist, welche Untersuchungsmethoden angewandt, welche Diagnosen gestellt, welches Therapiekonzept vorgeschlagen wurde. Das ist so eindeutig, dass Sie sogar Einsicht in den Originalbrief verlangen könnten, ja sogar die Herausgabe, wenn Sie z.B. ehrverletzende Bemerkungen zu befürchten hätten - dies nur als Beispiel, um zu erläutern, dass der Arzt nicht abstrakt-generell aus irgendeinem eigenen Recht heraus tätig wird, sondern nur konkret-individuell. Daraus folgt, dass die Sach- und Wissensherrschaft (nicht zuletzt der Schutz Ihrer Daten!) allein bei Ihnen liegt. Zwar kann der Arzt sagen, dass ihm diese oder jenes nicht ad hoc möglich sei, weil die Schreibkraft oder Arzthelferin nicht da oder beschäftigt sei - aber das wären formale (vielleicht auch aus Bequemlichkeit vorgeschobene) Gründe, die nichts daran ändern, dass Sie jederzeit ein Recht auf Einsichtnahme in alle Schriftstücke haben, die Sie und Ihre Behandlung betreffen. Ihr Angebot, eine Kopie oder sogar einen Scan zu akzeptieren, halte ich deshalb für entgegenkommend und hilfsbereit, aber verpflichtet ist der Arzt ohnehin. Ja, für eine Kopie mag er auch Geld verlangen - traurig, aber nicht zu beanstanden. Wenn Sie also meinen, dass Sie noch nicht den Originalbrief gesehen haben, dann sagen Sie dies der Sprechstundenhilfe oder dem Arzt selbst und verlangen die komplette Akte zu sehen. Darauf haben Sie immer ein Recht, der Arzt muss Ihnen eine Einsichtnahme (im Rahmen seiner Büroorganisation) immer ermöglichen. Es gibt überhaupt keinen Grund für ihn, das zu verweigern. Sollte er das tun, müssten Sie das Behandlungsverhältnis aufkündigen und dann auch Ihre Patientenakte herausverlangen, denn das ist allseits anerkannt, dass der nunmehr behandelnde Arzt diese Vorakten haben darf und muss. Aber ich kann mir keinen Grund vorstellen, mit dem der Arzt eine Einsichtnahme in den Arztbrief verweigern sollte. Nur in sehr engen Grenzen kann ein Arzt sich auf ein Schweigen und auf ein Vorenthalten von Informationen berufen, wenn er etwa die Gesundheit seines Patienten schonen möchte, aber auch diese Fälle sind umstritten, denn das Arzt-Patienten-Verhältnis sollte nie (mehr) ein paternalistisches sein und schon gar kein hierarchisches!
Elisabeth v. Dorrien
Rechtsanwältin
Quelle: https://www.frag-einen-anwalt.de/