Hallo Mamamuhki,
die Frage ist wohl eher, ob Du privat oder gesetzlich versichert bist.
Die Privaten bezuschussen Sehhilfen schonmal, je nach Tarif und Vertrag, dann auch im Falle einer rapiden Sehkraftverschlechterung.
Gesetzliche Kassen hingegen zahlen schon seit vielen Jahren grundsätzlich keine Zuschüsse mehr für Erwachsene, Ausnahmen können schwere Sehbehinderungen bilden, die über normale Kurz- und Übersichtigkeit oder Hornhautverkrümmung hinausgehen. Schlechtes Sehen gilt in der kasseninternen Logik nicht als Krankheit.
Ich müßte mich schon sehr irren, wenn die Ursache für die Verschlechterung des Sehens hierbei überhaupt eine Rolle spielte. Ein Diabetiker z. B., der durch seine Grunderkrankung eine Fehlsichtigkeit entwickelt, bekommt ja auch keinen Zuschuß.
Sofern bei Dir keine entsprechende Sehbehinderung vorliegt, dürftest Du also leider schlechte Karten haben.
Ach so, eine Konstellation könnte vielleicht noch klappen. Falls Dir schon eine Schwerbehinderung wegen des Tumors bescheinigt wurde und Du evtl. Transferleistungen beziehst, könntest Du möglicherweise einen Härtefallantrag stellen. Im Falle einer Schwerbehinderung könntest Du auch den Behindertenbeauftragten Deiner Stadt oder Deines Kreises ansprechen, ob der vielleicht noch eine Idee hat.
Hoffentlich hilft Dir das ein bißchen, falls Du das Thema weiterverfolgen möchtest, wäre es aber vermutlich charmanter, einen neuen Thread zu eröffnen, weil es hier ja eigentlich mehr um Gernots Fragen zur Kostenübernahme von Avastin geht.
Liebe Grüße
Natascha