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Morgensonne

Heute kam der Brief von der Kasse. --Bla Bla Bla u. Kosten für Avastin können nicht übernommen werden. Natürlich werde ich (Patient ist meine Frau) Widerspruch einlegen, hätte aber gerne etwas über folgende, von der Kasse empfohlene Medikamente gewusst, um richtig zu argumentieren, und ob außer dem Urteil vom LSG Bayern vom 08.04.2013 zu Avastin noch andere Urteile existieren.

1. Carmustin (BCNU, Hadelsname: Carmubrise)
2. CeCeNu

Wer hat welche Erfahrung mit den Mitteln und welche Nebenwirkungen sind zu erwarten.
LG und vielen Dank Gernot

Isabelle

Hallo Morgensonne,

bei dieser speziellen Frage kann auch der Informationsdienst der Hirntumorhilfe (03437. 702 702) weiterhelfen.

Liebe Grüße

jusa

Hallo Morgensonne, das was ich aus den Referaten zum Hirntumortag herausgehört habe und auch selbst erlebe, es muß zur Genehmigung von Avastin eine bestimmte Reihenfolge der Einahme vorher von Medikamenten eingehalten worden sein, dazu gehört, wenn ich das richtig verstanden habe Temodal, CeCeNu mit Procarbacebin und evtl Vincristin und dann Avastin. Einen Widerspruch kann eigentlich nur der behandelnde Arzt machen, denn der muß begründen warum er JETZT Avastin einsetzen will oder muß.Deinen Widerspruch kannst du dir eigentlich sparen, ich spreche aus Erfahrung, der landet im Schredder. bei bestimmten Dingen intressiert sich die Krankenkasse überhaupt nicht für die Meinung oder das Befinden des Patienten, entweder der Arzt bringt eine glaubwürdige Begründung die ihrem Leistungskatalog standhält und durch den MdK geht. Du kannst natürlich suchen ob du im Sozialgesetzbuch noch irgendeinen Hinweis findest an dem die Kasse dann nicht vorbei kommt - ansonsten ist es vertane Liebesmüh und Kraft Ich will nicht von reden was ich schon alles für Kämpfe mit der KK durch hab und Kräfte gelassen hab, die ich nötiger für andere Dinge gebraucht hätte.LG C.

Morgensonne

Hallo,
@jusa: Du hast ja viel geschrieben, auch ganz interessante Dinge, aber meine Fragen hast Du dabei wohl ganz u. gar außer Acht gelassen?
LG, Gernot

Prof. H. Strik

BCNU und CCNU sind Chemotherapeutika aus der Gruppe der Nitrosoharnstoffe. BCNU muss als Infusion gegeben werden und wird in Deutschland kaum noch eingesetzt, da es in Einzelfällen schwerwiegende Komplikationen an der Lunge geben kann. CCNU ist in Tablettenform erhältlich. Nebenwirkungen an der Lunge habe ich noch nicht erlebt. Man muss vor allem auf das Blutbild aufpassen. In den letzten Jahren wurde CCNU quasi wiederentdeckt als Substanz, die durchaus eine gewisse Wirksamkeit hat. Die Krankenkassen genehmigen Avastin eher, wenn CCNU bereits gegeben wurde und nicht gewirkt hat. Gute Gründe hat man auch, wenn eine Chemotherapie nicht vertragen wurde, z.B. mit starken Blutbildveränderungen.

Die genauen Gründe für den Einsatz der einzelnen Medikamente sollte tatsächlich der behandelnde Arzt darlegen.

jusa

Hallo Morgensonne, einiges hat dir Prof. Strik schon geschrieben. Genaue Gesetzlichkeiten von Bayern kenne ich auch nicht und halte mich deshalb auch zurück, die findest du sicher besser vorort. Wie gesagt die Medikamentengabe entscheidet letztlich immer der Arzt und muß auch für die evtl Kostenübernahme sorgen bzw. beantragen, das ist überall gleich.
Gruß C.

Mamamuhki

Hallo auf dieser Seite,
gerade Heute habe ich eine Absage bekommen vonmeiner Krankenkasse für eine neue Gleitsichtbrille! kurz vor einer Kur, die ich vor der Diagnose gemacht hatte, bekam ich eine neue Brille, die bei einem Sturz durch den Tumor zu Bruch gegangen ist. Auch danach musste sie mehrfach repariert werden. Seitdem haben sich meine Augen rapide verschlechtert, sonst dauert eine solche Verschlechterung ca. 2-3 Jahre. Alles durch den Tumor. da ich unbedingt eine neue Brille brauchte, habe ich mir natürlich eine bestellt. Hatte die Hoffnung, dass zumindest ein Teil übernommen wird.
Weiß jemand, an wen man sich wenden kann in so einem fall?
Mamamuhki

Franziska 2

hallo zusammen, ich melde mich hier das erste mal zu wort. vielleicht hat ja auch jemand erfahrung und kann mir weiterhelfen. ich hätte eine frage zur kostenübernahme; wir - also mein mann und ich - leben in österreich. mein mann hatte in 2011 eine operation bei welcher das glioblastom vollständig entfernt wurde, danach bestrahlung und chemo mit temodal. jetzt im november 2013 ein rezidiv, (eher klein) - dieses soll nun auch wieder operiert werden und danach neuerliche chemo. ich bin auf meiner suche nach studien auf eine sehr interessante virusstudie in heidelberg gestossen. teilnahmevoraussetzung ist allerdings, dass man die OP auch in heidelberg macht. hat jemand von euch erfahrungen, ob so etwas die krankenkasse übernimmt? lt. telefonischer anfrage wird das SEHR schwierig meint der zuständige chefarzt und man bräuchte ohnedies die empfehlung des aktuellen neurochirurgen... da die zeit schon drängt ist natürlich guter rat teuer, deshalb wende ich mich hier ans forum um evtl. erfahrungswerte zu erhalten. lieben dank schon im voraus :)

Pipo

Hallo Mamamuhki,

die Frage ist wohl eher, ob Du privat oder gesetzlich versichert bist.
Die Privaten bezuschussen Sehhilfen schonmal, je nach Tarif und Vertrag, dann auch im Falle einer rapiden Sehkraftverschlechterung.
Gesetzliche Kassen hingegen zahlen schon seit vielen Jahren grundsätzlich keine Zuschüsse mehr für Erwachsene, Ausnahmen können schwere Sehbehinderungen bilden, die über normale Kurz- und Übersichtigkeit oder Hornhautverkrümmung hinausgehen. Schlechtes Sehen gilt in der kasseninternen Logik nicht als Krankheit.
Ich müßte mich schon sehr irren, wenn die Ursache für die Verschlechterung des Sehens hierbei überhaupt eine Rolle spielte. Ein Diabetiker z. B., der durch seine Grunderkrankung eine Fehlsichtigkeit entwickelt, bekommt ja auch keinen Zuschuß.



Sofern bei Dir keine entsprechende Sehbehinderung vorliegt, dürftest Du also leider schlechte Karten haben.

Ach so, eine Konstellation könnte vielleicht noch klappen. Falls Dir schon eine Schwerbehinderung wegen des Tumors bescheinigt wurde und Du evtl. Transferleistungen beziehst, könntest Du möglicherweise einen Härtefallantrag stellen. Im Falle einer Schwerbehinderung könntest Du auch den Behindertenbeauftragten Deiner Stadt oder Deines Kreises ansprechen, ob der vielleicht noch eine Idee hat.

Hoffentlich hilft Dir das ein bißchen, falls Du das Thema weiterverfolgen möchtest, wäre es aber vermutlich charmanter, einen neuen Thread zu eröffnen, weil es hier ja eigentlich mehr um Gernots Fragen zur Kostenübernahme von Avastin geht.

Liebe Grüße
Natascha

Pipo

Liebe Franziska,

leider habe ich gar keine Ahnung von den österreichischen Strukturen und grenzübergreifender Kostenübernahme.
Es wäre aber wirklich besser, dafür einen eigenen Thread zu eröffnen, zum einen, weil es gegenüber Gernot fairer wäre, zum anderen aber auch, weil Du diejenigen, die sich mit Deinem Thema auskennen könnten, unter Umständen gar nicht hier erreichst. Also: links oben auf Frage stellen klicken, eine aussagekräftige Betreffzeile wählen und Deine Frage nochmal reinstellen oder kopieren.

Liebe Grüße
Natascha

Franziska 2

danke für die info natasche. wollte hier keinem seinen platz wegnehmen.
liebe grüsse

Felsquellwasser

hallo mamamukhi
ohne Zusatzversicherung ist es bei den Privat Kassen Usus nur einen
Anteil der Kosten bei Bedarf an Sehhilfe zu tragen
vielleicht hilft ein differenzierter Bericht des Onkologen,eine Indikation für den Bedarf einer Sehhilfe durchzusetzen-Ht ist eine besondere Situation-
lG
Felsquellwasser

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