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Thema: Kostenübernahme für einen Rollator?

Kostenübernahme für einen Rollator?
kathrin79
08.02.2021 11:16:37
Kostenübernahme für einen Rollator durch die Krankenkasse - Hat jemand Erfahrung?

Hallo zusammen,

ich bin ganz neu im Forum aber schon seit einer Weile stille Mitleserin.
Kurz zu mir: Ich bin Angehörige, vor drei Monaten kam bei meiner Tante die Schockdiagnose. Ihr wurde ein astrozytärer Tumor diagnostiziert (pilozytisches Astrozytom). Ich und meine Geschwister hatten bei ihr schon vorher schon Anzeichen erlebt. Sie war immer sehr aktiv aber ist damals nicht mehr vor die Tür gegangen, war viel gereizter und allgemein nicht mehr sie selbst. Nach der Diagnose ist die OP Gott sei Dank gut gelaufen.

Nun aber zu meiner eigentlichen Frage: Meine Tante erholt sich langsam, ist aber beim Laufen weiterhin auf einen Rollator angewiesen. Wir hatten uns einen geliehen, aber jetzt braucht sie ihren eigenen, weil es einfach ohne nicht geht. Ich hatte mich mal im Internet umgeschaut und ein guter Rollator ist ja nicht gerade günstig. Leider ist niemand von uns momentan in der finanziellen Lage so einen Rollator zu kaufen. Ich hatte mal bei der Krankenkasse angerufen und gefragt, was es da für Möglichkeiten zur Kostenübernahme gibt wurde aber recht schnell abgewimmelt.
Deshalb wollte ich hier fragen, ob jemand vielleicht schonmal Erfahrungen damit gemacht? Wie läuft der ganze Prozess über die Krankenkasse ab und mit welchen Kosten müssen wir trotz Kostenübernahme rechen?

Bin für jede Antwort dankbar.
Viele Grüße.
kathrin79
Mirli
08.02.2021 11:32:36
Hallo kathrin79,
willkommen im Forum. Bei mir ging das mit dem Rollator ganz einfach übers Krankenhaus. Zuzahlung war wohl sehr gering.
Du brauchst nur ein Rezept der behandelnden Ärzte über die Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln (sieht aus, wie bei Verschreibung für Logopädie) und gehst ins naheliegende Sanitätshaus und holst dir das Teil ab.

Am besten wäre, die Tante könnte mitgehen und evtl. testen. Muss aber nicht sein. Diese Geräte lassen sich gut anpassen/einstellen und funktionieren besser, als ihr Ruf. Sie sehen halt nur etwas unmodern aus. Du darfst den Rollator dann so lange behalten, wie nötig. Fragt niemand mehr danach.
Gruß Mirli
Mirli
KaSy
08.02.2021 11:46:38
Liebe Kathrin79,
Die Krankenkasse wird einen Rollator nicht finanzieren, aber deren Pflegekasse.

Wenn Deine Tante tatsächlich dauerhaft nicht selbstständig gehen kann, dann solltet Ihr einen Pflegeantrag bei der Krankenkasse stellen.
Sie wird Euch ein Formular schicken, das Deine Tante ausgefüllt und mit vorhandenen Befunden (nur Kopien) zurück schickt oder mailt.
Die Krankenkasse wird die angegebenen Arztadressen kontaktieren, um weitere Befunde anzufordern.
Dann beauftragt die Krankenkasse ihren Medizinischen Dienst, einen Mitarbeiter zu ihr nach Hause zu schicken.
Sollte es zu einem Pflegegrad kommen, dann gilt er ab dem Datum der Antragstellung.
Ein Pflegegrad ermöglicht die Finanzierung des Rollators, weiterer notwendiger Hilfsmittel und Umbauarbeiten sowie eine Versorgung durch einen Pflegedienst oder den Bezug von Pflegegeld durch die Pflegekasse der Krankenkasse Deiner Tante.

Nun könnt Ihr aber nicht wissen, ob ein Pflegegrad festgestellt wird.

Rückwirkend wird ein Rollator nicht finanziert.

Versucht es.
Viel Erfolg dabei und alles Gute für Deine Tante!
KaSy

PS: Das, was Mirli schrieb (während ich am Schreiben war), wusste ich nicht. Es klingt gut. Versucht es dort. Es ist aber möglich, dass das Krankenhaus nach der Entlassung nicht mehr zuständig ist.
KaSy
Marsupilami
08.02.2021 12:38:36
Hallo kathrin79,

ruf bei einem Sanitätshaus an und frage nach. Ein vernünftiges Sanitätshaus ist da im eigenen Interesse sehr gut auf dem Laufenden!!(P.P.S. Du brauchst den Namen der Krankenkasse, die Verträge sind je nach Kasse unterschiedlich)

Als Beispiel: Bei mir war es ein Rollstuhl.
Der Hausarzt war glücklich, das ganz klar gesagt wurde, wie das für die Kasse auf das Rezept geschrieben muss.
Beim Sanitätshaus wurde ich sehr gut -vor Corona noch bei einem Besuch- aufgeklärt. Vorher dachte ich , dass ich das selber zahlen muss.
Verschreibung durch den Hausarzt und musste weder beantragt werden (noch ging es aufs Verschreibungskontingent des Arztes). Die übliche Hilfsmittelzuzahlung von 10€.

Inzwischen habe ich einen Aktivrollstuhl, ein echter RollsRoyce :-D, der musste natürlich beantragt werden bei der Krankenkasse. soooo klasse

P.S. Ein Gerät das von der Krankenkasse gezahlt wird ist immer ein "Leihgerät". Das bedeutet auch, dass es vom Vertragspartner (das Sanitätshaus) gewartet und gegebenenfalls ersetzt wird.
Hat man sich als Kunde entschieden eine höhere Ausstattung selber zu zahlen, dann muss man bei Reparaturen dafür auch in der Folge selber aufkommen.



Gruß vom Marsupilami
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"Don´t feed the troll"

„Trollen ist ein Spiel um das Verschleiern der Identität, das aber ohne das Einverständnis der meisten Mitspieler gespielt wird.“
– Judith Donath: Identity and Deception in the virtual Community
(Wikipedia)
Marsupilami
Mirli
08.02.2021 13:04:03
Kann ich bestätigen, was Marsupilami schrieb.
Das Sanitätshaus regelt dann alles kostentechnische mit der Krankenkasse. Das Rezept gibt auch der betreuende Hausarzt oder es kann auch ein Arzt der Reha-Klinik ausstellen. Ja, ich glaube höchstens 10€ sind Zuzahlung.
Mirli
Harte Nuss
08.02.2021 15:05:10
So habe ich es auch bei meinem Vater erlebt. Seine Krankenkasse hat nur keinen zusammenfaltbaren genehmigt sondern einen anderen (auch mit Sitzfläche) Für den zusammenfaltbaren haben meine Eltern dann den Restbetrag drauf gezahlt. Sie haben ein sehr kleines Auto und wollten halt noch ein bisschen flexibler sein. Mittlerweile hat mein Vater Pflegegrad und Rollstuhl sowie Pflegebett auch von der Kasse "geliehen", Vertrag wird jedes Jahr erneuert.
Alles Gute
Harte Nuss
Rehsis
08.02.2021 17:19:18
Hallo Kathrin,
falls es am Ende doch nicht das Kassenmodell sein soll und ein neuer zu teuer ist, findet man auch einige bei eBay Kleinanzeigen.
Viele Grüße,
Iris
Rehsis
StarkeH
06.03.2021 08:02:47
Hallo Kathrin,
wie ist es jetzt denn abgelaufen, wo hast du gekauft und wie viel hast du gezahlt bzw. erstattet bekommen?

Ansonsten kann mir vielleicht sonst jemand von euch weiterhelfen. Meine Mutter hat ebenfalls ein Schreiben über die Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln bekommen.

Allerdings haben die stationären Sanitätshäuser gerade zu, kann es denn auch ein Online Sanitätshaus sein, damit die Kosten übernommen werden? Konkret möchten wir einen Leichtgewicht Rollator (https://www.sanitaets-online.de/mobilitaet/rollatoren/leichtgewicht-rollator/) da das Kassenmodell und die meisten anderen Rollatoren auch für sie zu schwer sind.

Danke und LG
StarkeH
Mirli
06.03.2021 11:31:29
Hallo StarkeH,
wenn deine Mutter die Verordnung Heil- u. Hilfsmittel für einen Rollator hat, dann muss sie ihn nicht bezahlen, sondern die Krankenkasse. Nur die übliche Zuzahlung leistet sie. Den Rollator bekommt sie dann über ihr nahes Sanitätshaus. Du kannst dort anrufen, evtl. kommen sie mit einer Auswahl dieser Dinger zur Mutter nach Hause. Sie stellen ihn passgenau ein und beraten über die Funktionsweise.

Die Kosten des Rollators muss die Krankenkasse tragen, deine Mutter "leiht" ihn quasi für einen geringen Obolus (ca. 10€) im Sanitätshaus per Vorlage der Verordnung/Rezept aus. Das hat den Vorteil, dass bei einem "Rollator-Crash" das Sanitätshaus den Rolli wieder repariert. Sie kann ihn auf unbestimmte Zeit behalten.

Dein Link führt zu einem Online-Rollator-Händler. Der nennt sich
Sanitäts-"Online". Das hat aber mit den herkömmlichen Sanitätshäusern nichts zu tun, die auch Reha-und Orthopädietechnik betreiben. Im verlinkten Shop kannst du zum angebotenen Preis diesen Rollator käuflich erwerben. Die Krankenkasse zahlt da nichts.
Mein Tipp: Nimm einen "faltbaren" Leichtgewicht-Rollator. Schau unter diesem Suchbegriff ins Internetportal e..y, dort gibts unter Auktion einige Rollis, auch dein präferiertes Modell zum halben Preis ;-)

Gruß Mirli
Mirli
TumorP
06.03.2021 13:49:46
Hallo,
bei uns in NRW haben die Sanitätshäuser geöffnet. Der Rollator (das Rezept) muss bei der Kasse genehmigt werden. Bzw. die Kasse sagt zu welchem Sanitätshaus man gehen soll / "muss". Oder es wird das Modell aus dem Bestand der vertraglichen Lieferanten nach Hause geliefert. 10,- € Zuzahlung. Es gibt immer das "Standardmodell". Möchte man ein anderes Modell muss zugezahlt werden. Der Rollator ist EIGENTUM der Krankenkasse. Verstirbt man z. B. am nächsten Tag, kommt der Rollator in den Bestand des Kasse / des Lieferanten zurück. Die Zuzahlung bei einem teuren Gerät ist weg. Die AOK zahlte bei meiner Mutter "damals" 50,- €. Die Zuzahlung für den leichten Rolli wären 250,- € gewesen. Im Internet kostete er damals 250,- €. Also haben wir den Rollator ohne Krankenkasse für 299,- € im Fachgeschäft vor Ort (falls mal was defekt ist) gekauft. Haben ja auch die 10,- Zuzahlung "gespart". Rollator gehört uns.

2018 hat meine Frau ihn notfallmäßig einige Wochen gebraucht. (Meine Mutter benötigte ihn im Heim nicht mehr, war nun "Rollstuhlfahrerin.") Dabei bemerkten wir dass einige Teile erneuert werden müssten. Das wäre fast so teuer, wie ein neuer geworden........ Nun steht er für extreme Notfälle im Keller. Er ist jedoch nach 10 Jahren und wenigen km. auf.
TumorP
Mirli
06.03.2021 15:34:55
@TumorP,
da hast du ganz Recht, die Kasse bezahlt nur das Kassenmodel. Das Sanitätshaus hat auch noch andere teure Modelle.
Ich hatte über meine Reha-Klinik damals den Schriebs bekommen für einen Rollator.
Habe den Rollator aber später im Sanitätshaus wieder zurückgegeben. Er war technisch top, leider die rabenschwarze Farbe fand ich deprimierend.
Mein Rollator war noch bestens in Ordnung und wurde von denen wieder an andere Bedürftige weitergegeben.

Bei der erwähnten Verkaufsplattform habe ich mir ein schnittiges Modell in rot, vollgefedert mit innenliegenden Bowdenzügen für die Bremsen und blitzschnell zusammenfaltbar, gebraucht gekauft. So was brauche ich nicht unbedingt neu, es ist ein Gebrauchsgegenstand und ich bin Minimalist. Und wer weiß schon, wie lange ich das Ding brauche.

Mein anderes Problem, du weißt schon was, besteht immer noch. Die manuell abgesetzten Nachrichten kommen an, die automatischen nicht.
Gruß Mirli
Mirli
KaSy
06.03.2021 19:41:26
Hallo StarkeH,
Die Sanitätshäuser sollten auch in Deinem Bundesland erreichbar sein, selbst falls sie äußerlich geschlossen erscheinen.
Such die Kontaktdaten im Internet oder erfrage sie bei demjenigen, die die Verordnung ausstellte, und nimm auf einem möglichen Weg den Kontakt auf.
Viel Erfolg!
KaSy
KaSy
Marie Marple
06.03.2021 23:57:14
Liebe Kathrin,
ich habe von meinem Hausarzt das Rezept bekommen. Die "Standardmodelle" im Sanitätshaus waren nicht so gut, fand ich. Darum habe ich zugezahlt. Nun habe ich ein gutes Teil!
In Sanitätshäusern kann man auch gebrauchte Rollatoren bekommen.

Meiner heißt: Ligero - ich bin sehr zufrieden damit!

Ich habe Reflektorstreifen dran geklebt und eine Klingel habe ich auch! ;-) Ich wohne "auf dem Land" - da wird man auf dem Bürgersteig schon mal "über den Haufen gerannt"... Es kommt eher selten vor, dass ich in der Dämmerung unterwegs ist - dann trage ich eine Warnweste!
Am "Ligero" finde ich es praktisch, dass der kleine Korb unter dem Sitz ist.
Marie Marple
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