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Thema: Kostenübernahme für H 15

Kostenübernahme für H 15
Marlene[a]
29.06.2005 18:11:20
Kann mir jemand sagen ob die Krankenkassen(gesetzlich versichert) zur Zeit die Kosten für H 15 übernehmen ?
Muss ein Antrag gestellt werden, und wie hoch sind die Erfolgsaussichen auf Übernehme ?

Vielen Dank
Marlene
Marlene[a]
Hans Peter[a]
02.07.2005 14:16:06
Hallo Marlene,

bei H15, besser bekannt als Weihrauchpräparat, ist meines Wissens eine Kostenerstattung durch die Kassen nur bei rheumatischen Erkrankungen möglich - bei Hirntumoren nicht.
Das begründet sich dadurch das die Wirksamkeit von H15 bei Rheumatismus in einer Langzeitstudie nachgewiesen wurde , bei Hirntumoren die Wirkung bei Patienten jedoch sehr unterschiedlich ausfiel- grob gesagt beim einen wirkte es, beim anderen nicht. Daher lehnen es die Kassen ab H15 zu bezahlen.
Alles Gute
Hans Peter[a]
Gabriele[a]
04.07.2005 21:10:13
Hallo Marlene,

es kommt auf die Kasse an. Es lohnt sich auf alle Fälle ein Antrag zu stellen, da H 15 nachweislich antiödematös wirkt und dies auch in Studien nachgewiesen ist. Nicht nachgewiesen werden konnte, dass es in hohen Dosen auch antitumorös wirkt, dies ist zwar im invitro-Verfahren (Versuch im Labor) wohl gelungen aber nicht invivo (am Menschen), ggf. aufgrund der Blut-Hirn-Schranke. Du brauchst vom Arzt eine Bescheinigung, dass Du H15 aufgrund eines bestehenden Ödems benötigst und damit eine Cortisonbehandlung obsolet wird bzw. die Dosis verringert werden kann. Hierdurch werden nicht nur die Kosten für das Cortison eingespart, sondern auch die entstehenden Folgekosten der Nebenwirkungen bei Langzeitbehandlung mit Cortison. Der verschreibende Arzt (Neurologe,. Onkologe) soll sich auf die Studien berufen. Meines Wissens gibt es eine von Dr. Wiking an der Uniklinik in Gießen (?). Wenn Du sie nicht findest, dann bitte nochmal anfragen, ich könnte in meinen Unterlagen suchen.
Die Kasse ist nicht verpflichtet, kann es aber in eigenem Ermessen als Einzelfallentscheidung erstatten. Bei meinem Mann hatte sie es über mehrere Jahre als "Einzelfallentscheidung" erstattet.

Gruß

Gabriele
Gabriele[a]
Elegansky
18.01.2006 16:27:36
H 15 Gulic habe ich ca. 2 Jahre genommen Der Arzt gab mir ein Privatrezept welches ich nach dem Kauf in der Apotheke der BEK zur Erstattung einreichte. Die Erstsattung der BEK belief sich auf 50 % des Verkaufspreises.
Aus Kostengründen und da es immer wieder Beschaffungsprobleme gab, wechselte ich vor einem Jahr auf das Präparat "Weihrauch H 15 Tabletten" von Gall Pharma, A-Judenburg, www.gall.co.at ( Inhalt: 400 mg indischer Weihrauchtrockensubstanz). dIe Erstattung erfolgt weiter wie zuvor beschrieben.
Elegansky
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