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Thema: Kostenübernahme von Orphan Drugs bei gesetzl. Krankenkassen

Kostenübernahme von Orphan Drugs bei gesetzl. Krankenkassen
aufgeben-gibs-nicht
19.02.2013 11:21:05
Hallo,

ich habe eine Frage, die mich interessiert. Es betrifft uns momentan zwar nicht, da wir noch die Standard-Therapie machen, aber ich wüsste diesbezüglich gerne Bescheid. Nur zur Info: Mein Vater hat ein Glioblastom.

Soviel ich weiß ist die Substanz APG101 (Apocept) in Dtd. noch nicht zugelassen, hat aber seit 2009 sowohl in Europa und in den USA den Orphan Drug Status. Laut den bisher durchgeführten klinischen Studien wurden die Studienziele übertroffen.

Nun ist seit 01.01.2012 das neue Versorgungsstrukturgesetz in Kraft getreten, dass das 'Nikolaus-Urteil' (BVerfG, vom 6. Dezember 2005; BvR 347/98) fest verankert.

Was bedeutet dies nun für den Versicherten einer gesetzlichen Krankenkasse?
Bedeutet dies nun, dass die gesetzliche Krankenkasse die Kosten einer Therapie, in welcher ein Orphan-Medikament eingesetzt wird, übernehmen muss?
Oder sind Orphan-Drugs nur in Rahmen klinischer Studien und nicht für den Einzelnen verfügbar?
Was bedeutet das Versorgungsstrukturgesetz für Patienten, die Medikamente verwenden wollen, die zwar in Dtd., aber nicht speziell für deren Krebsart, zugelassen sind? Müssen dann die gesetzl. Krankenkassen diese Medikamente zahlen?

Schöne Grüße und vielen Dank für Antworten

aufgeben-gibs-nicht
aufgeben-gibs-nicht
19.02.2013 11:25:06
KORREKTUR:
Bedeutet dies nun, dass die gesetzliche Krankenkasse die Kosten einer Therapie, in welcher z.B. ein Orphan-Medikament eingesetzt wird, übernehmen muss?
aufgeben-gibs-nicht
pfefferminzi
28.02.2013 09:02:23
Hallo,

APG101 hat die dritte Phase der klinischen Studie noch nicht durchlaufen und ist daher auch nicht zugelassen - nirgendwo. Daher kann es auch nicht bezogen werden. Dabei spielt der Orphan Drug-Status keine Rolle und auch nicht ob selbst gezahlt wird oder durch die Kasse.

Das wäre anders, wenn APG101 schon für die Behandlung einer anderen Krankheit zugelassen wäre. Dann wäre eine Behandlung im Rahmen eines individuellen Heilversuchs möglich. Das müsste natürlich zuallererst mit dem Arzt besprochen werden. Danach könnte man versuchen, es von der Kasse bewilligt zu bekommen. Das Nikolausurteil wäre hierbei sicherlich ein hilfreiches Argument, aber es wird individuell entschieden.

Generell sind Orphan Drugs nicht nur im Rahmen von Studien verfügbar.

Grüße
pfefferminzi
pfefferminzi
GabrielaV
01.03.2013 19:41:00
APG101 ist ein bislang nicht zugelassene Substanz zur Behandlung von Abstoßungsreaktionen von Transplantaten diverser Art. Es hat einen Orphan Drug Status, was immer das bedeuten mag. Dieser gilt für alle EU Länder. Es wird zur Zeit im Zusammenhang mit der Rebestrahlung von Gliomrezidiven getestet. Getestet wird es auch im Zusammenhang mit anderen Präparaten. Es soll die Apoptose von Tumorzellen begünstigen. Die Rekrutierung für diese Studie soll abgeschlossen sein. Für den einen oder anderen könnte das eine Option sein.

GabrielaV
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