Hallo,
ich habe eine Frage, die mich interessiert. Es betrifft uns momentan zwar nicht, da wir noch die Standard-Therapie machen, aber ich wüsste diesbezüglich gerne Bescheid. Nur zur Info: Mein Vater hat ein Glioblastom.
Soviel ich weiß ist die Substanz APG101 (Apocept) in Dtd. noch nicht zugelassen, hat aber seit 2009 sowohl in Europa und in den USA den Orphan Drug Status. Laut den bisher durchgeführten klinischen Studien wurden die Studienziele übertroffen.
Nun ist seit 01.01.2012 das neue Versorgungsstrukturgesetz in Kraft getreten, dass das 'Nikolaus-Urteil' (BVerfG, vom 6. Dezember 2005; BvR 347/98) fest verankert.
Was bedeutet dies nun für den Versicherten einer gesetzlichen Krankenkasse?
Bedeutet dies nun, dass die gesetzliche Krankenkasse die Kosten einer Therapie, in welcher ein Orphan-Medikament eingesetzt wird, übernehmen muss?
Oder sind Orphan-Drugs nur in Rahmen klinischer Studien und nicht für den Einzelnen verfügbar?
Was bedeutet das Versorgungsstrukturgesetz für Patienten, die Medikamente verwenden wollen, die zwar in Dtd., aber nicht speziell für deren Krebsart, zugelassen sind? Müssen dann die gesetzl. Krankenkassen diese Medikamente zahlen?
Schöne Grüße und vielen Dank für Antworten