Schokoloko

Moin liebe Mitbetroffene,

bei mir ist es nun auch soweit: am 16. wird in meinem Oberstübchen alles geräumt, was da nicht hin gehört.
Ich habe die Dame vom OP-Management 2x gefragt, ob ich was bestimmtes mitbringen muss. Und sie sagte / bestätigte mir, dass nur die Krankenhauseinweisung und die Chipkarte erforderlich sind. Hinterher lese ich auf der Homepage (Charité), dass auch eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse notwendig sei. Das hatte ich so auch schon mal bei einer anderen OP.

Was sind eure Erfahrungen? Ist ja leider nicht so, dass man bei der Charité easy peasy durch kommt. Und aufgrund meiner eingeschränkten Mobilität möchte ich keine überflüssigen Wege machen müssen. 😀

Jule1205

@Schokoloko
Guten Morgen,
ich musste keine Kostenübernahmebestätigung vorlegen (bin BKK versichert). Der Eingriff war nötig und damit musste die Krankenkasse die kosten übernehmen. Etwas anderes ist es, wenn man Wahlleistungen beanspruchen möchte (Einzelzimmer, Chefarztbehandlung...) dann muss man vorweisen, dass man entweder eine Zusatzversicherung hat oder privat zahlt.

Ich wünsche Dir viel Kraft, Mut und Zuversicht!
Lieber Gruß
Jule

Stöpsel2

Hallo Schokoloko,

Diese Aussage in der Charité ist bei Krankenhaus Einweisungen üblich. Ich kannte es auch nicht anders.

Du hast ja von einem deiner Ärzte die Krankenhaus Einweisung zu deiner OP
sicher schon für den 16 11 erhalten.

Rufe bitte diesbezüglich bei deiner Krankenkasse an und melde es dort einer(n) Verantwortlichen, dass du in die Charité zur Op musst (müsste auch auf der Einweisung stehen)
Entweder sagen sie, ist in Ordnung, wir wissen Bescheid und schicken der Charité die Bestätigung der Kostenübernahme. Kann auch gesagt werden, senden sie bitte die Einweisung zu uns und wir bestätigen darauf, Kostenübernahme der Krankenkasse bestätigt. Senden es an dich zurück, damit du sie dann "abgesegnet" im Aufnahmezimmer mit abgeben kannst.

Es ist also nichts problematisches, die Charité sichert sich damit ab, damit sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben. So wurde es mir mal erklärt und die KK auch dabei überprüft, dass du keine Faltenstraffung machen lässt ( also Op's, die die KK nicht übernehmen und privat finanziert werden) - entschuldige, mir fiel nichts anderes als Beispiel ein)

Zu deiner vorstehenden Op wünsche ich dir, dass alles was nicht in deinen Kopf reingehört, raus operiert werden kann.

Toi, toi, toi
Und liebe Grüße Stöpsel

Arwin

Hallo Schokoloko
was auch noch wichtig ist, so du es hast. Eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Das wollen sie bei der Einweisung meistens wissen.Haben wollen sie sie meistens nicht.
Ich habe immer eine Kopie davon im Koffer.
Ich denke am 16. an dich
Viele Grüße Arwin

Schokoloko

Vielen Dank für eure Antworten und guten Wünsche. 😀

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