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Thema: Kraftfahreignung bei Astro II

Kraftfahreignung bei Astro II
Cherry
23.09.2012 10:39:23
Hallo zusammen,

ich leide unter einem anaplatischem Astrozytom II. Aufmerksam darauf wurde ich durch einen epileptischen Anfall am 17.06.12. Die OP (Teilentfernung) war eine Woche später am 25.06.12. Seit einem Monat nehme ich das Epileptikum Carbamazepin ein. Damit ist auch mein kribbeln in den Fingern fast vollständig verschwunden.
Bisher dachte ich, dass die Kraftfahrzeugeignung 3 Monate nach der OP wieder erteilt werden kann. Mein Hausarzt meinte allerdings jetzt, dass ich ganze 12 Monate warten müsste!
Da ich bis dato keinen weiteren Anfall hatte und ich den PKW nur privat nutze, frage ich mich, ob dies wirklich notwendig ist?
Hat vielleicht jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
P.s. Mit dem Fahrrad darf ich aber schon jetzt am Straßenverkehr teilnehmen.
Cherry
MarionS1971
23.09.2012 12:16:32
Hallo Cherry,

Soweit ich weiß, musst du 12 Monate anfallsfrei sein um deine Kraftfahrzeugeignung wieder zu erlangen. Das mit den 3 Monaten ist glaub ich nur auf die Hirn-OP beschränkt....
Ob du das Auto nun nur privat oder beruflich nutzt ist völlig wurscht... Du bringst Dich und andere in Gefahr wenn du am Steuer enen epileptischen Anfall bekommst.
LG
Marion
MarionS1971
alma
23.09.2012 13:05:31
12 Monate ohne Anfall, das ist auch die Information, die ich habe. Fahrrad - gut, aber mit dem Rad kann man in der Regel nicht so verheerende Unfälle verursachen. Ich erinnere an die Katastrophe in HH Eppendorf, wo ein an Epilepsie erkrankter Mann die Kontrolle über sein Auto verlor und 5 (glaube ich) Fußgänger zu Tode kamen, darunter der Sexualwissenschaftler Günter Amendt. Kann man im Netz nachlesen. So ein Fall kommt nicht oft vor, aber die Krankheit Hirntumor ja auch nicht. Und trotzdem ...
Alma.
alma
Jörg66
23.09.2012 18:27:20
Guten Abend Cherry,

hier gelten die aktuellen Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung. Diese findest Du als pdf-download beim Bundesamt für Straßenwesen. Ich durfte nach meiner Hirn-OP in 08/2009 ebenfalls erst 09/2010 ein Kraftfahrzeug wieder führen. Ich hatte nur einen generalisierten Anfall. Die Tauglichkeit zum Führen eines KFZ hat mir während der Reha in 07/2010 (diverse Tests) und 12 monatiger Anfallsfreiheit ein Neurologe bescheinigt. Diese Freigabe ist sehr wichtig für diverse Behörden und Versicherungen.Geh den rechtlich sauberen Weg und lass Die dir die Fahreignung bescheinigen.

Viele Grüße Jörg

Jörg66
Cherry
24.09.2012 20:28:01
Hallo zusammen,

und vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

@Jörg: ich habe mir die Richtlinien genauer durchgelesen (Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung , Kapitel 3.9.6)
Da steht aber auch:
„Nach einem unprovozierten erstmaligen Anfall kann die Kraftfahreignung nach einer anfallsfrei gebliebenen Beobachtungszeit von 6 Monaten wieder bejaht werden, wenn die fachneurologische Abklärung (inkl. EEG und Bildgebung) keine Hinweise auf ein grundsätzlich erhöhtes Anfallsrisiko im Sinne einer beginnenden Epilepsie ergeben hat.“

Unter Umständen sind auch 6 Monate möglich.

Viele Grüße
Christoph
Cherry
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