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Lara

Hallo,

Mein Mann ging mit Glioblastom voll arbeiten. Seit dem Blinddarmdurchbruch 18.2. ist er wegen Blinddarm krank geschrieben.
Jetzt muss mein Mein morgen zum Hausarzt, weil die Krankenkasse wegen dem Krankengeld Rückfragen hat? Hattet ihr so was schon mal? Was wollen die von der Krankenkasse?
Die Blinddarmnarbe von meinem Mann ist noch nicht verheilt (2cm großes Loch im Bauch). Was wahrscheinlich am Avastin liegt. Müssten wir dann eine Krankschreibung Blinddarm oder eher Glioblastom bekommen?
Günstiger für uns wäre ja Blindarm, falls er noch mal auf Grund des Hirntumors krank geschrieben werden muss.... Dann hätten wir noch mehr Wochen bis zur Aussteuerung.
Muss man da akzeptieren was die Kasse vorschreibt?
Heute bekommt er Avastin und danach bekommen wir das MRT Ergebnis.

Liebe Grüße

L.

Susi19

Hallo Lara
was steht denn im Arbeitsvertrag wie lange dein Mann krankgemeldet sein darf ohne Krankengeld? Bei uns sind es 6 Monate. Das Krankengeld folgt nach der Krankenschreibung. Auf jeden Fall ist es günstiger den Blinddarm vorzuschieben, wie du schon sagst, falls der Hirntumor nochmal ein Grund ist. Aber ich glaube Rezidive bedeuten immer eine neue Erkrankung. Wäre auch froh, wenn da einer was Konkretes zu schreibt, da der Fall bei uns auch bald eintreten kann.

LG Susi19

Lara

Hallo Susi,

Er bekommt 6 Wochen Lohnfortzahlung und seit 1.4. Krankengeld. Die Bearbeitung hat 1,5 Wochen gedauert. 2013 beim Rezidiv dauerte das Ganze immer 1-2 Werktage deshalb bin ich etwas beunruhigt. Er war das letzte mal im Sept 2013 wegen Glioblastom krank geschrieben.

LG

Lara

TumorP

Hallo Lara,
das läßt sich bestimmt im Gespräch mit dem Arzt klären. Wahrscheinlich sind FÜR DEN BLINDDARM 6 Wochen sehr lange. Vielleicht muss er dann zum MDK. Aber die Zahlung sollte wesentlich schneller erfolgen.
Alles Gute
TumorP

Telekomtoto

Hallo Lara !
Wenn dein Mann angestellt ist bekommt er folgende Leistungen :

1. 6 Wochen vom Arbeitgeber voll bezahlt
2. danach Krankengeld 78 Wochen. Dann würde eine Aussteuerung ein Antrag auf Rente erfolgen oder wieder eine arbeitfähigkeit hergestellt sein.
3. wird die Krankschreibung unterbrochen, zählen die Wochen davor wieder mit, bei gleicher Krankheit
4. also bei anderer Krankheit wäre der Anspruch wieder voll da
5. ist der volle Krankengeldanspruch also 78 Wochen erreicht,gilt die 3 Jahresregelung.
danach gelten wieder 78 Wochen Krankengeld bei gleicher Krankheit

Vorraussetzung es wurde die Zeit dazwischen wieder gearbeitet.

Liebe Grüße Thomas

schorsch

Hallo Lara, die KK prüfen sehr genau, ob es Zusammenhänge und Wechselwirkungen zwischen einzelnen bzw. gleichzeitigen Erkrankungen gibt.Dein Mann ist ja wegen Blinddarmdurchbruch krank geschrieben. Ich würde jetzt das Gespräch mit dem Hausarzt abwarten und ihn, wie TumorP schreibt, zu der Rückfrage der KK befragen. - Noch eine kleine Ergänzung zu Susi19: Rezidive sind keine Neuerkrankungen sondern laufen oft unter dem ICD - Schlüssel "bösartiges "Neuwachstum". Dementsprechend berechnet sich der KK-Anspruch nicht neu. - Die Auflistung von telekomtoto beinhaltet alles Wesentliche zum Anspruch von Krankengeld.LG

Lara

Danke für die Infos.
Dann werden wir uns morgen überraschen lassen.
MRT war unverändert zum vorletzten MRT. Nächstes in 3 Monaten.
LG

Lara

dejankiyan

Hallo,
mein Vater Glio 4 hat jetzt die Pflegestufe I erhalten und dadurch hat die Krankenkasse gesagt das sie das Krankengeld nur bis 31.3.16 zahlen kann oder er macht eine Reha dann verlängert sich das oder er stellt Rentenantrag (61 jahre alt). Meine Frage ist Reha was kann da in Frage kommen bei Glio IV!

Lara

Hallo,

Ich habe es so verstanden, dass in der Reha versucht wird den Patienten wieder arbeitsfähig zu bekommen. Und wenn das nicht klappt kommt man aus der Reha und wird verrentet ggf. auch rückwirkend.
Sollte der Arzt jedoch der Meinung sein der Patient ist wieder fit (arbeitsfähig) zu kriegen....darf man noch weiter Krankengeld beziehen.
31.3. da habt ihr ja nicht viel Zeit.
Da würde ich mich noch irgendwo beraten lassen....denn so schnell kann der Antrag bei der Rentenversicherung nicht bearbeitet werden.
Wir haben bisher noch keine Aufforderung für eine Reha...
Also noch keine Erfahrung damit.

LG

Lara

TumorP

Die Aussage von Lara stimmt. Die Reha verlängert eben die Zahlung von Krankengeld. Es kommt u. a. auch darauf an seit wann das Krankengeld bezogen wurde. Ansonsten ist die aktuelle Rechtsprechung bei keiner Aussicht auf Wiederaufnahme der Arbeit, die Rente nach der Reha sicher. Ist eben eine Verlängerung und dann von Bedeutung wenn das Krankengeld höher ist als die zu erwartende Rente.

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