Hallo,
ich bin neu hier und frage für die Familie meines Onkels, die gerade vor dem Problem stehen, wie es mit dem Krankengeld zu tun ist. Er ist gesetzlich versichert.
Folgende Vorgeschichte: Meinem Onkel wurde im März 2022 ein Glioblastoms WHO Grad IV, IDH Wildtyps herausgeschnitten. Es folgten Radiotherapie und Chemotherapie.
Eine Reha hat er abgelehnt, weil er sich eigentlich ganz gut gefühlt hat, das Krankengeld wurde dann nur noch bis März 23 weitergezahlt. Danach fing er wieder an zu arbeiten.
Kontrollen alle 3 Monaten.
Bis letzten Monat sah auch alles gut aus, jetzt ist beim MRT leider wieder etwas mehr oder weniger an der gleichen Stelle wie damals aufgetaucht, heute war die Operation. Mal schauen, was es ist.
Meine Frage ist nun rechtlicher Natur:
Ist ein Rezidiv versicherungstechnisch eine neue Diagnose oder eine die Fortführung der Diagnose von 2022?
Wenn es eine neue Diagnose wäre, dann wäre es ja kein Problem.
Wenn es aber eine Fortführung ist, dann wird es ja Probleme mit dem Krankengeld geben...
Nach meiner Rechnung müsste er ja noch ca. 20 Wochen Krankengeld bekommen und dann wegen des 72-Wochen-Zeitraums ja nicht mehr bis die 3 Jahres Sperre vorbei ist.
Was passiert dann, wenn er nach dem Ablauf der AU immer noch nicht arbeiten kann?
Habt ihr Erfahrungen?
Ich habe nur gefunden, dass man ALG 1 beantragen sollte und gleichzeitig Erwerbsminderungsrente, ist das richtig?
Und wie sieht dann der Versicherungsschutz aus, wenn das Krankengeld ausläuft? Bleibt er trotzdem versichert? Wird er durch die Erwerbsminderungsrente versichert?
Wenn jemand Ideen für ein weiteres Vorgehen hat, würde ich mich sehr freuen!
Wir haben keinen in der Familie, der sich damit auskennt.
Daher würde ich mich freuen, wenn jemand helfen kann!
Herzliche Grüße
Zwiebel