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Eu_ba

Hallo, zusammen
Ich weiß nicht ob dieses Forum das richtige ist. Auch ich schreibe normalerweise über das körperliche Befinden meines Vaters. Doch es reicht nicht aus, dass diese tückische Krankheit das Leben der Betroffenen und der Angehörigen von Grundauf verändert. Jetzt muss man sich auch noch mit irgendwelchem Bürokratischen Papierkrieg beschäftigen. Das ist ziemlich anstrengend für meine Mutter, weil sie sich nicht damit auch noch auseinandersetzen möchte. Nicht schon jetzt.....
Es geht um einen Brief der Rentenkasse. Es sieht wohl so aus, dass die Krankenkasse meinen Vater böse gesagt, abgeschrieben hat und die Rentenkasse über die Krankheit informiert hat. Diese hat sich nun gemeldet, dass mein Vater einen Antrag auf Krankenrente stellen soll. Das würde bedeuten, dass die Versicherung aus dem Schneider ist und nicht die eigentlichen gesetzlichen 1,5 Jahre Krankengeld bezahlt. Ich verstehe nicht, was der Krankenkasse das Recht gibt so zu handeln. Mein Vater hat 40 Jahre in die Krankenkasse eingezahlt und jetzt wollen die so schnell wie möglich loswerden. Ist das überhaupt zugelassen. Bei noch so schweren Krankheiten steht einem doch der komplette Zeitraum an Krankengeld zu bevor man an irgendeine Rente denkt? Denn dies würde nicht nur in diesem Augenblick weniger Geld bedeuten, sondern auch in seiner "richtigen" Rente in hoffentlich 3Jahren und noch viel mehr auch die zukünftige Rente meiner Mutter würde somit geringer ausfallen. Hat jemand Erfahrung damit? Es tut mir echt Leid dieses Forum mit diesem Zeug zu "bemüllen". Aber ich wäre um jeden Rat dankbar. LG und das Beste weiter an alle Betroffenen und Angehörigen.

Nicky

Hallo Eu_ba,

ja,unsere liebe Bürokratie,da ist der ganze Papierkram wichtiger wie ein Menschenleben,aber was nutzt es jetzt,darüber zu lamentieren.

Normalerweise steht deinem Vater für 72 Wochen Krankengeld zu ,wir haben uns damals ,als mein Mann an einem Glioblastom erkrankte an den VDK gewandt und dort wurde uns gesagt,das die Krankenkassen,die Mitglieder dann gern "abschreiben" und auf die Rente drängen,wir sollten uns davon nicht beirren lassen und wenn sowas je gekommen wäre,wie bei deinem Papa jetzt,sollten wir uns wieder an den VDK wenden,die dann bei der ganzen Sache helfen..meine Frage nun : seid ihr beim VDK? Wenn nicht,fände ich es sehr wichtig,wenn ihr euch an diesen Verband in eurer Nähe wendet,sie werden euch umfassend beraten..dies kostet im Jahr 54 Euro Mitgliedschaft,die es wert sind,sie dafür zu nutzen.
So habt ihr Experten an eurer Seite und die Krankenkasse wird deinen Papa nicht einfach so abschreiben können.

LG Nicole,die ganz tief in ihrem Herzen weiß,daß ihr Heinz-Willi nur vorausgegangen ist.

Hopehelp

Lieber Euba,

alle Betroffenen/Angehörigen in diesem Forum können es nachempfinden wie du dich fühlst.

Nicht nur,dass man durch die Diagnose:Ohnmacht,Starre,Ratlosigkeit,Machtlosigkeit,Hilflosigkeit,,Wut,verspürt;es viel Kraft,Mut,Zuversicht bedeutet,optimistisch in die Zukunft zu schauen und sich jeden Tag bewusst & liebevoll schöne Momente bereitet...;..nein dann gehört auf der anderen Seite auch der imense Zeitaufwand der bürokratischenege/Arzttermine/Überweisungen/Rezepte/MdK /Versorgungsamt/Rentenversicherung/Krankenkasse uvm.dazu.h

Auch ich begleite meinen Papa(74) seit Februar auf seinem schweren Leidensweg täglich,er ist zH.& all diese Wege organisiere ich alleine
(Mutti 72 , damit verständlicher Weise überfordert).

Wenn die Krankenkasse leider einschätzt,dass eine Rückkehr in das Berufsleben derzeit nicht möglich ist,empfehlen sie die Reha & dann dortige Einschätzung zur Beurteilung.Somit möchte die GKV gerne die Krankengeldzahlung von max.72 Wochen"umgehen".Vorher ist aber auch die Möglichkeit der stundenweise Wiedereingliederung abzuklären.

Mir fehlen dazu die Details ,um dies beurteilen zu können.
Es kann eine teiweise EU-Rente,volle EU-Rente geprüft werden,bei Verbesserung,mit späterer Wiedereinstiegsmöglichkeit.

>Beratung dazu persönl.bei der DRV/BfA
>Beratung bei der Krankenkasse
>Widerspruchsverfahren überdenken
>rechtlichen Beistand überdenken
>in der Klinik ggf.Beratungstermin bei dem Sozialarbeiter wahrnehmen
>VDK oder für euch zuständigen Verband kontaktieren

>wurde über das Versorgungsamt ein Schwerbehindertenausweis beantragt?
(bei einem GdB 50 besteht,neben anderen "Vorzügen"ein Kündigungsschutz; wurde nur ein GdB 30 bewilligt,besteht die Möglichkeit einen Gleichstellungsantrag über die zuständige Arbeitsagentur zu stellen
bzw.bei einem zu niedrigem GdB ebenfalls:Widerspruch überdenken
)
>ggf.Hirntumorhilfe e.V.kontaktieren

>es gibt sogar die Möglichkeit,in Abstimmung mit dem Arbeitgeber,teilweise EU-Rente und in Teilzeit bei dem AG weiterzuarbeiten!

Alles Gute,viel Kraft und Zuversicht.

Herzlichst

hopehelp

Eu_ba

Hallo zusammen,
Leider sind wir noch nicht in der VDK -solzialrechtsschutz. Wir werden uns gleich morgen in Verbindung setzen und schauen was wir als nächstes machen. Vielen Dank für eure Tips.
Ja wir haben auch einen Schwerbehindertenausweis beantragt. Ich glaube allerdings, dass er 100% eingestuft wurde. Bin mit jetzt aber nicht sicher.
Vielen Dank für die Mut-Zusprüche

LG

Sigrid

Lieber Euba! Bei meinem Mann war das genauso. Die Krankenkasse wollte uns auch so schnell wie möglich abwimmeln. Der Verein VDK hat uns dann auch geholfen ,so lange wie möglich das Krankengeld zu beziehen. Das waren dann fast 18 Monate. Nach einem Jahr hat uns dann die Krankenkasse eine Frist gesetzt, entweder wir stellen einen Antrag auf Rente o. mein Mann muss einen Antrag für eine Reha beantragen.Ein paar Tage eher vor Fristablauf der KK haben wir dann mit dem VDK einen Rehaantrag gestellt. Auf gar keinen Fall jetzt schon einen Rentenantrag stellen die KK versucht nämlich nicht mehr zahlen zu müssen. Die Erwerbsunfähigkeitsrente war ja bei uns viel weniger Geld als das Krankengeld.Nach ca 2 Monaten haben wir dann was von der Reha gehört und mein Mann war dann fast 6 Wochen da, Nach der Reha hat dann mein Mann wieder KK bezogen, solange bis wir selbst einen Rentenantrag gestellt haben u. das war etwa 8 Wochen vor Ablauf des Krankengeldes.Der VDK hat uns auch immer ganz gut beraten u. uns immer alle Anträge ausgefüllt.Ich hoffe ich konnte dir auch ein wenig helfen. Lg. Sigrid

Eu_ba

Liebe Sigrid,
Vielen Dank. Das bekräftigt uns weiter an unserem Standpunkt festzuhalten.
Liebe Grüße zurück

Hanna

Hallo Eu_ba,
auf keinen Fall den Rentenantrag stellen. Die Krankenkasse hat keinerlei Rechte dazu. Selbst wenn die Krankenkasse meint, Dein Papa muss einen
Rehaantrag stellen, dann tut ihr es einfach. Kein Arzt wird eine Rehafähigkeit bei so einer Krankheit bestätigen. nicht mal der med. Dienst.
Wenn Dein Papa noch im Arbeitsleben stand oder steht, hat er sogar noch einen Anspruch auf Alg I. , trotz Au. Ich finde es einfach nur erbärmlich, dass die Krankenkasse sich schadlos halten möchte.

Lg.
Hanna

Hopehelp

PS:
Bei einer Arbeitslosmeldung(nach Beendigung det KG-Zahlung von 72Wochen),hier im Bereich Reha/SB ,
besteht nur ein Anspruch auf ALG 1 wenn die"Verfügbarkeit in der Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt"gegeben ist
bzw.bei Antrag auf EU-Rente als Übergang bis zur Entscheidung:
ALG 1 nach §125.

Der Schwerbehindertenausweis müsste einen.GdB100 beinhalten.

LG

hopehelp

Bean

Liebe Sigrid,
wie schon geschrieben,lass Dich nicht beirren,das Krankengeld steht ihm bis 78 Wochen zu.Der VDK ist eine super Adresse ,zahle für mich 5,95 € im Monat .
Gruß
Bean

Schwan01

Hallo Eu_ba,

Du hast recht, nicht nur das diese heimtückische Krankheit das Leben aller verändert, man sich über die Krankheit usw. versucht zu informieren, kommt auch der Papierkrieg mit den Ämter dazu.

Du hast in den vorherigen Beiträgen sehr gute Tipps bekommen.

Bei meiner Tochter, sie ist vor einem Jahr erkrankt, bezieht auch Krankengeld - dieses steht ihr noch bis Ende März nächsten Jahres zu.

Ein eifriger Mitarbeiter hat sie vor Wochen auch mal angerufen, ob sie sich schon mal Gedanken gemacht über eine Zwischenverrentung.

Die Mitarbeiterin hatte dann nochmal bei uns zu Hause angerufen, ich war am Telefon und habe ihr gesagt das ich so eine Vorgehensweise nicht in Ordnung finde, zumal meine Tochter auf den Termin von der Rehaklinik wartet, in der sie ende letzten Jahres schon mal war.
Ich hätte kein Problem mich an ihrem Vorgesetzten zu wenden, wir sind so froh das der Verlauf so gut ist und die haben nichts besseres zu tun ihre Patienten mürbe zu machen, seitdem war nichts mehr.

Meine Tochter möchte wieder arbeiten ein paar Stunden.

Alles Gute, Kraft und Zuversicht,

liebe Grüße

Manuela und ihr kämpfender Sonnenschein und dem besten Ehemann der Welt.

Eu_ba

Vielen Dank für die Wichtigen und zahlreichen Informationen. Leider wars nichts mit der VdK. Gibt es wirklich mit Glioblastom Betroffene bzw. Angehörige, welche volle 1,5 Jahre Krankengeld erhalten haben? Ich weiß nicht warum, aber meiner Mutter wurde von der VdK gesagt, dass man nichts machen könne. Vielleicht hat sie sich zu leichtfertig abwimmeln lassen. Es ist aber auch nicht sehr einfach. Ich und mein Bruder versuchen sie telefonisch aufzubauen weiter mit Ratschlägen zu versorgen. Allerdings weiß ich nun nicht weiter. Kann es sein, dass man mit ihr so umgegangen ist, weil sie kein Mitglied ist? Sie hätte gerne gezahlt, doch man hatte sie zunächst angehört und dann eigentlich nur gesagt, dass sie die Erwerbminderungsrente stellen sonst wird das Krankengeld gestrichen. Erst wenn sie den Antrag stellt, kann sie dann Widerspruch einlegen. Aber wieso dann erst stellen? Generell geht man davon aus, dass er nicht mehr arbeiten wird und somit die Erwerbminderungsrente stellen soll. Wenn er dann doch mal arbeiten kann wird diese gestrichen. Aber dann lass einem doch die Krankenrente.... Das ist doch für kranke Menschen, dachte ich. Egal wie krank....man zahlt das ganze Leben in die KV ein. Manchmal Zweifel ich an der Menschlichkeit. Lasst einem doch noch die letzte Würde und den letzten Mut. Somit wird einem endgültig der Boden unter den Füßen weggezogen. Man setzt uns die Pistole auf die Brust indem wir bis zum Ende Oktober den Antrag stellen müssen. Anscheinend hat die Krankenkasse der DRV rückgemeldet, dass die Reha (kurz nach seiner Op im Juli) nicht die erhoffte Besserung mit sich gebracht hat. Was hat man denn bei einem Glioblastom erwartet? Bin etwas fassungslos. Allein, dass man sich damit rumärgern muss und sich nicht mit dem wesentlichen beschäftigen kann, macht einen noch wütender.

Heide

Lieber Eu-ba,
mein Mann hat tatsächlich 1,5 Jahre Krankengeld erhalten. Es wurde ihm zwar zwischenzeitlich (nach der Reha) nahegelegt, Rente zu beantragen, aber die Pistole auf die Brust gesetzt haben sie ihm nicht. Liegt vielleicht an der KK?
Viel Erfolg, Kraft und Zuversicht
LG Heide

Bean

Lieber Eu-Ba,
Ich hatte zwar "nur"ein meningeom,habe aber 78 Wochen krankengeld bekommen und dann ALG 1.Die nette Dame vom med.Dienst hat mich arbeitsfähig für 8 Stunden geschrieben,damit,wie sie mir sagte,ich mein Arbeitslosengeld bekomme.Musste mich dann bewerben,aber hat nicht geklappt,bin jetzt 58.8 Monate bevor das ALG1 zu Ende ging,habe ich dann rente eingereicht.ich denke es liegt auch im Ermessen des Sachbearbeiters .lasst euch nicht entmutigen.
Gruß
Bean

Hanna

Hallo Hopehelp,

das Alg1 ist nach Aussteuerung des Krankengeldes, eine Sonderform des ALG 1. Das Alg1 Nahtlosigkeit soll dazu dienen die Zeit bis zur Reha oder Entscheidung bis zur Rente bei schwerer Krankheit zu überbrücken. Eine Verfügbarkeit klärt der ärztliche Dienst ab, bei schwerer Erkrankung meist nach Aktenlage.
Selbst , wenn keine Verfügbarbarkeit vorliegt, wird Alg 1 bis zur Rente weiter gezahlt. Siehe §125 SGBIII. Und am Sachbearbeiter darf diese Regelung auch nicht liegen, es ist ein ganz klares Gesetz und keine Auslegungssache. Siehe BSG Urteil B11 AL 13/99R.
Nach dieser Gesetzgebung habe ich selber viele Jahre gearbeitet.
LG
Hanna

Bean

Hallo Hanna,
das ist doch mal eine klare Aussage!Wichtig für alle,damit die Unsicherheit ein Ende hat.prima.
Gruß
Bean

Hanna

Hallo Bean,
es ist einfach nur traurig, dass nicht nach Gesetzen sondern nach "Gutdünken" in den Behörden gearbeitet wird.
Und alle Sachbearbeiter der Krankenkassen und den Arbeitsagenturen
sprich Arbeitsamt, die nicht nach den Gesetzen arbeiten, gehören auf die andere Seite des Schreibtisches. Denn dann würden sich alle, dieser tollen Sachbearbeiter als die Ersten beschweren. Leider ist es heute so, dass die Sachbearbeiter nicht einmal die Gesetze kennen, geschweige denn diese nicht mal lesen können.
Wenn Ihr zum MDK müsst, beantragt nach §25 SGBX Akteneinsicht, sprich eine Kopie von der Begutachtung. Es wird häufig z.B. von den Krankenkassen gesagt, dass keine Arbeitsunfähigkeit besteht, was aber die Ärzte des MDK gar nicht bescheinigen.
LG.
Hanna

Bean

Hallo Hanna,
ich habe mir angewöhnt überall eine Kopie mitzunehmen und sonst Akteneinsicht ,auch beim integrationsamt.
Gruß
Birgit

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