Hallo missi1111,
meine Erfahrungen, aufgrund von schriftlichen Anfragen bei Auslandsreisekrankenversicherungen und Reiseabbruchversicherungen.
Grundsätzlich sind "Vorerkrankungen" ausgeschlossen.
Aber: wenn der für die Vorerkrankung zuständige, behandelnde Arzt bescheinigt, dass Du "reisefähig" bist und bis zur Beendigung der Reise kein "Schub" zu erwarten ist, wäre Hürde 1 erreicht. (Diese Bescheinigung, wenn sie denn ausgestellt wird, ist selbst zu zahlen).
Hürde 2: Kurz vor der Reise muss das selbe nochmals bestätigt werden.
Wenn ein lebensbedrohlicher Fall eintritt, ist in Vorkasse zu treten und die gesetzliche zahlt dann die Summe die für einen Deutscher Bürger hier in Deutschland von der Kasse gezahlt würde.
Das ist wesentlich weniger als die Behandlung im Ausland kostet.
Falls ein Rückflug notwendig sein sollte "darf" der komplett selbst gezahlt werden. Da sind ganz schnell viele Tausende in Vorkasse zusammen.
Vielleicht konnte ich etwas helfen.
Viele Grüße