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C71.1

Hallo liebe Forum-Mitglieder,

mein Tumor wurde 2016 diagnostiziert und ich durchlief alle Therapieformen (OP, Strahlentherapie, Chemo) bis 2017 mit anschließender Reha.
Glücklicherweise wurde bis jetzt kein Rezidiv bei den Nachsorgeuntersuchungen festgestellt und ich bin in der Lage einer geregelten Arbeit nachzugehen.
Mir stellt sich nun allerdings die Frage, ob ich mir für die regelmäßigen Nachsorgeuntersuchungen, wie MRT und Untersuchungen nach Strahlenschutzgesetz Urlaub nehmen muss oder mich krankschreiben lassen kann.
Kennt sich von euch jemand mit diesem speziellen Feld des Arbeitsrechts aus?

KaSy

Hallo, C71.1,
ich habe mich für die Nachuntersuchungen vom Hausarzt krank schreiben lassen. Von ihm habe ich auch die Überweisungen für diese Fachärzte erhalten und dieser erhält auch alle Arztberichte, die ich auch sammle.

Wenn diese Ärzte in der Nähe sein sollten, genügt mitunter auch die Bestätigung des Arztes auf einem dafür vorgesehenen Formular, in welchem Zeitraum Du dort warst.

Versuche es mit der Krankschreibung, denn diese Termine sind meist ziemlich aufregend und beunruhigend, sodass Deine Arbeitsfähigkeit darunter leiden könnte.

Wenn der Hausarzt sagt bzw. schreibt, dass Du "arbeitsunfähig" bist, muss das Dein Arbeitgeber akzeptieren. Insofern ist es kein "arbeitsrechtliches" Problem.
KaSy

C71.1

Hallo Ka Sy,

vielen Dank für deine Antwort.
Ich werde also meinen Onkologen fragen, weil er mir die Überweisungen ausstellt.

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