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Flugei

Hallo zusammen, ich habe einen Schwerbehinderung 70 mit einem G. Damals als der Antrag gestellt wurde konnte ich nicht gut gehen und daher erhielt ich ein G. Nun geht es mir diesbezüglich sehr gut und ich kann ohne Probleme laufen.

Ich arbeite seit ca. 11 Monaten bei einer Firma - diese Firma hat mir mein Gehalt die ersten Monate gezahlt und nun nicht mehr. Daraufhin habe ich gesagt, dass ich erst wieder arbeite, wenn mir das Gehalt gezahlt wird. Nun will man mir kündigen (Stört mich nicht - fänd ich auch gut). Nun soll ich aber zum Integrationsamt bzgl. meiner Schwerbehinderung.

Ich weiß krank sein ist doof... ich wünsche mir auch etwas anderes, aber die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel ist für mich sehr schön.

Besteht die Gefahr, wenn ich dort hin gehe - dass ich das "G" verliere?

Hat jemand Erfahrung?

Gruß Flugei

mona

Hallo,
ja wäre gut möglich das du das"G" verlierst.Integratnsamt hat nichts mit beantragung von Schwerbehindertenausweiß was zu tun,eher die rechtliche Sache wegen der Arbeit sowie,Vermittlung anderer Arbeit.
Lg mona

Welle2013

Hallo Flugei,
warum sollst Du zum I-Amt gehen? Der AG will doch etwas, nicht Du. Verstehe ich nicht. M.E. müsste sich der AG die Zustimmung vom I-Amt einholen. Es sei denn, ihr trennt Euch einvernehmlich. Frage den AG doch mal nach einem Aufhebungsvertrag. Vorher müssen aber etwaige Konsequenzen eines AV für dich geklärt werden. Meist ist beim Aufhebungsvertrag ja seitens des AG etwas an "Entschädigung" zu zahlen, wenn aber den Gehalt eh schon offen ist....
Kurzum: Für das ausstehende Gehalt mußt du doch nicht noch einen Behördentag einlegen, oder verstehe ich etwas falsch?
LG, die Welle

Pipo

Hallo,

an Deiner Stelle wäre ich da vorsichtig, der Witz an der Schwerbehinderung ist ja u. a., daß Du einen besonderen Kündigungsschutz genießt. In Deinem Fall müßte das Integrationsamt zustimmen, damit Dir überhaupt gekündigt werden darf. Insofern leuchtet mir grade nicht ein, weswegen Du Deinem Arbeitgeber diese behördlichen Gänge abnehmen solltest.

Mit einvernehmlicher Trennung oder Vertragsaufhebung wäre ich persönlich auch zurückhaltend, weil Dir dadurch unter Umständen vorübergehend Ansprüche auf Leistungen der Arbeitsagentur verlorengehen können, das wäre wichtig, weil daran auch die Krankenversicherung etc. hängen kann.

Im übrigen ist Dein Arbeitgeber zunächst ganz einfach vertragsbrüchig geworden durch die Einstellung der Gehaltszahlungen. In welchem Umfang bist Du denn beschäftigt - Teilzeit, geringfügig...?

LG Pipo

Weihnacht.

Wann hast du dein letztes Gehalt bekommen?
Seit wann arbeitest du nicht mehr?
Hast du einen richtigen Arbeitsvertrag?

Ich habe auch den Eindruck, man will dich abzocken.
Auf keinen Fall kündigen.
Auf keinen Fall Aufhebungsvertrag.

Lass dich von einem RA beraten.

Geko100

Hallo zusammen ! Das ist immer so eine Sache , was einen gesetzlich " zusteht " und wie es umgesetzt wird . Hatte auch das Integrationsamt mit eingeschalten , im Prinzip bla bla bla .. bin dann doch gekündigt worden . Aber einschalten würde ich es an deiner Stelle auf alle Fälle !!!! Ist sowieso meistens alles subjektiv . Wünsche Dir viel Erfolg ! Rechtsanwalt einschalten ist auch besser , hast du `ne Rechtschutzversicherung , wo das mit drin ist ? Hatte ich leider damals nicht . LG! Geko

Flugei

Vielen Dank für Eure Antworten. Der AG hat sich ans Intgerationsamt mit der Bitte der Kündigung aufgrund betrieblicher Probleme (Auf gut deutsch "Hat kein Geld" "Erlöse etc. sind nicht eingetroffen") gewendet. Nun soll ich meinen Schwerbhindertenausweis vor Ort zeigen. Ich werde am Montag einmal anrufen und mal klären was Sache ist.

schulze72

Hallo Flugei,
mit dem Integrationsamt würde ich eigentlich keine Probleme erwarten. Ich war vor einiegen Jahren beim Integrationsfachdienst (Vertetung des Integrationsamtes), weil ich selber Probleme mit meinem Arbeitgeber hatte. Dort half man mir sehr, meine Interessen zu vetreten (Kramkmeldungen, Azttermine, Krankenhausaufenthalte, Überstunden, Teilzeit...).
Man wird sich dort um Deine Interessen kümmern.
Für rechtliche Hilfe kann ich Dir sehr den VdK empfehlen. Diesem Sozialverband trat ich damals bei und bekam gute Hilfe über eine Rechtsanwältin die auf Rechte für soziale Fragen spezialisiert ist. Den VdK gibt es bundesweit.
Ich wünsche Dir bei allen Fragen viel Erfolg.

LG Thomas

Flugei

Hallo zusammen,

ich habe mit dem Integrationsamt telefonisch gesprochen - nach einiger Überredungskunst - brauchte ich die Informationen nur per Post schicken. Wie vereinbart - hatte ich zugestimmt und habe gestern meine Kündigung erhalten. Nun heißt es wieder ... bewerben... bewerben... bewerben...

Ich weiß dieses Thema ist für andere nicht schön... bzw. sie haben keine Chance wieder zu arbeiten.

Gruß Flugei

Weihnacht.

Hallo Flugei,

Wurdest du zur Kündigung" vom Integrationsamt genötigt"? - Merkwürdig!
Helfen Sie dir bei der Jobsuche?
Hast du einen Behindertenausweis? - Wieviel Prozent?

Flugei

nein ich wurde nicht genötigt...

aber 6 Monate ohne Gehalt... nein danke das brauche ich nicht noch mal...

Weihnacht.

Das dürfte eigentlich nicht sein ...
Schliesslich bist du schwerkrank bzw. hast eine schwerwiegende Diagnose erhalten!

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