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MWU

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage bezüglich des Kündigungsschutz eines Arbeitnehmers (Ehefrau), wenn der Ehemann die Diagnose Glioblastom hat.
Darf der Arbeitgeber die Ehefrau kündigen, oder gibt es Gesetze die dieses nicht zulassen.
Der Grad meiner Behinderung (GdB) 100 G+B

Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen.

Liebe Grüße aus Hamm (Westf.)

MWU

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Meine Diagnose:
Glioblastom links occipital (C79.3)
MGMT-Status nicht methyliert
Operation erfolgte am 22.04.2014, der Tumor konnte vollständig entfernt werden, es folgte Strahlentherapie mit Temozolomid-Therapie.
Chemotherapie 6 Zyklen beendet
Akuell keine Therapie.
Sämtliche MRT Aufnahmen bis jetzt ohne Befund.
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Forever

Hallo MWU,

nach meinem Rechtsverständnis besteht kein besonderer Kündigungsschutz, wenn der Ehegatte eine Schwerbehinderung hat. Also anders, als wenn der AN selbst die Schwerbehinderung hat.
Allerdings ist bei einer betriebsbedingten Kündigung die soziale Kompente zu berücksichtigen. Und bei sonst gleichen Voraussetzungen dürfte ein AN besser da stehen, wenn sein Ehegatte schwerbehindert und damit ggfls unterhaltsberechtigt ist.

Alles Gute.

Pipo

Hallo MWU,

bin keine Expertin, dennoch ein paar Anmerkungen:

Es wird wohl u.a. auf den Kündigungsgrund ankommen, im Falle betriebsbedingten Stellenabbaus werden Faktoren wie Lebensalter, Dauer der Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten berücksichtigt, daneben können Härtefallregelungen greifen, was ja bei einem derart erkrankten Ehemann darstellbar wäre.

Anders sähe es aus, wenn der Arbeitgeber sich auf konkrete Versäumnisse, nicht zufriedenstellende Arbeitsleistung etc. beziehen würde.

Sollte Deine Frau Mitglied einer Gewerkschaft sein oder das betreffende Unternehmen einen Betriebsrat haben, würde ich wohl dort versuchen, belastbarere Informationen zu bekommen.

Interessant wäre ja auch zu wissen, wie weit dieses Kündigungsthema schon fortgeschritten ist, wurde bspw. bereits eine Kündigung ausgesprochen, die nicht rechtens ist, würde u.U. die Arbeitsagentur dagegen vorgehen.

Alles Gute und viele Grüße
Pipo

asteri1

Zu den drei Gründen einer ordentlichen Kündigung zählen:
- der personenbedingte Kündigungsgrund
- der verhaltensbedingte Kündigungsgrund
- der betriebsbedingte Kündigungsgrund

Alle drei Alternativen haben andere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit eine Kündigung wirksam ist.

So wie Pipo schon geschrieben hat, reichen die Angaben nicht aus, einen Rat zu erteilen- wendet Euch vor Ort an eine Rechtsberatung.

fasulia

OHNE die Aussagen meiner Vorschreiber schmälern zu wollen... u.U. ist die "Sache" so komplex wie dargestellt...

ich verstehe deine Frage so, dass du danach fragst ob die Kündigung deiner Ehefrau unter das Kündigungsschutzgesetz fällt, dort werden "sozial ungerechtfertigte Kündigungen " geregelt, worunter auch eine nicht oder zuwenig berücksichtigte Schwerbehinderung des AN fallen kann.

Im Falle deiner EHEFRAU können, so wie ich das verstehe, nur "sozial ungerechtfertigte" Gründe angenommen werden, wenn sie für dich (aufgrund deiner Erkrankung/grundsätzlich) unterhaltspflichtig ist:

KSCHG §1 Absatz 3
"Ist einem Arbeitnehmer aus dringenden betrieblichen Erfordernissen im Sinne des Absatzes 2 gekündigt worden, so ist die Kündigung trotzdem sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber bei der Auswahl des Arbeitnehmers die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die U n t e r h a l t s p f l i c h t e n und die Schwerbehinderung des Arbeitnehmers nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat.... "

in §1 Absatz 1 und 2 sind die "allgemeinen Voraussetzungen" für "sozial ungerechtfertigte" Kündigungen geregelt-
"Kündigungsschutzgesetz" in der Suchmaschine eingeben

wichtig ist noch §23 - der regelt, dass das ganze Gesetz nur greift wenn der Betrieb mehr als 5 Peronen als AN beschäftigt

MWU

Vielen Dank für eure Antworten.


Liebe Grüße aus Hamm (Westf.)

MWU

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Meine Diagnose:
Glioblastom links occipital (C79.3)
MGMT-Status nicht methyliert
Operation erfolgte am 22.04.2014, der Tumor konnte vollständig entfernt werden, es folgte Strahlentherapie mit Temozolomid-Therapie.
Chemotherapie 6 Zyklen beendet
Akuell keine Therapie.
Sämtliche MRT Aufnahmen bis jetzt ohne Befund.
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