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Thema: Lebensversorgung

Lebensversorgung
Boehmi
28.10.2017 14:08:54
Hallo, ich heiße Johanna und bin 20 Jahre alt. Anfang dieses Jahres wurde bei mir ein Astrozytom II diagnostiziert, kurz darauf wurde es mir herausoperiert, nicht ganz ohne Komplikationen. Meine linke Seite war vollkommen gelähmt. Die Paresen sind zum Glück schnell wieder verschwunden, aber ein Einschränkung in der Hand und Arm bleibt, Zuem bekam ich eine Affektinkontinenz, unvorhersehbare Lachanfälle. Auf Grund dessen wurde ich Berufsunfähig geschrieben. Vor der DIagnose habe ich studiert und will nächstes Jahr auch wieder anfangen, nun aber zu meiner Problematik: Anscheinend fühlt sich von den staatlichen Instanzen niemand für mich zuständig. Ich habe keinen Anspruch auf Frührente, Arbeitslosengeld und wer denkt in meinen Alter schon an eine Berufsunfähigkeitsversicherung ?! Nun wurde mir auch noch das KIndergeld gestrichen, da meine Genessung nicht absehbar ist. Könnt ihr mir helfen, Tipps geben, habt ihr noch andere Ideen, Fonds die ich beziehen könnte? Hartz IV wäre keine Option, da davon die gesamte Familie betroffen wäre und am Ende noch weniger Geld da wäre.
Boehmi
rokohu
31.10.2017 01:06:09
Hallo Johanna,
habe gerade Deinen Bericht gelesen.
Ich hoffe Dir geht es soweit gut. Wie sehen Deine prognosen aus?
Ich bin der Ansicht, dass unabhängig von Deiner Erkrankung auf alle Fälle ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Hast Du schon mal darüber nachgedacht, eine Antrag auf Schwerbehinderung beim Versorgungsamt zu stellen. Über eine Anerkennung als Schwerbehinderter besteht unter Umständen der Anspruch auf Kindergeld unbefristet. Du musst die zuständigen Ämter fragen. Es hilft Dir unaufgefordert niemand. Je nach finanzieller Situation kannst Du euch eine einmalige Unterstützung von Hnnelore Kohl Einrichtunf bekommen. Alles ist halt immer mit entsprechenden Formalitäten verbunden, das ist leider bei uns in Deutschland so.
Wünsche Dir alles Gute und viel Erfolg.
Kannst mir auch gerne eine PN senden.
Herzliche Grüße
rokohu
rokohu
alma
31.10.2017 03:27:28
Du brauchst eine Sozialberatung, auch Krebsberatungsstellen wie von der Caritas bieten das an. Weiterhin gibt es den Sozialverband VdK, der in diesen Dingen berät. Der monatliche Beitrag beträgt wenige Euros. Und es gibt Rechtsschutz. Such mal nach den regionalen Stellen.

Gruß, Alma.
alma
mausis
31.10.2017 16:06:09
Hallo Johanna,

du solltest Mitglied im Sozialverband werden. Das kostet € 5,95 im Monat. Die unterstützen dich in allen Beratungsfragen und erstreiten für dich auch deine Rechte. Ich bin nun selbst eingetreten, da mein Mann ein Glioblastom hat und mittlerweile Pflegegrad IV ist. Ich kann also noch nicht aus Erfahrung berichten, habe nur diesen Tip von meinem Berufskollegen, der an Leukämie erkrankt war. Sieh dir die Homepage im Internet an. Die haben auch Geschäftsstellen. Wir Betroffenen wissen überhaupt nicht was uns rechtlich zusteht, und andere Menschen von Behörden oft auch nicht.
Ich wünsche dir alles Gute, dass du dich erholst..
Viel Erfolg Hilke
mausis
Lara
31.10.2017 22:00:43
Hallo Johanna,

Du musst einen einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen.

Theoretisch bist du unter 25 und kannst auf Grund der Behinderung keine Ausbildung machen. Deshalb müsste dir eigentlich Kindergeld gewährt werden.

Kindergeld-Hotline der Familienkassen0800 4 5555 30

Ruf damal an und Frage unabhänig von deinem Sachbearbeiter nach, wie du dieVoraussetzungen nachweisen sollst.

Das Schreibt das Arbeitsamt:

Im Normalfall endet der Anspruch auf Kindergeld, sobald das Kind sein 18. Lebensjahr erreicht hat. Macht das Kind jedoch seine erste Berufsausbildung oder geht seinem Erststudium nach, erhalten die Eltern auch während dieser Zeit Kindergeldzahlungen. Spätestens mit der Vollendung des 25. Lebensjahres endet der Anspruch auf Kindergeld jedoch, selbst wenn Ausbildung oder Studium noch nicht abgeschlossen wurden. Eine Ausnahme gibt es aber: Wenn das Kind aufgrund einer Behinderung nicht selbst dazu in der Lage ist, für seinen Lebensunterhalt aufzukommen, wird das Kindergeld über das 18. und auch über das 25. Lebensjahr hinaus gezahlt. Wichtig dabei: Die Behinderung muss bereits vor der Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten sein.

http://www.kindergeld.org/kindergeld-bei-behinderung.html

Der Tipp mit dem Vdk ist natürlich gut, die helfen und Beraten dich, manchmal ist es wirklich wichtig dass man Hilfe von Experten bekommt die wissen welche Töpfe welche Mittel bereit stellen können auch wenn du Hilfe bei der Widersufnahme des Studiums benötigst.

Liebe Grüße

Lara
Lara
Thomas95267
01.11.2017 16:57:48
Hallo Johanna
Ich kann aus eigener Erfahrung berichten das der VdK ne große Hilfe in Sachen von
Anträgen und deren Durchsetzung leistet .
Du wirst dort auch von Anwälten vertreten
musst dich um nichts kümmern .
Mir wurde bei dem Schwerbehindertenausweis sehr geholfen und Durchsetzung meiner Erwerbsminderungsrente , ich kann dir den Verein nur empfehlen .
Hoffe es geht dir gut , drücke die Daumen das Dir wenigstens die Bürokratische Last genommen wird .
Die Krankheit reicht ja auch da hat man für irgendwelche Bürokratie keine Nerven .
Liebe Grüße von Thomas
Thomas95267
Harte Nuss
02.11.2017 14:30:05
Hallo Johanna,
kann meinen Vorschreibern nur zustimmen. Habe gerade in der neusten VDK Zeitung über eine schwerbehinderte Studentin Hessen-Thüringen gelesen. Der VDK hat sich für BAföG eingesetzt. Ich hatte meine ersten Astro I-II mit 18 Jahren und bin zu dem Zeitpunkt beim VDK eingetreten. Es gibt dir Sicherheit, wenn du weißt, da ist jemand der dir kompetente Antworten auf deine Fragen stellen kann.
LG von der harten Nuss
Harte Nuss
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