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Jeff

Hallo ,

habe eine Frage zu einem Liquorablassversuch . Bei meinem Bruder soll dies in der Uniklinik gemacht werden .. um den Druck zu entlasten und bei Erfolg einen Shunt zu legen .. Er will aber nicht.. hat gravierende Einschränkungen ( kognitiv , Gleichgewichtsstörung auch beim Gehen ... ), sodass seine Lebensqualität sehr eingeschränkt ist . Gibt es noch andere Möglichkeiten ... - oder führt das Missachten der OP wirklich schlimmstenfalls zum Tode ( Koma ) .

seid lieb gegrüßt

Jeff

asteri1

Ja, so ein Zustand kann tödlich enden.
Ich würde den Rat der Ärzte deshalb befolgen.
Treten erst mal Bewusstseinseinschränkungen auf, kann der gesundheitliche Zustand schnell kritisch werden. So war das jedenfalls bei mir- ich wurde sofort auf die Intensivstation verlegt, als die Ärzte meine Schläfrigkeit bemerkten.

Warum will Dein Bruder diesen eher harmlosen Eingriff nicht?

Jeff

Er kann dies alles nicht mehr erfassen und entscheidet auf einer"kindlichen"Basis.doch die Ärzte meinen er erkennt noch die Konsquenzen seiner Ablehnung.Ich verstehe jetzt nicht - warum dieser Eingriff nicht Als Notfalloperation gemacht wurde.Da ist ja nicht viel Zeit mehr ....



Jeff

hopeflower

gelöscht weil doppelt

hopeflower

Gibt es keine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht? Ich hoffe ihr habt den Zeitpunkt nicht verpasst. Würde evtl. Eine Kortison Stoßtherapie Kurz helfen (3x8mg, nach 2-3 tagen runter). Dass er noch eine Vollmacht machen kann?

SpinEcho

> warum dieser Eingriff nicht Als Notfalloperation gemacht wurde

Weil die Ärzte so etwas nicht einfach über den Kopf des Patienten hinweg entscheiden können.

Jeff

Es gibt eine Patientenverfügung und eine Vollmacht ... wo er aber auch noch mitwirken kann . Die wirkt erst , wenn er wirklich z.B. im Koma liegt .... Um wirklich alleine zu handeln muss ein Betreuungsverfahren eingeleitet werden . .
Lieber Gruß

Jeff

Prof. Mursch

Man darf nicht gegen den KLAREN Willen des Patienten behandeln, selbst, wenn er stirbt.
Schwierig ist es nur, wenn nicht klar war, was er wirklich wollte (fehlende Verfügung oder Vollmacht). Man setzt sich dann oft mit Angehörigen zusammen und versucht, dies zu klären.
Diese haben NICHT die Aufgabe, zu entscheiden, sondern nur, zu sagen, was sie darüber wissen, was er gewollt hätte.
Es kann sein, dass man in noch unklaren Situationen zuerst für das Leben entscheiden muss. Hat man Zeit, wird das Betreuungsgericht angerufen.

Prof. Dr. med. Kay Mursch
Neurochirurg
Zentralklinik Bad Berka

Andrea 1

Hallo Jeff,
dass man nicht gegen seinen Willen handeln darf ist klar.
Der Vater meines Mannes verstarb mit nur 52 Jahren daran. Damals konnte man wohl solch eine Operation noch nicht machen. Bei ihm staute sich ebenfalls zu viel Hirnwasser, aber das ist schon sehr sehr lange her. Heute kann man damit noch recht gut leben, wenn das Hirnwasser abgeleitet wird. Der Eingriff selber und die Einschränkungen nach der OP sollen recht gering sein (Aussage des Arztes meines Mannes). Mein Mann musste sich auch in seinem 51. Lebensjahr draufhin untersuchen lassen, da er zu dieser Zeit sehr stark unter häufigen Kopfschmerzen und Migräneattacken litt. Gott sei Dank war es bei ihm nicht so!
Von Herzen alles Gute für euch
Andrea

hitachiman

Hallo Jeff,
nach meiner OP 1/15 hatte ich auch ein Liquorkissen, es war riesig, ich wollte das Sie es absaugen . Die Ärzte rieden mir ab weil eventuell eine Infektion auftreten könnte. Ich hatte dann einen Kompressionsverband, über mehrere Monate, damit wurde das Liquor zurück gedrückt. Auch ich hatte Gleichgewichtsstörungen und sehr oft Kopfschmerzen. Der ständige Druck des Verbandes machte mir sehr zu schaffen.
Was eine eventuelle Infektion für Folgen hat konnten mir die Ärzte damals nicht sagen
Heiko

asteri1

Meine durch einen erhöhten Hirndruck verursachten starken Kopfschmerzen sind damals nach ca 20 Akupunktursitzungen komplett weggegangen. Wie das möglich ist, kann ich mir bis heute nicht erklären.

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