Unterstützen Sie unsere Arbeit für Hirntumorpatienten. Jeder Beitrag hilft.

Jetzt spenden

Heinz[a]

In der "Stiftung-Warentest" 8/02 steht ein Urteil des Bundes-
sozialgerichts zum Einsatz bisher nicht zugelassener Medikamente
für Schwerkranke, die an einer lebensbedrohlichen oder die Lebensqualität
auf Dauer nachhaltig beeinträchtigenden Erkrankung leiden.
Wenn es keine andere Therapie gibt und mit dem Medikament, das
bisher für eine bestimmte Erkrankung bisher nicht zugelassen ist,
gute Aussichten auf Erfolg bestehen, dürfen Kranken " unverzicht-
bare und erwiesenermaßen wirksame Therapien nicht vorenthalten
werden" von den Krankenkassen.

Antworten nur für eingeloggte Benutzer möglich

Nur angemeldete Nutzer können eine Antwort erstellen. Bitte loggen Sie sich ein oder erstellen Sie einen Account.