Während der Bestrahlungswochen gilt man als fahruntauglich, da die Bestrahlung im Laufe der Zeit Hirnfunktionen beeinträchtigen kann, die für das Führen eines PKW erforderlich sind. Deswegen wirst Du vom Strahlenarzt einen Krankentransportschein erhalten, weiteres sagt er Dir.
Während der Chemotherapie später musst Du entscheiden, wie Du damit klarkommst.
Es gilt immer, dass Du Dich nur an das Steuer setzen darfst, wenn Du dazu in der Lage bist.
Wenn Du einen Unfall verursachst, der auf die Medikamenteneinnahme zurückzuführen ist, bist Du nicht in der Lage gewesen, ein Fahrzeug zu führen.
Das kann sogar gelten, wenn ein anderer Dir reinfährt, aber seine Schuld zumindest teilweise auf Dich abwälzen will, womöglich mit einem Anwalt. Der dürfte dann sogar den Arzt von seinem Arztgeheimnis entbinden.
Also, fahr nur, wenn es Dir wirklich gut geht und dann mit mehr Vorsicht.
KaSy