Guten Tag, liebe Mitstreitende.
Ich bin neu hier im Forum und war bisher nur stiller Mitleser.
Zunächst möchte ich mich für die zahlreichen Beiträge bedanken.
Sie waren mir, in der Zeit, in welcher ich nun schon unter Euch weile, stets eine Stütze.
Ich schreibe als Angehöriger.
Bei meinem Vater wurde im Juli 2021 ein Glioblastom links frontal, IDH-Wildtyp, WHO Grad IV (MGMT-Status nicht konklusiv) diagnostiziert.
Nach bereits erfolgter OP und Resektion der RF erhielt er eine Radiochemotherapie (Bestrahlung+Temodal 150 mg).
Laut Aussagen der Neurochirurgen konnte alles Sichtbare komplett entfernt werden.
Für den 11.10.2021 ist die erste MRT-Verlaufskontrolle angesetzt.
Planmäßig soll es dann wohl, je nach Ergebnis der MRT-Bildgebung, mit der adjuvanten Therapie nach dem sog. STUPP-Schema weitergehen.
Zu meinem Erstaunen wichen die behandelnden Ärzte während der Radiochemotherapie (Bestrahlung+Temozolomid 150 mg) vom STUPP-Protokoll etwas ab und empfahlen die Einnahme des Temodals zwar morgens auf nüchternen Magen (es wurde keine feste Uhrzeit genannt, sondern lediglich nach dem Aufstehen) und eine anschließende Wartezeit für das Frühstück von ca. 30-45 min. statt der sonst üblichen Wartezeit von mind. 1 Stunde.
Hierauf angesprochen, hieß es: „Nehmen Sie alles nicht so genau.“
Sein derzeitiger Zustand ist den Umständen entsprechend gut. Er hat keinerlei kognitive und neurologische Ausfälle.
Er ist selbstständig und derzeit glücklicherweise in einem sehr fitten Zustand.
Ich bin durch Recherche auf das CUSP9v3-Protokoll von Prof. Halatsch gestoßen. Ich weiß nicht, ob mein Vater hierfür überhaupt in Frage kommt und ob ich die behandelnden Ärzte hierauf ansprechen soll.
Für Patienten ohne methylierten Status soll das CUSP9v3-Protokoll laut Angaben von Prof. Halatsch hinsichtlich der Prognose erfolgsversprechender sein.
Des Weiteren habe ich etwas Schwierigkeiten mit der Einordnung des neuropathologischen Befunds.
Der Ki67-Proliferationsindex erreicht laut Erstbefund der Neuropathologie ca. 10%.
Laut Nachtrag zum Hauptbefund (nach Durchführung der 850k-DNA-Methylomanalyse) kann im Brain Tumor Classifier das DNA-Methylierungsprofil nicht eindeutig zugeordnet werden. Die erhobenen Werte zeigen jedoch eine breite Streuung, so dass die Neuropathologie es vorzieht den MGMT-Promotormethylierungsstatus als nicht konklusiv zu werten und erteilt die Empfehlung zu einer Pyrosequenzierung.
Diese empfohlene Pyrosequenzierung wurde allerdings nicht mehr durchgeführt, da dies von den behandelnden Neurochirurgen nicht mehr angefordert wurde.
Auf meine Nachfrage hin wurde mir von den behandelnden Neurochirurgen lediglich mitgeteilt, dass die Pyrosequenzierung für die anschließende Therapie nicht ausschlaggebend sei und lediglich von wissenschaftlichem Wert sei.
Über Rückmeldungen und Einordnung des Befunds würde ich mich freuen.
Wünsche allen Betroffenen und Angehörigen viel Kraft.
Vielen Dank im Voraus.